Wie wäre es als Alternative mit dem neuen Alcatel 715, ich meine die Ausstattung war schon beim 701 nicht schlecht und Standby ohne Ende.
Beiträge von T-bold47
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vertippt sorry,
bitte löschen -
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Original geschrieben von holledauer66
Ich habe zwar füher gerne Star Trek geschaut, aber was bitteschön ist "DS9"?Deep Space 9
Captain Cisco und Co.
Major Kira
Odo der Formwandler und irgendwannWorf
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Endlich, die erste Staffel ist zwar noch etwas schwach, dann wird es aber echt genial.
Lieder wurde diese Serie zu früh abgesetzt.
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Anzeige wg. Fahrerflucht ist nicht notwendig. Die Polizei hat den Unfall ja aufgenommen und damit beginnt die Ermittlung von Amts wegen.
Lichtblick: Bei Unfällen mit Personenschäden liegt die Aufklärungsquote für Fahrerflucht sehr hoch. Den Typen werden die kriegen!
Für die eigenen Ansprüche solltet ihr euch zwingend einen Anwalt nehmen, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Also wenn Verkehrsfälle nicht wenigstens ein Interessenschwerpunkt des Anwaltes ist, dann sucht euch einen anderen Anwalt.
Ganz wichtig für die Ansprüche auf Schmerzensgeld ist das der behandelnde Arzt ganz genau dokumentiert, welche Verletztungen (Bilder machen nicht vergessen) vorliegen, welche Behandlungen notwendig sind und wie lange deine Mutter krankgeschrieben ist.
Informiert auch eure Krankenkasse, die holt sich dann vom Täter auch noch was zurück. Das macht dann auch mehr Eindruck bei der Versicherung der Gegenseite, als wenn ihr alleine oder mit einem Anwalt losmarschiert.
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Original geschrieben von Flora13
@ aleusiusMeine Frage wurde dadurch jetzt auch nicht beantwortet. Was meinst Du genau mit "Schlussrechnung"? :confused:
Warscheinlich die Addition aller Kosten nach Vertragsablauf.
Also alle Grundgebühren, Anschlussgebühren, Bearbeitungsgebühren, Gerätekosten, Nutzungsentgelte, Kosten für Vertragsänderungen (Bank, Adresse usw. ) und nach 24 Monaten evtl. noch die Höhe der Zuzahlung für ein neues Handy. -
Etwas überhand haben in der letzten Zeit die Hausarbeitenthreads schon genommen.
Das dann konsequent durchgegriffen wird ist okay. Wo sollte man auch eine Grenze ziehen. -
Re: Re: Re: Abmahnwahn - oder doch sinnvoll?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Elefant
Das jemand mit seiner beruflichen Tätigkeit (wie sympatisch einem diese auch immer sein mag...) Geld verdient ist ja wohl kaum verwerflich! :mad:
Ich schimpfe ja auch nicht über Händler, die Ihre Ware teurer verkaufen als sie diese selbst erworben haben...
Mit dieser Argumentation kannst du auch einen Waffenhändler, Zuhälter oder Drogendealer verteidigen. Solange die Tätigkeit dieser Person darauf Abziehlt, sich ausschließlich auf Kosten anderer zu bereichern und das auch noch mit oft zweifelhaften Methoden ist es nicht in Ordnung.Der Vergleich mit dem Händler passt nicht, weil ich einen Händler meiden kann. Genau da ist der Unterschied zu dem Beispiel. Oder zwingt dich ein Händler unter Drohungen in seinen Laden, damit du dort Ramsch zu Wucherpreisen kaufst?
Zitat
Beispiel: wenn mir jemand ein gebrauchtes Autoradio anbietet, ich dieses abnehme und z.B. bei ebay.de weiterverkaufe kann es passieren, dass (wenn es sich um Diebesgut handelt) ich als Hehler "eingebuchtet" werde ist das auch i.O.! Immerhin bin ich am Vertrieb der "unsauberen" Ware beteiligt - das kann ich nicht weg diskutieren!"Nichtwissen schützt vor Strafe nicht"

Und das ist gut so: sonst könnte man sich ja immer mit seiner eigenen Dummheit rausreden :p
Passt auch überhaupt nicht. Wenn ich gebrauchte Ware verkaufe, bin ich zu gewissen sorgfaltspflichten verpflichtet. Wenn ich jetzt z.B. einen Original Kaufbeleg dazubekomme und dieser ist gefälscht, dann brauchen wird über eine Freiheitsstrafe wg. Hehlerein wohl kaum zu reden.
Was soll aber der Händler machen, der neue Ware des Herstellers verkauft. Er hat nicht die Chance, jedes mögliche Patent (es gibt davon schließlich reichlich) zu testen. Genau hier ist wieder ein Unterschied zum Autoradio. Da kann ich auf Legalität testen.
Was erwartest du und was erwartet v.G. von einem einfachen Händler. Das dieser jeden Produktionsschritt auf jede mögliche Patentverletzung prüft? Das ist doch Schwachsinn. Am Ende wird die Fließbandtechnik mit einer Raubkopie eines Steuerungsprogrammes betrieben statt mit einer Originalversion. Oder die Lieferscheine sind mit einer Raubkopie erstellt worden. Verklagt Mircosoft jetzt dich als Händler, weil der Hersteller gegen ein Recht verstoßen hat.
Dümmer gehts nümmer sagt der Friese dazu und Recht hat er.Es gibt halt einen Unterschied zwischen Dummheit, mangender Sorgfalt und Unmöglichkeit der Kontrolle.
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Netzbetreiber sind billiger als Provider, weil es über die Jahre einige Vorteile gibt, wie:
Kostenlose Hotline
Volle Anschlusssubvention
Kulanz im Reklamationsfall
Keine Versteckten GebührenDas ist mehr wert als bei Vertragsabschluss etwas weniger für das Handy zu zahlen.
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Ohne lange nachdenken zu müssen

NEIN!