Beiträge von NoTeen

    Oh, dann bitte ich um Entschuldigung. Da habe ich Dich wohl tatsächlich mißverstehen wollen ;)


    Im schlimmsten Fall wird die Versicherung wohl die Schuld anerkennen, eine Bezahlung des Schadens aber wegen grober Fahrlässigkeit von B zurückweisen, denn wenn er so gefahren ist, daß das ein Fahrverbot nach sich gezogen hat, dann argumentieren Versicherer gerne mal so...


    cu


    NoTeen

    Ich hoffe mal, Deine kleine, einfache Welt stürzt nicht ein, wenn ich das so unschuldig frage, aber:


    Was hat eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verkehrsdelikts mit einem anderen, davon unabhängigen Verfahren zu tun?


    Im übertragenen Sinne hieße das dann also, bei einem Dieb, der einmal verurteilt wurde, ist der Pflichtverteidiger ab dem zweiten Diebstahl rausgeschmissenes Geld, da das Gericht ja anhand der vorangegangenen Verurteilung ohnehin im Bilde ist?


    Lustich :D


    cu


    NoTeen

    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Eine interessante These, verstößt dann nicht so ziemlich alles, was mit Waffen zu tun hat, gegen eben dieses Recht?


    Öhm - ja?!


    Zitat


    Dürfen dann denn noch Kriege geführt werden?


    Nein, *eigentlich* nicht. Oder empfindest Du einen Krieg per se als "normal"? Ich nicht, und im Sinne der Humanität und des Grundrechts auf Leben ist auch jeder Krieg widersinnig.


    Zitat


    Gib es schon zu, du bist einer dieser Matetee schlürfenden Hippies und wirst dir gleich noch eine Riesentüte reinpfeifen! :D


    Manchmal geht es Dir nur dann gut, wenn Du eine Gelegenheit findest, andere zu beleidigen, oder?


    Zurück zum eigentlichen Thema:
    Im humanitären Sinn ist die Todesstrafe verachtenswert. Was im Fall Hussein abgeht, ist allerdings wiederum ein Paradebeispiel für die heutige Hopplahopp-Politik auf unserem Erdenrund.


    Hätte man Saddam an die UN überstellt, dann hätte man nur Streß und Kosten gehabt, er wäre nach europäischen Standards untergebracht worden (hätte also relativ gute Haftbedingungen gehabt), und das Schlimmste was er hätte erwarten können, wäre ein "Lebenslänglich" gewesen. Er hätte also Gelegenheit gehabt, weiterhin von seiner Zelle aus Fäden zu ziehen, und womöglich hätten ihn irgendwelche Fanatiker irgendwann mal befreit.


    Allein schon deshalb, vor Allem aber in Anbetracht der Rachegelüste, die die halbe Welt dank der sachlichen Berichterstattung der Medien verspürt, ist es selbstverständlich viel wirksamer, an ihm ein Exempel zu statuieren. Hier kann man sich dann auch gleich nachwirkend für Hitler und Stalin rächen.


    Glücklicherweise hatten die USA durch die Überstellung an die sogenannte irakische Regierung ein wirksames Mittel in der Hand, eine Todesstrafe mit gerichtlichem Segen für den allseits Verhaßten zu erwirken.


    Manche Geschehnisse nehmen einen viel zu interessanten Verlauf, um sich keine Gedanken darüber zu machen..


    Sicher möchte ich hier nicht die Verbrechen und die Gewaltherrschaft dieses Mannes verniedlichen. Es erstaunt mich aber dennoch, daß man sich eines offensichtlichen Feindes auf gar so elegante Weise entledigen kann, dazu noch mit dem weltweit anerkannten Siegel "Gerichtlich geprüft".


    cu


    NoTeen

    Willkommen in der Grundsatzdiskussion über das Rauchen an und für sich :D


    Ich hatte mich bewußt mit meiner eigenen Meinung etwas zurückgehalten, obwohl ich im Großen und Ganzen - was die Theorie betrifft - mit Printus einer Meinung bin.


    Leider gibt es in der Praxis immer wieder Situationen, wo Nichtraucher unter dem Qualm der Raucher leiden müssen. Ich selbst nehme es hin, daß meine Angestellten mich "eindampfen", da ich auf keinen Fall als militanter Ex-Raucher abgestempelt werden möchte.


