Bei mir war auch nur die Abrechnung im Umschlag.
Beiträge von ChiefOBrei
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Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihr Anliegen geprüft.
Selbstverständlich haben wir die Zinsen Ihrem Kreditkartenkonto wieder
gutgeschrieben.Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bei Fragen wenden Sie sich an uns. Wir sind gern für Sie da.
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Dies soll ja auch eine Tarifkombination zum günstigen Finanzieren sein.
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Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 können Steuerpflichtige Krankenversicherungsbeiträge für eine Basisabsicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung regelmäßig in voller Höhe als Sonderausgabe abziehen. Diese verbesserte Abzugsmöglichkeit wurde durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung geschaffen. Beitragsrückerstattungen mindern allerdings im Jahr der Erstattung die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Beiträge. Während derartige Erstattungen in der Vergangenheit in der Regel keine Auswirkungen auf den Sonderausgabenabzug hatten, muss nunmehr wegen der verbesserten Abzugsmöglichkeit der Beiträge mit spitzer Feder gerechnet werden, ob Beitragsrückerstattungen sich unter dem Strich noch lohnen.
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Antworten sind alle vorhanden, einfach hier mal lesen.
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Daniel_23: Gute Idee, wäre ich sofort dabei und dann noch auf die Stromkonzerne ausdehnen

Man sieht ja gerade welche geballte Macht der Vebraucher hat, wenn er sie nur nutzt: Shell senke die Preise um 5 cent oder es wird zwei Wochen nicht getankt.Wer soll dies verstehen:
Audi hält den umstrittenen Sprit zwar für die vom Unternehmen freigegebenen Autos für technisch unbedenklich. Die VW-Tochter teilte auf Anfrage mit, keine Garantie abzugeben, dass E10 alle freigegebenen Modelle nicht schädige.
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Warum sollte es nicht gehen?
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D.h. die neue Sorte E10 ersetzt nicht die heutigen E5-Qualitäten
(Normal, Super und Super Plus) wie es beim Diesel vor zwei Jahren der
Fall war (hier wurde B5 durch B7 ersetzt!).
Nach heutigem Stand der Beratungen zur 10. BImSchV soll jeder
Tankstellenbetreiber, der „Normal E10“ oder „Super E10“
vertreibt, verpflichtet werden, daneben auch „Super“ (also E5) in
„mindestens“ Super DIN-Qualität abzugeben. Durch diese
Formulierung ist ihm ausdrücklich gestattet, z.B. aus logistischen
Gründen eine höherwertige Qualität (also „Super Plus“ (E5) unter
dem Namen „Super“ zu verkaufen.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen muss der Betreiber allerdings, wenn
er unter den Namen „Super“ und „Super Plus“ identische E5-Qualitäten
verkauft, diese zum gleichen Preis anbieten. Ansonsten läge eine
Irreführung des Verbrauchers vor. Wer zusätzlich Super Plus E10 unter
diesem Namen vertreibt, muss ausdrücklich auch gleichzeitig Super Plus
(E5) anbieten, so der aktuelle Verordnungsentwurf.
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Stromkonzerne drohen Teldafax mit Abschaltung