Beiträge von Kuh127

    Ich kann ja deine Bedanken nachvollziehen, makom. Allerdings denke ich, dass du vielleicht etwas zu schwarz siehst:
    Denn eigentlich dürftest du ja dann die Handynummer an überhaupt niemanden rausgeben, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen.
    In aller Regel ist es doch so, dass die Hotliner noch weitere persönliche Daten (z.B. Geburtsdatum, Anschrift, eventuell auch Bankverbindung) oder das Passwort abfragen.
    Wenn sie dies nicht tun und tatsächlich dein "Verlängerungshandy" von einem Dritten abgestaubt werden sollte, dann ist das ja das Problem der Hotline, da diese deine Identität nicht überprüft haben.
    Ich kenne zwar die Gepflogenheiten bei o2 nicht, aber bei E+ musst du bei einer telefonischen Bestellung zunächst mal ein schriftliches Bestellformular ausfüllen und unterschreiben, so dass sichergestellt ist, dass mit deiner Nummer kein Schindluder getrieben wird.
    Die Entscheidung liegt natürlich bei dir, allerdings denke ich schon, dass man ggf. die Handynummer per PM mitteilen kann, so dass du auch nachvollziehen kannst, wer sie bekommen hat.
    Was ich ebenfalls nicht machen würde, ist die Nummer hier "öffentlich" im Thread zu posten. Das wäre auch mir zu gewagt... .
    Viele Grüße
    Kuh127

    Nein, leider funktioniert es nur ohne Anlagen.
    Dennoch kann ich die UMS-Funktionen nur empfehlen - GMX ist da meiner Meinung nach recht preisgünstig und zuverlässig.


    Wie wäre es denn, wenn du dich mal nach einer Faxsoftware umschauen würdest (z.B. WinFax von Symantec). Das kostet zwar ca. 10-30 € (ebay), bietet aber die Möglichkeit Anlagen zu verschicken und soviel ich weiß auch deine Unterschrift unters Fax zu setzen, was gerade bei geschäftlichen Faxen sehr wichtig sein kann.

    Die Flatrate ist ja soviel ich weiß eine zusätzliche Option. Wenn die nicht funktioniert kannst du IMHO maximal diese Option kündigen. Ein Handytausch bzw. eine Kündigung des gesamten Vertrages dürfte meiner Meinung nach so gut wie ausgeschlossen sein.
    Insofern denke ich, dass dir der O2-Shop schon ziemlich entgegengekommen sein dürfte.

    Zitat

    Mittlerweile ist es üblich das sich Verträg bei nicht Kündigung jeweils um einen Monat verlängern.


    @ chickenhawk: Ist es bei den aktuellen AGB-Modellen in der Regel nicht so, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert?



    @ hightower: Normalerweise ist es so, dass du den Vertrag nach Ende der Laufzeit einfach weiterlaufen lassen und dann zu einem späteren Zeitpunkt bei voller Handysubvention um 24 Monate verlängern kannst.
    Die neue Mindestvertragslaufzeit wird ab dem Verlängerungsdatum gerechnet.
    Eine "vorsorgliche" Kündigung zu einem späteren Termin (also CeBit) geht IMHO nicht, da sich dein Vertrag ja in der Regel nach Ablauf der Mindestlaufzeit um ein weiteres Jahr verlängert.
    Genaueres solltest du aber in deinen AGB lesen oder bei der Hotline erfahren können.

    Hallo zusammen,
    Ich habe bei GMX einen Premium-Account mit mehreren E-Mail-Adressen.
    Einige der Adressen nutze ich privat, die anderen für unseren Verein.


    Meine Mails verfasse und empfange ich mit Outlook XP, das ich auch für den GMX-Account konfiguriert habe.


    Und jetzt kommt das Problem:
    Ich würde gerne beim Versenden der Mail aussuchen können, mit welcher Absenderadresse der Empfänger die Mail bekommt - also entweder mit meiner privaten oder der Vereinsadresse.


    Ich habe schon versucht, mehrere Konten einzurichten. Damit würde es theoretisch funktionieren, allerdings empfange ich dann auch alle Mails doppelt.
    Also auch nicht das Wahre.
    Vielleicht kann mir von euch ja jemand weiterhelfen?


    Danke
    Kuh127

    So isses. Irgendwann muss ein Handy ja auf den Markt kommen. Wenn man da ständig die neuesten technischen Möglichkeiten einbauen wollte, dann wären entweder die Leiferzeiten sehr hoch oder die Stückzahlen entsprechend klein.
    Außerdem steckt da ja auch knallhartes Gewinnstreben dahinter:
    Spätestens in einem halben Jahr ist das Gerät veraltet und man will unbedingt ein neues...

    Ich habe mal beim Bundesamt für Zivildienst nachgefragt, wie es denn mit der pädagogischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Zivildienstes aussieht und folgende Antwort erhalten:


    Zitat

    Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zählen ebenfalls zu den sozialen Einrichtungen im Sinne des § 4 ZDG, da Kinder und Jugendliche als "Hilfe bedürftige Personen" im weiteren Sinne angesehen werden können, jedoch gelten hier besondere Regelungen, die auf der Hoheit der Länder im Bereich des Erziehungs- und Bildungswesens basieren. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden hat in ihrer Sitzung vom 05./06.12.1974 u.a. beschlossen, dass Zivildienstleistende ohne eine pädagogische oder sozialpädagogische Fachausbildung (was der Regelfall ist) keine pädagogischen Aufgaben (dazu zählt schon das bloße Aufsicht führen) wahrnehmen dürfen. Somit können Zivildienstleistende in diesem Bereich nur mittelbare Aufgaben, wie Hausmeistergehilfe, Gärtnergehilfe, Küchengehilfe etc. wahrnehmen. Diese Auflagen wurde im Laufe der Jahre des Öfteren diskutiert und z.B. dahingehend relativiert, dass dies nicht für Tätigkeiten an Kindern und Jugendlichen gelten soll, die als behindert oder von Behinderung bedroht im Sinne des § 39 BSHG bzw. § 35a KJHG angesehen werden können. Vom Grunde her haben die vorgenannten, einschränkenden Regelungen/Vorgaben aber bis heute Bestand. Somit ist das Bundesamt nach wie vor daran gebunden.

    Zitat von Firasco.de.vu

    Zitat

    Wenn man ein Handy entwirft, richtet sich der Hersteller nach Dir oder musst du Dich nach ihm richten?


    Ich würde mal sagen, du richtest dich im Design
    - nach den technischen Möglichkeiten
    - der Ansicht der Marketingabteilung
    - aktuellen Trends
    - den vorgegebenen Materialien, sprich den letztlichen Kosten für das Handy...


    Ohne in diesem Gebiet vertiefte Kenntnisse zu haben, würde ich schlichtweg mal behaupten, dass sich die Möglichkeit zur eigenen "freien" Entfaltung letztlich stark in Grenzen hält.
    Beim Entwurf von Prototypen wird das sicherlich etwas anders sein, aber spätestens wenn es um konkrete Realisierungspläne geht, hört die künstlerische Freiheit wahrscheinlich weitgehend auf und muss sich den wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterordnen.