Warum aber kann ich Melissengeist dann in fast jedem Supermarkt kaufen, Muss da immer einer / eine den Nachweis haben?
Beiträge von T-bold47
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Re: Abmahnwahn - oder doch sinnvoll?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Elefant
Also ich finde die Möglichkeit die Händler abzumahnen wirklich sinnvoll!Schliesslich bringen sie die streitgegeständlichen Geräte in Verkehr und verdienen damit ihr Geld
Und es wird ja nicht nur "gegen" Händler vorgegangen: auch Vodafone als Netzbetreiber (das Zeug ist wohl auch in einigen BTS) sind dran!
Was Recht ist soll auch Recht bleiben und Patentverstösse sind eine ernste Angelegenheit - immerhin wird viel Geld für die Forschung und anschliessende Patentierung investiert und wenn jeder kopieren könnte würden wir technisch nicht viel weiterkommen!
Und das meinst du nach der ganzen Diskussion wirklich ernst. Als ob eine Abmahnung wie im konkreten Fall geschildert tatsächlich irgendwas verändert, außer das Konto des Anwaltes erheblich zu mehren.
Ansprechpartner für rechtliche Schritte können doch nur diejenigen sein, die solche ein Patent aktiv verletzen. Ansonsten könnte ich als D2 Kunde auch belangt werden, weil ich ja die Technik der BTS nutze, oder vielleicht auch ein ///.
Damit hab ich einen Vorteil aus der Patentverletzung.Hallo Hr. v.G., das wären doch mal schön viele Abmahnungsopfer.
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Auch diverse andere Medikamente sind in Alkohol gelöst. Es gibt selbst Hustensaft für Kinder mit hohen Prozentwerten. Das ist aber meist besser verträglich als alternative Lösungsstoffe.
Melissengeist hilft übrigens hervorragend bei Streßbedingter Schlaflosigkeit, z.B. während Studiumstress o.ä.
Klosterfrau Melissengeist hat doch sogar 82%
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Zitat
Original geschrieben von Heiko Schulz
Wenn wenigstens Lösungen präsentiert würden...jurTech hat oben mehrfach auf die Möglichkeiten des Rechtschutzes gegen eine Abmahnung hingewiesen. Ist wohl etwas untergegangen.
Ich erlaube mir mal zu zitieren:
Zitat
Vollkommen unsinnig ist indessen zu behauten, man könne gegen diesen oder jenen leichter vorgehen.
Negative Feststellungsklagen als uU äußerst wirksame Verteidigung kann jeder erheben.
undZitat
Wer sich vom "Buh!" einer Abmahnung einschüchtern läßt, ohne qualifiziert dagegen vorzugehen, hat im Geschäftsleben eine geringe Daseinszeit. -
Ich hab vor Jahren mal die Büroarbeit für einen Versicherungsvertiebler gemacht (Nebenjob), da gab es auch reichlich Fälle mit Überschuldung.
Fast alle fingen mit einem kleinen Kredit für Auto, Möbel, Reise, Stereoanlage an. Die sind alle nie wieder von den Schulden weggekommen.
Was für ein Auto gibt es eigentlich für das Geld. Am Ende zahlst du noch Kreditraten, wenn der Wagen schon in der Schrottpresse ist. Dann wird es danach noch viel schwerer über die Runden zu kommen.
Also las das mit dem Kredit besser sein.
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ich bewundere deinen Fleiß, mit dem du versuchst, v.G. über die formaljuristische Schiene anzugehen.
Vielleicht ist der Blickwinkel des geh. Dienstes überhaupt nicht so schlecht. Ich versuche mir erstmal ein Gesamtbild zu machen bevor ich mich mit den einzelnen Details beschäftige. Hilft um sich nicht zu verlaufen.
Wer ist v.G., was hat er bis jetzt gemacht, daher auch die für dich scheinbar unverständlichen Angaben mit dem Streitwert und unzähligen inhaltsgleichen Abmahnungen. Aktueller Sachstand siehe NJW im August.
wer ist der Abgemahnte und was macht dieser,
was wird vorgeworfen,
und bitte dann erst die Details des Patentrechtes.
Ich bin dabei dann vollkommen voreingenommen. v.G. ist für mich ein mieser Winkeladvokat und eine Schande für den Berufsstand. Er versucht mit mafiösen Methoden wie z.B. willkürliche Androhung eines völlig überzogenen Streitwertes die schwachen abzuzocken.
