Sehr geehrter Herr *******,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage zu dem erworbenen Artikel. Wir koennen
Ihren Standpunkt sehr gut nachvollziehen.
Die folgenden Hinweise sind genereller Natur, da es uns nicht gestattet
ist, eine verbindliche Rechtsberatung zu geben.
Generell kommt bei erfolgreichem Abschluss eines Angebots zwischen
Verkaeufer und Kaeufer ein Kaufvertrag zustande.
Der Kaufpreis eines Artikels setzt sich aus dem jeweiligen Hoechstgebot
plus der in der Artikelbeschreibung genannten Nebenkosten zusammen.
Es ist Verkaeufern nicht erlaubt, im Nachhinein (etwa per E-Mail)
weitere Kosten aufzuschlagen, die einem Kaeufer nicht schon bei
Gebotsabgabe bekannt waren.
Lesen Sie dazu bitte Informationen unter diesem Link:
http://pages.ebay.de/help/poli…isting-circumventing.html
Hinweise auf unzulaessige Angebote erreichen uns am effektivsten ueber
die folgende Formularseite:
http://pages.ebay.de/help/contact_inline/index.html
-> Mitteilung ueber unzulaessige Angebote
-> Verletzung der Auktionsgrundsaetze
-> Unzulaessige Verkaufs- und Lieferbedingungen
Einem Kaeufer steht es grundsaetzlich frei, auf dem Rechtsweg die
Einhaltung der Vertragspflichten seitens des Verkaeufers zu bewirken.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit diesen Informationen geholfen haben.
Mit freundlichen Gruessen
Sonja Hell
eBay Customer Support
eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!
....