Hallo,
die These, daß derjenige, der die Seriennummernaufkleber seines Telefons entfernt etwas zu verbergen hat, halte ich für gewagt. Mit seinem Eigentum kann man immer noch tun und lassen, was man will, so lange man niemanden beeinträchtigt. Mir ist noch nie ein Telefon gestohlen worden und ich bin aber schon von der Polizei durchsucht worden. Damals ging es um Fotografien von Industrieanlagen, die ich getätigt hatte. Die Polzei wollte die Filme vor Ort zerstören. Aus Erfahrung weiß ich, daß nur harte Argumente zählen und daß man ganz darauf hinweisen muß, mit welchen Maßnahmen man einverstanden ist und mit welchen nicht und daß man konkrete Vorschläge zur Klärung der Sache machen soll. Damals war das die Bereitschaft mitsamt Filmen und Kameraausrüstung mit auf die Wache zu kommen, um eine Zerstörung der Filme zu verhindern (was meiner Meinung nach rechtswidrig gewesen wäre und zu einem Amtshaftungsanspruch geführt hätte).
Ich würde als Betroffener einer Mobiltelefonkontrolle auf jeden Fall auf eine Kontrolle der Seriennummer per Eingabe der Tastenkombination *#06# oder auf eine Beschlagnahme des Gerätes bestehen. Es kann doch nicht sein, daß man den Akkudeckel und den Akku des Gerätes auf der Straße ohne nicht kratzende Unterlage und ohne das Tragen von Laborhandschuhen entfernen muß. So etwas macht man in Ruhe am Telefon-Seziertzisch nachdem man sich vergewissert hat, daß keine elektrostatische Ladung vorliegt, aber nicht auf der Straße oder im Auto. Mir wäre eine Beschlagnahme und eine vorsichtige Behandlung des Gerätes lieber als eine Kontrolle auf der Straße. Es erscheint besser alles später in Ruhe zu klären als vor Ort unter telefonfeindlichen Bedingungen. Telefone sind zwar nicht mehr teuer aber immer noch kratzempfindlich, neigen dazu Staub anzuziehen und reagieren auf Umwelteinflüsse wie Schnee, Regen, stake Sonnenstrahlung und elektrostatische Ladung.
Daß die Polizei überhaupt Seriennummern von Telefonen kontrolliert ist verwunderlich, weil Telefone kaum noch einen Wert darstellen. Ein Pullover ist mitunter teurer. Bei einem solchen kontrolliert auch kein Polizist die Seriennummer. Ich würde der Polizei keine weiteren Angaben als zu meiner Person machen und auf eine Beschlagnahme bestehen und alles weitere später klären. Zur Bekanntgabe der Personalien bin ich nach § 111 Abs. 1 S. 2 StPO verpflichtet - zu mehr jedoch nicht. Mir ist schon klar, daß der Staat für ein geeordnets Miteinander Mahnahmen ergreifen muß, die für die Betroffnen unangenehm sind. Sicher werden auch einige Polizisten verständislos reagieren, wenn man nicht bereit ist den Akku am Telefon zu entfernen, weil man nun mal als TT-Leser anders mit den Geräten umgeht als Normalkonsumenten. Eine andere Schutzmöglichkeit fürs Telefon sehe ich jedoch nicht. Der Staat darf ja kontrollieren und muß dies auch tun, weil wir alle ja ein Interesse an der Aufklärung von Vergehen und Verbrechen haben. Allerdings bin ich der Meinung, daß der Staat durchaus wichtiges zu tun hat, als generell bei allgemeinen Verkehrskontrollen gleich noch die Seriennummern von Mobiltelefonen zu überprüfen. Wenn unbedingt eine Kontrolle der unter dem Akku angebrachten Seriennummer erfolgen soll und die Eingabe von *#06# nicht ausreicht, dann werde ich mich dagegen nicht zur Wehr setzen jedoch vorschlagen, den erheblichen Eingriff wenigstens unter angemessenen Bedingungen durchzuführen. Eine Kontrolle von Seriennummern von Telefonen ist meiner Meinung nach nur dann gerechtfertigt, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gibt. Ansonsten müsste die Polizei tatsächlich die Seriennummer aller (mitunter wesentlich teurerer - man denke an Kameras etc.) mitgeführten Gegenstände kontrollieren.
Kind regards, garnixan