Beiträge von grambler

    Du kannst ja deinem Freund einfach sagen, dass du eine Busse gekriegt hast und ob die eventuell von ihm kommt, da du dir nicht ganz sicher bist...


    Und wegen 20 € wäre mir der Aufwand zu gross - bzw. die Gefahr, dass da was mit Fahrtenbuch kommt.


    Allerdings denke ich nicht, dass du ein Fahrtenbuch führen müsstest, schau mal das hier an:
    http://de.wikipedia.org/wiki/F…ge_nach_.C2.A7_31_a_StVZO
    Und 15 km/h sind ja kein schwerwiegender Verstoss.


    Das ist geradezu billig, diese 20 €. In der Schweiz hätte man da wesentlich mehr bezahlt :)

    Oje :(
    Da ist das P990i für mich wohl endgültig gestorben.
    Habe mich auch schon zusehr mit dem Gedanken angefreundet, weiterhin auf Windows zu arbeiten.


    Ich hatte früher einmal ein P800 ein halbes Jahr parallel zu der Kombi Nokia 6610 + Ipaq 3650 genutzt und mir dann schliesslich ein Windows PDA-Phone gekauft, habe mich also schonmal gegen Sony-Ericsson entschieden.

    So wie ich das verstehe, sind beide eine eierlegende Wollmilchsau. Das ist schonmal ganz gut :)


    Ich muss mich nochmal informieren, wieviel Bonus ich beim HTC kriege.
    GPS ansich ist sehr wichtig, da das Phone dann nach seiner Nutzungsdauer als Terminkalender und Telefon ins Auto kommt als POI-Warner (soviel ich weiss, kann der TomTom das?) und Geschwindigkeitsanzeige. Wie genau zeigen die beiden die Geschwindigkeit an?


    Gruss & Danke

    Ciao Charlie,


    Danke für deine Antwort.


    Besonders bei Bildern ist es doch wichtig, dass das Urheberrecht gewahrt und respektiert wird. Für mich ist es selbstverständlich, wenn ich ein Bild beispielsweise von der fotocommunity verwenden möchte, dass ich den Eigentümer anschreibe und um Erlaubnis frage.
    Leider wird der Wert eines solches Kunstwerks im digitalen Zeitalter nicht mehr geschätzt...
    Allerdings stehen diese Communitys immer eine Gefahr dar, dass die eigenen Bilder urplötzlich auf einer anderen Website sind.


    Die Verbindung zum Werkvertrag ist in der Tat eine interessante Verbindung, das könnte man wirklich so auslegen. Das könnte auch nach Schweizer Recht so hinhauen.


    Allgemein sind Rechtsfragen ja immer eine Auslegungssache.

    Zur Klarstellung: Natürlich will er die Schule (übrigens ein Wirtschafts & Rechtgymnasium) nicht verklagen!
    Er hat mich lediglich gefragt, wie das da aussieht, und ich konnte ihm so keine Antwort liefern, daher dachte ich, dass ich mal hier frage, da es ja einige kompetente Leute hat. Und es nimmt mich selber auch wunder, wie das aussehen würde :)


    Es handelt sich nicht um etwas abgezeichnetes sondern um irgendwas kreatives im Zusammenhang mit dem Thema Architektur.
    Es ist also, meiner Ansicht nach, genügend bzw. nur eigene Kreativität in das Werk eingeflossen, so dass das Urheberrecht greift.


    Natürlich hat dadurch niemand Verluste erlitten. Was ist aber, wenn der Schüler den "Ruhm" gar nicht will?


    Interessant wäre es eben, wie flashhawk angesprochen hat, zu erfahren ob die Schule Rechte an diesen Werken hat oder nicht.


    Ich hab da mal im Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht geschaut:
    Nach Art. 2. wäre dieses Kunstwerk ein schützenswertes Werk.
    Nach Art. 67 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a67.html) wäre die Veröffentlichung also schon eine Verletzung des Urheberrechts, die Änderung des Titels eine weitere Verletzung.


