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Original geschrieben von conzi
Das Problem sehe ich darin, dass ein Bankberater mich nicht so neutral beratne wird, wie ich das möchte. Der möchte mir ja sein Produkt verkaufen um Provision abzukassieren.
Eben wolltest du ja nur wissen was an Zulagen möglich ist. Das dürfte überall gleich sein, daher wird dich die Bank schon richtig beraten.
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Original geschrieben von lars85
das ticket gilt für bremen,hamburg und niedersachsen
Funktioniert auch wunderbar, bin damit schon durch Bremen, Hamburg und Niedersachsen gefahren. Wird auch in den Metronomzügen (Privatbahn) akzeptiert.
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Ich habe eine "eigene" Mülltonne. Die gehört zwar meiner Vermieterin, aber die nutze nur ich. Und laut Abrechnung bezahle ich auch nur für diese Tonne mit 40 Litern. Ist aber schon ein 6 Parteien Mietshaus. Das die abgelesenen Werte korrekt sind muss ich nun einfach mal unterstellen. Der hatte die abgemacht und in sein Gerät gesteckt, das hat dann anschließend die Quittung gedruckt. Manuell erfasst hat er nichts.
Im Vorjahr (also das wo ich nur anteilig hier gewohnt habe) hatte ich einen Vebrauch von 80 (was auch immer). Jetzt habe ich für 14 Monate einen Verbrauch von 50 (was auch immer). Finde das schon einen verdammt großen Unterschied und das bei einem 2 Monate längeren Zeitraum.
Was ich natürlich nicht weiß ist, wann denn die Ablesung zuletzt vor meinem Einzug stattgefunden hat. Mag natürlich sein, dass da 20 Monate mal Niemand zum ablesen da war und die dann mit auf der Quittung standen.
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Original geschrieben von Siemensanier
Ist dein Abrechnungszeitraum denn auch gleich Kalenderjahr?
Also immer vom 01.01 bis 31.12?
Ja ist sie. Nur im ersten Jahr, also 2006 nicht, laut Abrechnung wurden da nur 10 Monate berücksichtigt. Aber wie kann ich das denn kontrollieren? Gewundert hatte ich mich schon, vor mir wohnte eine 4köpfige familie ind er Wohnung, die laut Vermieterin immer so um die 180EUR Nachzahlung hatten im Jahr. Ich musste bei den gleichen Nebenkosten wie die Vormieter nun 150EUR nachzahlen, obwohl ich ne kleine Mülltonne habe udn natürlich weniger Wasser verbrauche und weniger heize.
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Ne es sind die Röhrchen die ich habe. Aber wenn es nun über einen längeren Zeitraum trotzdem 40% weniger Verbrauch sind kann da doch was nicht stimmen 
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Original geschrieben von HP-owner
Und wer haftet, wenn Du mit den Ablesedaten nicht einverstanden bist?
Frage: Heute wurde abgelesen, laut Messbeleg habe ich ca. 40% WENIGER Verbrauch als im Vorjahr. Dazu muss man sagen, dass im Vorjahr tatsächlich nach 12 Monaten abgelesen wurde, nun sind aber seit der letzten Messung bereits 14 Monate vergangen. Da ich erst im März 2006 eingezogen bin, gehe ich davon aus, dass vor meinem Einzug nicht abgelesen wurde und ich somit 2 Monate die Heizkosten meiner Vormieter zahlen durfte. Muss ich das nun einfach hinnehmen? Der Verbrauch ist ja schon sehr zurück gegangen, dabei habe ich in den letzten 12 Monaten wesentlich mehr geheizt als im ersten Jahr in der Wohnung.
Einspruch kann ich ja gegen die letzte Abrechnung noch erheben, die Nebenkostenabrechnung habe ich ja erst Mitte 2007 bekommen. Nur wie kann ich rauskriegen, ob beim Mieterwechsel tatsächlich auch die Heizkörper ablesen wurden?