    Dennoch wird es auch mir gelegentlich zuviel, und wenn man sich bewußt macht, daß in dem Zigarettenrauch praktisch alle enthaltenen Stoffe giftig sind, dann habe ich durchaus ein Stück weit Verständnis für die No-Smoke-Fundamentalisten.


    cu


    NoTeen

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn einer netto 1000,- in StKl. 1 verdient, dann muss er so um die bzw. knapp 2000,- brutto haben. Ich war zwar nie Arbeitgeber, aber es heißt doch immer, dass ein AN den AG etwa das Zweifache seines Bruttos kostet, wären also hier knapp 4000,-.


    Ist zwar jetzt vollkommen OT, aber der Vollständigkeit halber: Du kannst hier leicht feststellen, daß ein Arbeitnehmer mit 1500.- Euro brutto ziemlich genau 1000.- Euro für sich behält (auch abhängig vom KV-Beitrag).


    Zusätzlich zum Lohn des Arbeitnehmers trägt der AG seine Anteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Das sind nochmal ca. 23% Aufschlag auf den Bruttolohn.


    Man könnte noch die Kosten für Lohnbuchhaltung und Verwaltung umlegen, aber das wäre dann doch des Guten zuviel.


    Nochmal zum Thema:


    Die 15-Minuten-Regelung beim Ein- und Ausstempeln kenne ich. Finde ich persönlich auch nicht ganz fair, hat aber ursprünglich praktische Gründe. Wenn nämlich jeder AG anfangen müßte, jede einzelne Minute in den Arbeitszeitkonten zu verwalten, dann wäre die Lohnbuchhaltung nicht mehr vernünftig durchführbar. Und mal ehrlich: Man kann sich "das" ja zeitlich so einrichten, daß es paßt ;)


    cu


    NoTeen

    Ja, selbstverständlich. Das war es, was ich mit dem gelegentlichen "Langsamgang" umschreiben wollte.


    Ich habe auch nicht das geringste Problem, wenn ein Mitarbeiter, von dem ich weiß, daß er buckelt wie verrückt, mal ein paar Minütchen "nebenher" nimmt.


    Im Gegenteil: Oft setze ich mich zu ihm oder ihr dazu und wir unterhalten uns ein wenig.


    Der TE wollte nun aber wissen, ob diese "Extrapausen" ein verbrieftes Recht wären, und gegen diese Denke wehre ich mich - auch motivationspolitisch - vehement!


    Es wäre ja ein Unding, wenn man den Nichtraucher dafür bestrafen würde, daß er gesund lebt, indem man dem rauchenden Kollegen summa summarum mehr und/oder längere Pausen zuspricht als ihm.


    cu


    NoTeen

    Ich möchte euch die Sache gerne aus der Sichtweise eines Arbeitgebers näherbringen:


    Ein Mitarbeiter, der netto (Steuerklasse 1) ca. 1000 Euro verdient, kostet den Arbeitgeber mindestens 1800 Euro. Bei 163 Arbeitsstunden pro Monat (Vollzeittätigkeit) sind das 11,05 Euro pro Stunde.


    Jemand, der eine Stunde am Tag vertrödelt - egal ob mit Rauchen, Internetsurfen oder vor sich hin starren - kostet also per se schon mal 11,05 Euro extra. Ohne Gegenleistung.


    Zusätzlich geht aber auch die Produktivität verloren, die der AN erbringen würde.


    In unserer Branche liegt eine durchschnittliche Pro-Kopf-Leistung bei (nach Umsatz) ca. 20.000 Euro monatlich. Das bedeutet einen Produktivitätsverlust von 122,70 Euro pro nicht gearbeiteter Stunde, oder (bei 20% Gewinnmarge) 24,54 Euro entgangener Gewinn, plus die 11,05 Euro unnötiger Lohnkosten, also über 35 Euro, die ich genausogut aus dem Fenster werfen könnte.


    Natürlich bin ich nicht verbohrt genug, zu glauben, daß jeder eine volle Schicht durchackern kann und soll. Gerade die menschliche Komponente - und dazu gehört auch mal gelegentlich der "Langsamgang" macht die Arbeit erträglich.


    Gerade bei Rauchern achte ich aber schon sehr genau darauf, wie großzügig die Kolleginnen und Kollegen mit ihrer bezahlten Zeit haushalten.


    Erfahrungsgemäß beweisen die Älteren hier mehr Disziplin als die Jungen.


    Wenn ich allerdings merke, daß allgemein die Disziplin im Team leidet, dann wird schon mal der größte "Bremser" aussortiert (erst vergangene Woche wieder gehabt), denn es gibt nicht wenige Kollegen, die sich von einer solchen Art unkollegialen Verhaltens mitziehen lassen (nach dem Motto: "Wenn der Extrapausen zum Rauchen einlegen kann, dann darf ich ja auch ein bisschen schludern").


