IGGY
Hast Du die Sache schriftlich?
Ich zitiere:
"Die Aktionskennzeichen sind mit weiteren Aktionen nicht kombinierbar! (z.B. regionalen Preismaßnahmen)."
"Bei Neukunden und Komplettwechslern, sowie Providerwechslern (RDSL) darf das AKZ nicht gebucht werden. Hier hat die Auswahl der abweichenden Kondition keine Auswirkungen (Kunde erhält immer den AGB-Preis)."
==>> wenn der T-Punkt das nicht wusste, hat er dir was aufgebucht, was im nachhinein aber nicht gelten wird.
Bei Dir wurden zwei Sachen kombiniert, wobei Du als Wechsler die 34,95€ Aktion gar nicht bekommen "darfst."
Wenn Du eine Auftragsbestätigung mit 34,95€ in den Händen hälst, bitte mal bei mir melden.
Ich habe Deine Anfrage nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
Und einen Kopf kürzer mache ich niemand, der Fakten präsentiert 
vodafrank
Die Sache ist bereits in Bonn platziert. Sollen die entscheiden.
Mir geht es nur darum, dass falsche Informationen verbreitet wurden, woraus Chaos / Mehrarbeit resultierte.
Von schwindenden Kundenzahlen war nie die Rede - macht ja keinen Sinn.