ZitatOriginal geschrieben von Partybombe
Gleich mal bestellt, danke.
Ist Heute schon gekommen, für den Preis find ich es wirklich super :top:
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ZitatOriginal geschrieben von Partybombe
Gleich mal bestellt, danke.
Ist Heute schon gekommen, für den Preis find ich es wirklich super :top:
ZitatOriginal geschrieben von spurkie
Stop! Nach einer AGB-Änderung vor etwa 9 Monaten haftet man nun bis 150 Euronen! Alos immer gut auf das Kärtchen aufpassen!
CU
spurkie
Da bist du nicht ganz auf dem aktuellen Stand, schau mal hier unter Punkt 10: http://www.gebuhrenfrei.com/AGB-G-DE.html
Es sind 50EUR.
ZitatOriginal geschrieben von DSC
1) BSF Menü-Besteck Set Swing 24 teilig , 18/10 Edelstahl für 22,22€
http://www.amazon.de/02181-306…den&qid=1203592260&sr=8-1
Gleich mal bestellt, danke.
ZitatOriginal geschrieben von Golfyarmani
3. Portokosten 3,90.- und nur 0,70.- als Porto auf dem Brief. (absoluter Wahnsinn, 3,20 Euro ...für was?????????????
Verpackung, Personal, Fahrtkosten zur Post.
Das Papier muss aber ja auch irgendwie zum Laden kommen, Umweltechnisch dürfte es also das gleiche sein.
ZitatOriginal geschrieben von Sunny forgot pw
WGV: Keine Angabe der Sperrfrist in den ARB
WGV Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema Rechtsschutz:
Wartezeit
Frage:
Ab welchen Zeitpunkt greift die Rechtsschutzversicherung?
Antwort:
Bedingungsgemäß besteht Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die nach Vertragsbeginn und nach Ablauf einer 3-monatigen Wartezeit neu eingetreten sind.
In den Bereichen des Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht entfällt die Wartezeit.
Es dürften aber beide Dinge hier keine Anwendung finden, da die Rose ja sozusagen eine Sonderanfertigung ist bzw. leicht verderbliche Ware. Und da gilt es eben nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Und jetzt gibt es das Widerrufsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat - das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.
Re: Re: Rose ohne Blätter ausgeliefert
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Denn bei einem Fernabsatzgeschäft obliegt es dem Käufer vor Erhalt der Ware (sprich an der Haustür, wenn der Postmann 2x klingelt) vom Kauf zurückzutreten, AFAIK.
Damit liegst du ja sowas von falsch das es fast schon weh tut ![]()
Der Shop kann nachbessern, also eine neue Blume Liefern. Erst wenn 2 "Reparaturversuche" nicht hinhauen, hast du einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.