Beiträge von Kuh127

    Was die Rechtslage angeht, möchte ich mich zurückhalten, da ich hiervon nichts verstehe.
    Was den Druck auf den Künstler mittels Medien angeht, so bezweifle ich, dass das viel bringen wird:
    1. Ist das Thema nicht so originell, dass die Sender (und nur das macht Sinn, eine regionale Tageszeitung beeindruckt wenig) Schlange stehen.


    2. Zitat von rainer 610:

    Zitat

    die 1300euro ist denen eine gute story sicher wert


    Seriöse Medien zahlen in der Regel nicht für eine Story. Denn das würde die Glaubwürdigkeit und Objektivität in Mitleidenschaft ziehen.


    3. Treten die Künstler die Rechte zur Nutzung ihres Namens oft auch an die Plattenfirmen ab, die dann auch entsprechend der Ansprechpartner sind.


    Was unter Umständen interessant sein könnte:
    Liegt bei der Denic ein DISPUTE-Eintrag vor? Ist dieser nicht eingetragen, könnte man das vorgegebene Interesse der Kanzlei, den Namen zu schützen, doch in Frage stellen.
    Das ändert zwar an der momentanen Situation nichts, ist aber für einen Prozess unter Umständen hilfreich.


    Ich würde mir außerdem noch überlegen, ob man nicht mal bei der Verbraucherzentrale um Rat fragt.
    Die dürfen zwar soviel ich weiß keine einzelfallbezogene Rechtsberatung machen, können aber sicherlich qualifiziertere Tipps zum Vorgehen geben, als dies hier im Forum möglich ist.

    Ich hatte meinen Moxmo-Account zunächst freischalten lassen. Nachdem aber eine Überweisung per Moxmo nicht ausgeführt wurde und ich davon erst durch die Mahnung des Händlers erfuhr, gab es für mich nur eins: Login in Moxmo - "Sie wollen kündigen?" - JA! . Aus die Maus.
    Besonders traurig fand ich, dass trotz einer Beschwerde über das Support-Formular nur eine mehr oder weniger standardisierte Mail als Antwort kam ("Probleme mit unserer Bank"). Auf eine Beantwortung meiner Rückfrage warte ich bis heute.
    In Geldgeschäften muss ich mich auf meinen Partner und auf dessen schnelle Reaktion bei ANfragen verlassen können. Wenn nicht gibt's nur eins: Kündigen.

    Die Reaktion deines Lehrers finde ich zwar nicht allzu toll, allerdings würde ich an seiner Stelle auch vermeiden vor der ganzen Klasse über Noten zu diskutieren. Das endet (alte Erfahrung aus meiner Schulzeit) oft im Chaos und bringt nix.
    Ich würde folgendermaßen vorgehen:
    Geh zu deinem Lehrer und sage ihm, dass du dir die Note nach wie vor nicht so ganz erklären kannst und bitte ihn um ein Gespräch.
    Wenn du dem Pauker klar machst, dass du eben vor allem wissen möchtest, worauf du in Zukunft achten solltest, dann kann er sich eigentlich auch nicht angegriffen fühlen. Wenn dir sehr viel an einer Verbesserung deiner Note liegt, kannst du dem Lehrer ja auch anbieten, ein Referat zu machen. Ein echter Deutschlehrer wird da kaum widerstehen können... .


    Ein Gang zu einem Vertrauenslehrer bringt meiner Meinung nach relativ wenig, da schlicht und ergreifend keine handfesten "Facts" vorliegen, über die man diskutieren könnte. Anders sieht's da schon bei schriftlichen Arbeiten aus.

    Hallo Witzbold,
    zunächst einmal:
    "Transparenz" hat hier nichts mit "beweisen" zu tun.
    Ein Lehrer ist mit Sicherheit nicht verpflichtet, dir z.B. aufgrund seiner Aufzeichnungen nachzuweisen, dass du im normalen Unterricht am Tag xy eine falsche, am Tag yz eine richtige Antwort gegeben hast.
    Würde man einen Lehrer dazu verpflichten, wäre wohl ein Unterricht kaum noch möglich.
    Um hier eine gewisse Transparenz zu schaffen, wenden ja viele Lehrer das beliebte "Abfragen" an - hier kann dann sofort auf Basis der gegebenen Antworten die Note festgestellt werden.
    Eine andere Möglichkeit, die Note etwas nachvollziehbarer zu machen, sind ja z.B. die Heftnoten.