    Sehe ich das richtig?


    Danke :)

    Hallo Leute bzw. Hallo Rechtsexperten!


    Ich hab da mal eine Frage zu der Rechtslage im Zusammenhang mit dem Urheberrecht.


    Folgende Situation:
    Ein Kollege schliesst dieses Jahr das Gymnasium ab und hat in diesem Jahr auch ein Kunstwerk im Rahmen des Unterrichts fertig gestellt, das mit einer 6 (in der Schweiz die beste Note) bewertet wurde.


    Der Künstler hat da ja ein Urheberrecht auf dieses Kunstwerk, wenn ich das richtig verstehe.


    Das Gymnasium hat jetzt für eine Einladung an ca. 120 Familien (an die Eltern der Schüler im letzten Jahr) ein Foto dieses Kunstwerks als Titelseite verwendet und auf der Rückseite den Künstler namentlich aufgeführt, dazu hin noch einen Titel für das Kunstwerk geschrieben, den der Künstler allerdings nie festgelegt hat, das wurde also vom Gymnasium einfach dazu geschrieben.


    Der Künstler wurde nicht gefragt, ob das Kunstwerk für diese Zwecke verwendet werden darf.


    Wie ist da die Rechtslage?
    Würde es theoretisch eine Möglichkeit geben, gegen das Gymnasium rechtliche Schritte einzuleiten und auf eine Urheberrechtsverletzung zu klagen?


    Grüsse

    Bis jetzt habe ich den HTC Blue Angel mit 400 MhZ, der läuft ja eigentlich ganz flott.


    Daher habe ich etwas Hemmungen, den Rückschritt auf die 210 MhZ des Artemis zu wagen, da doch das TomTom auch ganz schön viel Rechenkapazität beansprucht.


    Sehr wahrscheinlich wird es dann doch der Artemis, da es den P535 wohl nicht mit Vertrag gibt, und ich mag dann auch nicht ein Gerät im Vertrag kaufen, diese wieder verkaufen um dann das P535 etwa gleich teuer wie das Artemis zu kriegen...

    boogieman: Danke!


    Das ist also der Entscheid zwischen Golf GT und Golf GTI W12 650... :D
    Beide universell einsetzbar, der GT ist aber der bessere Allrounder, der W12 hingegen nicht überall einsetzbar (FM-Radio, Trackball) aber dafür schneller.


    Dafür hat der GT bei gleichem Tankinhalt länger Atem.


    Mal schauen ob es das P535 irgendwo mit Vertrag gibt, kostet ja CHF 820.- ohne. Gibt es übrigens in der Schweiz weiss und schwarz!

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Nicht ganz, aber im Saarland ist es kaum weniger schön. ;)


    Das glaub ich dir gerne :)


    Da hab ich wohl etwas falsch verstanden, ups...
    Danke für die Korrektur!


    War letztens wieder bei einem Autohändler in der Nähe, unter anderem folgendes war dort:
    Audi R8 / S8 / S3
    Maserati Quattroporte IV und V / Spyder GT / Gransport
    Ferrari F360 / F550
    Porsche 996 Turbo


    Und noch einiges mehr, auch in der Tiefgarage stehen einige tolle Fahrzeuge wie beispielsweise ein F40.


    Das hier sind Originalbilder der Fahrzeuge von autoscout:


    http://www.autoscout24.ch/AS24…iiQ3hYYscqCmyy1DkdQ%3d%3d http://www.autoscout24.ch/AS24…iiQ3hYYscqCmyy1DkdQ%3d%3d
    http://www.autoscout24.ch/AS24…iiQ3hYYscqCmyy1DkdQ%3d%3d

    Schaut ja ganz interessant aus das Gerät.


    Wie seht ihr das Gerät im Vergleich mit dem HTC Artemis (SPV M650 / MDA Compact III) ?


    Der Prozessor ist ja erheblich leistungsfähiger, rein vom Wert her. Gibts da Benchmarks oder User-Erfahrungen?


    Danke & Gruss