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Auch als Zweithörer kann man Prüfungen ablegen.
Bei dem Zweithörer gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
1. das selbe Studienfach wie an der ersten Hochschule oder
2. ein anderes Studienfach als an der ersten Hochschule.
Im zweiten Fall studierst du z. B. an einer Hochschule Bauingenieurwesen und an der anderen Architektur. Dann kannst du natürlich an beiden Universitäten deine Scheine und Fachprüfungen ablegen und auch dein Diplom im jeweiligen Fach machen.
Im ersten Fall ist es ebenfalls möglich, an beiden Hochschulen Prüfungen abzulegen. Dies sollte aber vorher mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden besprochen werden.
mfg
Foxy
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Sicher ist es möglich sich an mehreren Hochschulen einzuschreiben. Dabei fallen am ersten Hochschulort die Semesterbeiträge an. Bei den anderen Hochschulen ist dann nur noch eine Einschreibung als Zweithörer möglich. Hier zahlst du dann keinen Semesterbeitrag mehr.
mfg
Foxy
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Zitat
Original geschrieben von T-bold47
Der Gerichtsvollzieher oder alternativ die Postzustellungsurkunde für ca. 4,50 Euro sind dann doch übertrieben.
Aber dafür - jedenfalls beim Gerichtsvollzieher - absolut sicher. 
mfg
Foxy
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Was passiert denn, wenn du die Audioverbindung kappst? Baut sich auch dann noch eine Spannung auf?
Und wie sieht das mit Rechner und Monitor aus? Kannst du das Problem auf eines der beiden Geräte eingrenzen? Nur Monitor oder nur Rechner?
Aber es ist in der Tat nicht ganz so trivial zu sein. :confused:
mfg
Foxy
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Das M(T)50 wird auch explizit als nicht Outdoor-Telefon beworben.
mfg
Foxy
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Aus deinem Thread war natürlich nicht zu erkennen, dass es eine Mietwohnung ist. Meine Empfehlung war halt nur, die Leitungen auszutauschen, weil die klassische Nullung einen lebensgefährlichen Nachteil hat.
Ob es nun acht oder eine Steckdosenleiste ist, ist unerheblich. Wichtig ist nur, ob diese an einer einzigen Steckdose angeschlossen sind.
Ich hoffe, du hast Glück mit dem im Verdacht stehenden Gerät.
mfg
Foxy
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Also ich versuche gerade zu verstehen, wo hier welche Spannung anliegt. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du ja keinen PE, sondern die klassische Erdung an der Steckdose, d. h. PE und N sind in der Schutzkontaktdose verbunden?
Auf einer Steckdose liegt zwischen L und N eine Spannung von ~ 230 V AC an und durch die klassische Erdung auch zwischen L und PE.
Alle Elektrogeräte hängen jedoch über eine Mehrfachleiste an einer anderen Schutzkontaktdose. Diese Geräte haben dann manchmal alle eine Spannung von 50 V AC gegen deinen Körper und 120 V AC zwischen L und N bzw. L und PE. Soweit richtig verstanden?
Dann liegt die Lösung auf der Hand: Die Steckdose weist die klassische Erdung auf, d. h. PE und N sind in der Dose miteinander verbunden. Wenn nun in einem Gerät ein Fehler vorliegt, sodass spannungsführende Teile das elektrisch leitende Gehäuse berühren oder zwischen L und N im Gerät die Isolierung nicht mehr in Ordnung ist, so liegt diese Spannung auch an allen anderen Geräten, die dreipolige Anschlusskabel haben an.
Dies erklärt dann auch dass zwischen dem Gehäuse und N bzw. PE keine Spannung abfällt, da diese aufgrund der klassischen Erdung das selber Potenzial besitzen. Zwischen dem Gehäuse und L fallen 120 V AC ab, sodass im defekten Gerät selber ~ 130 V AC abfallen.
Du selber bist wirklich geerdet. Wenn du nun zwischen dir und PE bzw. L einen Spannungsabfall von 50 V AC misst, fällt über dich selber noch einmal eine Spannung von ~ 80 V AC ab.
Jetzt hilft es nur jedes Gerät einzeln aus der Steckdose zu ziehen, bis keine Spannung mehr zwischen Gehäuse und dir abfällt. Dieses Gerät ist der Verursacher und sollte schnellsten repariert werden.
Die klassische Erdung ist nicht ohne Grund seit langem bei Neubauten verboten! Eventuell solltest du die zweiardige Leitung durch eine dreiadrige austauschen.
mfg
Foxy
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Ich kann dazu nur sagen, dass ich im Sommer letzten Jahres mal mit meinem M35 (in der Hosentasche) nicht ganz freiwillig in die Donau gefallen bin. Dabei hat sich das Gerät dann ausgeschaltet. Also habe ich es erst einmal etwa 24 Stunden trocknen lassen. Es lief danach wieder einwandfrei und tut dies bis heute noch. :top:
Auch Stöße und Stürze haben ihm bisher nichts ausgemacht.
Ich kann zwar nicht empfehlen Tauversuche nur mal testweise zu machen, aber insgesamt muss ich sagen, dass das Gerät doch recht widerstandsfähig ist.
mfg
Foxy
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Zitat
Original geschrieben von Nikto
Es gibt übrigens darüberhinaus keine Mitführungspflicht dieser Dokumente, aber in welche Verlegenheiten Leute geraten, die beweisen sollen/müssen, wer sie sind, liest man ja häufiger und dazu gibt es auch eindeutige Rechtsprechung.
Dann werden sie z. B. von der Polizei oder dem Grenzschutz nach Hause gefahren bzw. dorthin gefahren, wo sich der Personalausweis befindet. Eigentlich alles kein Problem.
mfg
Foxy
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Wenn du noch ausreichend zeit zum kündigen hast, kannst du es erst einmal mittels eines Faxes versuchen. Das hat bei mir bisher immer gut geklappt. Bestehe aber auf jeden Fall auf eine Kündigungsbestätigung wie in Merlins Beispiel.
Wenn die Zeit knapp ist, empfiehlt sich in der Tat ein Einschreiben mit Rückschein.
Die teuerste Methode dürfte aber wohl die Zustellung mittels eine Gerichtsvollziehers sein. Dieser stellt nämlich auch wichtige Briefe zu, die einen rechtlichen Charakter haben. Vorteil ist hier, dass der Gerichtsvollzieher das Schreiben beglaubigt und sicher zustellt. Die Kosten liegen dann bei etwa 15 €.
Aber in der Regel sollte ein normaler Brief oder ein Fax ausreichen. Nur wenns zeitkritisch ist, würde ich auf die teureren Methoden zurückgreifen.
mfg
Foxy