    "Transparenz" bedeutet im Grunde nur, dass der Lehrer seine Note auf Nachfrage begründen muss.


    Zu meiner Schulzeit haben die Lehrer in der Regel immer noch dazu gesagt, auf was sie besonders Wert legen. Fließen noch andere Faktoren in die mündliche Note ein (z.B. Heftführung), so sollte (muss?) dies auf jeden Fall vorher gesagt werden. Dies gilt natürlich auch bei der Frage, wie die unterschiedlichen Elemente gewichtet werden.


    Kurz und knackig: Mir liegt zwar kein Schulgesetz aus NRW vor, aber ich gehe davon aus, dass du nirgendwo einen anderen Text finden wirst, als den von dir zitierten. Und der ist mit ziemlicher Sicherheit so auszulegen, wie ich es oben geschrieben habe.


    Mein Vorschlag: Geh' doch einfach mal in einer ruhigen Minute zu deinem Lehrer und frage höflich, ob er dir deine mündliche Note so erklären kann, dass du sie nachvollziehen kannst.
    Dabei solltest du dann durchaus auch deinen Standpunkt begründen.
    Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück.
    Kuh127

    Ich will ja jetzt nicht unken, aber die BILDERsuche bei Google spuckt über 1000 Ergebnisse aus.
    Zumindest die erste Seite der Suchergebnisse liefert meines Erachtens nach ganz passable Ergebnisse.
    Von daher: Neuer Versuch, neues Glück.


    EDIT: Wenn drei Leute zur selben Zeit das Gleiche schreiben... .

    Eine gute Anlaufstelle ist immer das Zentrale Verzeichnis antiquarischer Bücher.
    Bei der SUche dort war allerdings die neueste Auflage aus dem Jahr 1988.
    Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit der Fernleihe. Die von dir gewünschte Ausgabe ist nach Auskunft des Katalogs des Südwestdeutschen Bibliotheksverbandes (www.bsz-bw.de ) in mehreren Bibliotheken erhältlich (z.B. Heidelberg, Karlsruhe, mehrfach Stuttgart, Dresden, Ulm, mehrfach Leipzig).
    Die Identifikationsnummer des Titels beim bsz ist 3992176 .
    Viel Glück bei der Suche/Ausleihe/Beschaffung.


    Nur noch eine neugierige Frage am Rande: Wofür brauchst du denn das Buch?

    Ich hänge mich hier einfach mal dran:
    Seit heute morgen, 10.00 Uhr beobachte ich, dass SMS beim Versand über den SMS-Manager zwar im Organizer als "Gesendet" abgelegt werden, allerdings geht der Zähler bei den verschickten SMS nicht hoch.
    Auch eine Probe-SMS an mich selber kam nicht an.
    Ich nutze den Top-Tarif.
    Kann jemand dieses Problem bestätigen bzw. nähere Infos dazu geben?


    Zum Problem von Diet: Das hatte ich auch schon mal. Nach Auskunft von GMX kommt diese Meldung, wenn Wartungsarbeiten an den Servern durchgeführt werden. Je nachdem auf welchem Server der Account liegt, kann es demzufolge bei dem einen zur o.g. Fehlermeldung kommen, während der andere problemlos reinkommt.
    Nach einigen Stunden sollte der Zugang aber wieder problemlos funktionieren. EInen Dantenverlust hatte ich niocht zu beklagen.

    Eine Begründung ist meines Wissens nach nicht erforderlich; ich weiß aber nicht, ob für die Anforderung des Fotos nochmal eine "Bearbeitungspauschale" erhoben werden kann.
    Schreibe einfach an die Stelle, die dir die Zahlungsaufforderung geschickt hat, und bitte ohne darum, das Foto einsehen zu können.
    Das kannst du ja dann in etwa so formulieren: "Um den Vorgang nachvollziehen zu können, bitte ich sie, mir das Beweisfoto zur Verfügung zu stellen."