ja und nein.
Drohende Obdachlosigkeit z.B. bei Zwangsräumung aus einer Mietwohnung ist eine sog. Gefahr im Sinne aller Gefahrenabwehrgesetze (Landesgesetze).
Hier schreitet die Gemeinede ein um die Gefahr zu beseitigen, das erfolgt entweder durch Wiedereinweisung in die eigentlich zu räumende Wohnung oder durch Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft. Solange dort noch Plätze frei sind wird hier eingewiesen, da das schlicht und einfach billiger ist. Sonst muss die Gemeinde ein Nutzungsentgeld für die Wohnung zahlen das der Miethöhe entspricht.
Wie Karrieren von Personen ohne festen Wohnsitz ablaufen, kann man in jeder Straßenzeitung (z.B. Asphalt, Hinz und Kunz usw.) nachlesen. Bei fast allen waren es mehrere Gründe. Alkohol oder andere Drogen gehören fast immer dazu, Arbeitslosigkeit und familiäre Probleme sind ebenfalls fast immer anzutreffen.
Problematisch ist, das wenn man erstmal in diesem Strudel aus Problemen gefangen ist, ein ausbruch daraus nur sehr schwer möglich ist. Es erinnert irgendwie immer an den Hauptmann von Köpenick. Keine Arbeit, kein Geld, keine Wohnung usw.
Glaubt bitte auch nicht, das immer sofort und unmittelbar das Sozialamt einspringt. Die zahlen ja auch nur auf Antrag und wie oben schon gesagt wurde ist das für viele der erste große Hindernissstein. Entweder aus falschem Scham oder weil die einfach nichts mehr voreinander bekommen schaffen viele den Weg zum Sozialamt nicht mehr.