    Ich möchte betonen, daß mir die Leiden des Rauchers durchaus bekannt sind. Ich habe selbst dreizehn Jahre geraucht.


    Dennoch ist es (für mich) ein wenig befremdlich, daß hier um Verständnis für eine Fraktion gerungen wird, die sich den Schaden und die Sucht aus freien Stücken zufügt, ohne (mal wieder) zu hinterfragen, wie es denn eigentlich mit den (tatsächlich bestehenden!) Rechten der "anderen Seite", nämlich der Arbeitgeber aussieht.


    Ferner stehen diese einer zusätzlichen Problematik gegenüber, nämlich der inzwischen gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht gegenüber den Nichtrauchern.


    Faktisch bedeutet das für die Raucher, daß es überhaupt kein verbrieftes Recht gibt, am Arbeitsplatz in einem geschlossenen Raum zu rauchen. Denn wenn sich ein Nichtraucher dadurch gestört fühlt und baulich keine Möglichkeit besteht, einen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem Raucher "unter sich" sein können, dann ist für die Raucher der Gang ins Freie angesagt. Meiner persönlichen Meinung nach auch nicht zu Unrecht.


    cu


    NoTeen

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Aufwas muss man bei der Wahl der neuen KKV achten? Welche Sachen sollten mitversichert sein - gibbet überhaupt 'echte' Unterschiede?


    Der Wechsel selbst ist kein großer Akt (Danke, Google ;) ).


    Solltest Du jung und gesund sein, dann kannst Du guten Gewissens die Kasse mit dem niedrigsten Tarif wählen (Hier ein Online-Tarifvergleich).


    Ggf. kann es sinnvoll sein, eine Kasse zu wählen, die eine Niederlassung in der Nähe unterhält.


    Manche Kassen bieten auch Sonderleistungen wie z.B. Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen oder kostenlose Raucherentwöhnungskurse.


    Die Grundleistungen aber (Zahnersatz, Zuzahlungen zu Medikamenten etc.) sind praktisch nahezu identisch.


    Ich hoffe geholfen zu haben.


    cu


    NoTeen

    Er hat die Geräte sogar ganz sicher von der Steuer abgesetzt (das ist ja einer der Vorteile eines Gewerbebetriebes).


    Jedoch darfst Du (nach Ebay-AGB) auf den Endpreis nicht nochmals die MWSt. aufschlagen, da Ebay vorschreibt, daß der Endpreis diese bereits enthalten muß.


    Deine Aufgabe wäre es, dafür Sorge zu tragen, daß Dein Spezi die Erlöse aus den Ebay-Geschäften buchhalterisch erfaßt, so daß er MWSt. und eventuell verbleibende Betriebssteuern abführt. Würde er in eigenem Namen handeln, könnte er im Gegenzug wiederum die Ebay-Gebühren steuerlich geltend machen.


    Rein rechtlich ist die Geschichte so umständlich, daß im Grunde davon abzuraten ist.


    Es ist an euch (bzw. Deinem Freund), auszuloten, in welchem Umfang man sich an die bestehende Rechtslage hält.

    Brainstorm: Da bin ich nicht ganz einverstanden.


    Wenn der Bekannte die Geräte im Rahmen seines Geschäftsbetriebes genutzt hat, dann hat er sie sicherlich steuerlich geltend gemacht (u.A. Vorsteuerabzug).


    Korrekterweise muß er also nach dem Verkauf die Mehrwertsteuer abführen und den Erlös aus dem Verkauf der Geräte in die letzte Bilanz mit aufnehmen.


    Tut er das nicht, dann könnte ich mir - ohne die genaue Rechtslage zu kennen - durchaus vorstellen, daß Du als Weiterverkäufer (genaugenommen: Hehler) mit zur Verantwortung gezogen wirst.


    Ich persönlich wäre mit solchen Freundschaftsdiensten sehr vorsichtig.


    cu


    NoTeen


    [EDIT] Zu der Gutscheingeschichte:


    Selbstverständlich wird der Betrag um die Umsatzsteuer gekürzt, die im ursprünglichen Artikelpreis enthalten ist. Heißt ja auch "Mehrwertsteuer", das Ding. Und dieser "Mehrwert" wird weggenommen. Egal, ob Du danach mit einem Gutschein bezahlst oder nicht. Der Gutschein wird praktisch wie Bargeld behandelt.


    Der Gutschein selbst wird dabei m.W. überhaupt nicht steuerlich angesetzt, da man ja theoretisch vorher nicht wissen kann, ob damit 7%ige, 16%ige, oder womöglich (bald) 19%ige Waren bezahlt werden.