Hallo PePeDir,
wie ich ja schon einmal an anderer Stelle bekannt gemacht habe, arbeite ich bei einer großen kommunalen Wohnungsgesellschaft. Daher habe ich einen gewissen fachlichen Hintergrund.
Das von Dir geschilderte Problem ist in unserem Haus gut bekannt und oft sehr konfliktträchtig
. Wir selbst versuchen das gegenüber unseren Mietern einserseits mit einem gewissen Fingerspitzengefühl in Richtung Kulanz zu handhaben, können allerdings auch bei bestimmten, sich häufenden Fällen sehr hartnäckig, auf Regressforderung gegenüber dem betreffenden Mieter bestehen.
Konkret zu Deiner Frage:
Handwerkerrechnungen, direkt an den Vermieter oder indirekt an den Mieter, verjähren nach 3 Jahren ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht worden ist. Das bedeutet, bei einer Leistung im Juni 2005 würde die Rechnung nach dem 31.12.2008, 24.00 Uhr, verjährt sein. das kann man so handhaben, da es keine Betriebskosten sind und selbst da wäre das noch im "grünen Bereich".
Haare als Verstopfungsursache sind immer Mieterverschulden (sorry, so nennt man das, auch wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist) und sind damit auch regressfähig.
Etwas anders sähe die Sachlage (vielleicht) aus, wenn z. B. der Abfluss von der Wanne auf dem Weg bis zum Fallrohr eine "Gegengefälle" hat und dadurch Partikel, die sonst problemlos mit gespült werden, sich dort absetzen, inkrustieren und den Querschnitt der Leitung veringern, wodurch das Wasser eben nur langsam abläuft. Das allerdings nachzuweisen, bedarf eines nicht unerheblichen Aufwandes, den Dein Vermieter ggf. eingehen würde, wenn das geschilderte Problem zu einem Dauerproblem wird. Dein Vermieter müßte selber auch ein Interesse an intakten Abflussleitungen haben.
Gruß
gerryH