Kann man den Vertrag im Nachhinein in die Studentenvariante wechseln? Bzw. gibts da irgendwelche Beschränkungen, dass es gar nicht oder erst nach xx Monaten geht?
Danke ![]()
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Kann man den Vertrag im Nachhinein in die Studentenvariante wechseln? Bzw. gibts da irgendwelche Beschränkungen, dass es gar nicht oder erst nach xx Monaten geht?
Danke ![]()
Holla!
Wäre klasse, wenn hier mal einer seine Interneteinstellungen mit einer O2-WAP-Flat posten könnte. Wobei, eigentlich wäre es gar nicht blöd, wenn wir das für alle Anbieter machen könnten :top:
ZitatOriginal geschrieben von netgic
Weil?
Es ist ziemlich einfach am Viewty veränderungen vor zu nehmen.
Lies dich im Französichen Forum ein bissel ein und du weißt was ich meine. :top:
Und da liegt das Problem ![]()
Vielleicht kannst Du ja mal übersetzen, bzw. uns berichten was da so steht :top:
EDIT: So, jetzt hab ich noch ne Frage:
Bin grad dabei die Verbindungseinstellungen anzupassen. Habe die O2 WAP Flat und folgende Zugangspunkte:
o2 WAP
o2 WAP LOOP
o2 MMS
o2 MMS LOOP
o2 MMS_OTA
o2 WAP_OTA
Problem: Ich kann nur die beiden unteren "OTA" Punkte löschen. Bei den anderen steht links unten nur "Hinzu". Kann ich die trotzdem irgendwie löschen, bzw. muss ich das überhaupt?
Danke :top:
Nice :top:
Noch ein paar Tipps fürn Dschungel ![]()
Re: Kostenloser Otto Geschengutschein
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von RabattoGraber
War vor kurzem im Postkasten als Briefwurfsendung an alle Haushalte.
Kostenloser Otto Geschenkgutschein einmalig pro Kundenkonto.
Lege einen Geschenkgutschein über 10 Euro mit Bestellnummer 8900082
in den Warenkorb und führe die Bestellung aus nach Einstellung der Zahlungsart gibts einen Link mit Aktionskennwort eingeben hier Weihnachtsgeldaktion 81818 eingeben.
Dies funktioniert bis 24.12.2007.
Und man kann sich über einen Geschenkgutschein über 10 Euro freuen, laut Bestellbestätigung und Angaben in der Briefwurfsendung ohne Versandkosten.
Wozu das ganze?
Der Geschenkgutschein hat keinen bestimmten Einlösezeitraum.
Man kann ihn also auch nutzen wenn Otto mal eine Aktion hat.
Genutzt, Bestätigung in Höhe von 0,- Euro erhalten, paar Tage später Rechnung in Höhe von 10,- Euro :mad:
Hab denen eine E-Mail geschrieben, mal schauen ![]()
Opera Mini Browser ist der einzige Tip den ich momentan geben kann. Aber mich würden hier Links durchaus auch begeistern :top:
Ich wollt keinen weiteren "God-save-the-Viewty" Post schreiben, hab das Teil ja noch nicht mal
(Genausowenig mag ich die "Himmelhochjauch-iPhone" Posts)
Wollte nur die Aussagen von einigen Leuten ein wenig relativieren.
Das Viewty "hat mehr" aber das iPhone ist unschlagbar in der Zugänglichkeit! Und eigentlich ist es beschäment, dass ein Neuling den alten Hasen zeigt, worauf es wirklich ankommt: Akku, Empfang, Akustik und Bedienung. Und wenn das nächste iPhone keinen Knebelvertrag mehr hat und die Ausstattungslücken - zumindest ein wenig - ausgemergelt werden, dann wird das auch mein nächstes Handy :top:
So, soviel zur Erklärung meines Posts. Nun aber BTT - wollte nämlich nicht die 787456te iPhone contra Viewty Diskussion ins Rollen bringen :flop:
Ich will niemandem irgendwas böswillig unterstellen, aber es haben einfach schon mehrere Leute geschrieben, dass sie das Viewty "mal kurz" angetestet haben. Ich nehme an in irgend einem Handyshop. Die Meinungen zum Touchscreen waren ziemlich durchgängig schlecht.
Ziemlich genauso durchgängig schrieben die User hier aber auch dass der Touchscreen nach Kalibrierung und einer gewissen Eingewöhungszeit sehr gut zu bedienen ist...
Ich denke die Schlussfolgerung ist klar ![]()
Das Beispiel mit der Flasche Sekt war fiktiv, genau wie der Preis. Dass ich in gewissen Etablissements höhere Preise als anderswo gelten ist klar. Dabei spielt natürlich auch immer die Qualität und die Exklusivität der Ware eine Rolle. Aber in einer billigen Tabledancebar eine Flasche xyz für einen Betrag x (sehr teuer) zu berechnen ist soweit ich weiß eben nicht legal.
Zitat...Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen
-> alkoholisiert (un vielleicht zum ersten mal) in einer Bar, Mädchen verdrehen einem den Kopf, "nötigen" einen zum ausgeben verschiedener Getränke, etc. pp ![]()
Da ist für mich sehr wohl "Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen" erfüllt! Und auch das "Missverhältnis zu der Leistung" ist bei entsprechend hohen Preisen für mich erfüllt.
Ich bin kein Experte, daher wollte ich ja eure Meinungen wissen ![]()
CAVE: Das ist ein Beispiel und trifft nicht auf irgendwelche Erlebnisse oder Erfahrungen zu die ich oder eine Person die ich kenne gemacht haben
![]()
Da wir ja aber inzwischen den § gepostet bekommen haben, kann man ja folgern, dass dieser wohl leider nicht bis schwer auf die Mobilfunkdatenpreise übertragen werden kann. Denn das "Missverhältnis zu der Leistung" steht für mich bei einigen Anbietern zwar außer Frage, aber unter einem Zwang steht tatsächlich niemand.
In Einzelfällen kann man damit vielleicht mal eine horrend hohe Rechnung wegargumentieren, aber keine Grundsatz daraus machen - leider ![]()
Aber hey, man hat ja immernoch die Wahl welchen Tarif man nimmt - ich hätte halt nur gerne nen O2 Vertrag mit den 24Cent/MB wie bei den Discountern gehabt, da ich so selten mobil online gehe, dass sich kaum die WAP-Flat rentiert ![]()
Holla!
Der Titel ist ein wenig arg reißerisch, zugegeben ![]()
Was mich aber interessiert:
Eine Flasche (normalen, also billigen) Sekt in einer Bar für 100,- Euro zu verkaufen, ist nicht erlaubt, weil es gegen die guten Sitten verstößt, oder so.
Dieses Beispiel auf die Datenpreise im Mobilfunk übertragen: Könnte man nicht gegen die Mobilfunkbetreiber klagen und mit dieser These argumentieren?
Nicht dass ich das jetzt unbedingt vorhabe :p aber interessieren würde mich eure Meinung schon :cool:
Greets Mo