Durch den extremen Streitwert kommen auch extreme Kosten auf die Abmahnungsgegner zu, falls diese doch verliehren. Das v.G. dabei einen langen Atem hat und extrem kostenintensiv durch alle Instanzen gehen will sollte bekannt sein, wenn man sich mit dieser Person auseinandersetzt. Es sind schon Leute an Klagen bankrott gegangen, auch wenn sie irgendwann gewinnen sollten.Hier dient das Rechtsinstrument der Abmahnung ausschließlich zur Einkommensmehrung bei diesem "Anwalt".
Nochwas, möchtest du den Berufsstand geh. Dienst beleidigen? Wir sind vielleicht nicht die Generaljuristen, dafür aber auch selten blind. Das ist gerade der Unterschied zu den sog. Volljuristen. Ich hab leider so viele Anwälte erlebt, die ihre Mandaten grottenschlecht beraten haben und sich in Rechtsgebiete gewagt haben, von denen sie nichts verstehen. z.B. Scheidungsanwälte im Verwaltungsverfahren, die nicht mal wissen was ein Widerspruch ist usw.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Dingens
Moin !
Sorry, ich war so beschäftigt und dann habe ich kurz nach Dir gesucht und nicht gefunden...
Außerdem dachte ich, Du hast genug zu tun..;)
danke, daß Du an mich gedacht hast !
Der DingensWährend der Verlosung warst du echt beschäftigt, du hast dich "gelegentlich" über deine beiden Trostpreise beschwert.

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Eine Abmahnung mit der Klageandrohung bei Streitwert von 200.000 DM ist mehr als ein Buh.
Du bist scheinbar Jurist. Andere sind das nicht.
Auch hat nicht jeder ein gute Rechtschutzversicherung.
Deshalb ist es wesentlich leichter gegen privatpersonen oder kleine Shops vorzugehen als gegen eine Firma wie Vodafone. Da wird notfalls eine Rechtsabteilung aktiv. Genau das aber vermeidet v.G.
Er sucht sich diejenigen aus, die er leicht dranbekommt und leicht zur Kasse bitten kann. Du kannst jede Wette eingehen, das Vodafone und /// keine Abmahnung bekommen werden.Die Praxis ist da doch anders als die Vorlesung an der Uni.
Gruß Joachim
Dipl. Verwaltungswirt (FH) -
Beim Lesen deines Beitrages hab ich nach etwas einem drittel auch gleich an die Kombination R520m und T39m gedacht.
Gerade die Beschriebung für das 520m zeigt ein Problem auf, es gibt immer noch keinen Nachfolger.
Blinklichter gibt es außer bei /// ja auch noch bei Motorola. Da gibt es mit den V. auch was für die Hemdtasche, dann ist aber auch schon Schluss.
Das "große" könnte theoretisch auch aus dem Hause Sendo kommen. Ob es da auch was kleines mit kompatiblem Akku oder wenigstens Ladegerät gibt kann ich nicht sagen.
Bleib beim 520m bis jetzt hat noch fast jeder den Umstieg auf ein anderes Handy bereut. Die Aussagen beim Jahrestreffen waren deutlich.
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In einer Sache stimme ich dir nicht zu. Das v.G. ausschließlich der Anwalt ist, der nur die wie auch immer berechtigen Interessen seiner Mandanten vertritt.
Er hat hier in einem wirklich großen Umfang auch eigenen Interessen an den Abmahnungen. Daher vielleicht auch der missionarische Eifer dieses Anwaltes.
Wenn allerdings das patentierte Recht nur dazu dient, Abmahnungen zu schreiben und damit zu kassieren, dann sieht für mich das alles ganz anders aus. Dann geht es ja gerade nicht um die Wahrung der Rechte an dem Patent, sondern um andere Gründe, hier z.B. tolle Kostennoten von 800 bis 1000 Euro für einen Standardbrief.
Ich frage mich dabei ernsthaft, wer hier denn ein Interesse an dem Produkt hat, der Patentinhaber, der sein Patent schützen will oder der Anwalt, der damit sehr viel Geld verdient.
Mich würde in diesem Zusammenhang auch mal interessieren, ob nicht doch Herr v.G. oder seine Ehefrau, hier auch eigene Interessen verfolgt.
Dann reden wir aber nicht mehr über Patente, Patentverstöße und schützenswerte Interessen, sondern darüber, das ein Recht nur deshalb ausgeübt wird, um andere zu schädigen. Dazu gibt es aber eine einschlägige Vorschrift im Dt. Recht.