ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Einen Ehevertrag für sämtliche Scheidungsfolgen halte ich im Sinne beider Eheleute für unverzichtbar.
Und auch die Kosten rechnen sich. Nach 12 Ehejahren hat mich meine Scheidung an Gerichts- und Anwaltskosten exakt 89,- € gekostet und war nach 20 min. erledigt.
Wenn man Dinge nicht selbst regelt, ist man auf ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren mit 2 Anwälten angewiesen. Wegen des Ehevertrag hatte ich keinen gebraucht. Mein einizger "Nachteil" ohne Anwalt war, dass wir trotz einverständlicher Scheidung die Rechmittelfrist des Urteils abwarten mussten (aber auch nur deshalb, weil gerade kein Anwalt auf dem Gerichtsflur zu finden war :p ).
Frankie
Interessantes Thema: Ich dachte immer, dass in Deutschland Anwaltszwang für Scheidungen besteht. Ist dem nicht so?