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Biete: Acer Aspire 5112 WLMi Notebook mit 15,4 Zoll Display, 2GB RAM, AMD X2 TL-50 (2x 1,6 Ghz), 128MB Grafikkarte, mit Restgarantie und Notebooktasche
Das Notebook wurde gerade vom Acer Service durchgecheckt, es funktioniert also tadellos. Am Gehäuse sind einige oberflächliche Kratzer vorhanden. Das Display weißt keine Kratzer und keine Pixelfehler auf, ist also 100% in Ordnung. Es besteht noch eine Restgarantie vom Hersteller (inkl. Unfallversicherung) bis Mitte Juni 2008. Das Notebook stammt aus einem Nichtraucherhaushalt ohne Haustiere.
Technische Details:
* Prozessor: AMD Turion 64 X2 TL50
* Display: 15.4 Zoll Widescreen
* Grafikkarte: ATI Mobility Radeon X1600 128MB
* Festplatte: 120GB
* Arbeitsspeicher: 2048MB DDR2
* CD/DVD-Brenner
* Wireless LAN: 802.11b/g
* Bluetooth
* Modem
* Windows XP Home
* Webcam
Lieferumfang:
* Acer Aspire 5112 WLMi Notebook
* Acer Notebooktasche (schwarz)
* Akku
* Netzteil
* Originalverpackung
* Garantieunterlagen
* Windows XP Home Lizenz
Kaufpreis inkl. versichertem Versand (DHL): 450EUR
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Wir wollen meinem Vater zum Geburtstag eine Reise in die USA schenken, wo er schon immer mal LKW fahren wollte. Einen Arbeitgeber haben wir gefunden, der ihn mitnehmen würde. Das er dafür eigentlich einen Füherschein braucht ist klar, nur hat der Arbeitgeber schon durchsickern lassen, dass in der Gegend wo die fahren eh nie kontrolliert wird (ok was man davon halten mag ohne Führerschein sei mal dahin gestellt, aber in Deutschland fährt er seit 30 Jahren Unfallfrei). Jetzt stellt sich die Frage nach dem Visum. Das ganze soll ja unentgeldlich ablaufen, aber so wie ich es gelesen habe, muss er trotzdem ein Arbeitvisum beantragen. Welches Formular muss der Arbeitgeber denn jetzt ausfüllen, damit wir anschließend den Visaantrag stellen können? Gefunden habe ich diesen Link, da gibt es ja die verschiedensten Möglichkeiten. Die US Botschaft will für solche Auskünfte leider Geld haben und bevor wir da anrufen würde ich die Informationen gern schon weitgehend zusammen haben.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Wenn es sich nun gar nicht einrichten lässt, dass jemand da die Wohnung aufmachen und den Ableser "bewachen" kann im Vorfeld mit der Ablesefirma in Verbindung setzen und versuchen einen Alternativtermin zu finden.
Und nein man hat keinen Anspruch darauf, dass die sich am Terminkalender des Wohnungsinhabers orientieren und nur am Dienstag den XXten zwischen 18:45 und 19:03 vorbeikommen. Die Ableser sind auch Arbeitnehmer die ihren Job eben wie jeder andere auch zwischen 8 und 18 Uhr erledigen. Ist für den Mieter evtl. manchmal nicht immer super, damit muss man nun aber halt leben. Kommt ja auch nicht einmal im Monat vor.
Ich hätte kein Problem damit wenn er an nach 16 Uhr kommen würde, der Tag wäre mir vollkommen egal. Sicher, ich kann ja meinem Nachbarn den Schlüssel geben. urlaub nehmen will ich mir dafür nicht. Nur wer haftet dann wenn etwas aus der Wohnung verschwindet?
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So bei mir sollen die Heizkörper nun auch dieses Jahr endlich abgelesen werden. Heut war eine Karte im Kasten, dass die Donnerstag zwischen 9 und 11 Uhr kommen wollen. Das in der Woche um diese Uhrzeit eigentlich Niemand zu Hause ist sollte ja klar sein, nur bin ich verpflichtet meinem Nachbarn meinen Wohnungsschlüssel zu geben? Wer haftet, wenn etwas an diesem Tag aus meiner Wohnung verschwindet? Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Ablesedienst zu "Arbeitnehmer freundlicheren Zeiten" hier aufschlägt?