Beiträge von webbiller

    Muss es denn ein ISO sein, oder geht es dir nur darum, dass es wie ein normaler Ordner benutzt werden kann.
    Für WebDAV gibt es ja zahlreiche Treiber/Tools die die WebDAV Dienste als Verzeichnis Mounten lassen. Damit kann man dann Dienste wie das GMX Mediacenter direkt zum speichern/öffnen von Dokumenten z.B. direkt aus einem Officeprogramm nutzen.



    Eine noch nicht genannter Dienst ist TeamDrive. Kostenlos AFAIR mit 2GB. Dazu gibt es ein Sync Tool das im Hintergrund arbeitet und ständig einen bestimmten Ordner auf der Lokalen Festplatte mit der Onlinefestplatte syncronisiert, so dass du auf allen Rechnern/ bei allen teilnehmenden Teammitgliedern immer den selben Datenstand auf allen offline/online Platten liegen hast.

    Wie gesagt, Aussehen des Fahrzeugs ist vollig egal. Der Unterschied zwischen KTW und RTW ist IMHO nur die Mindestausstattung an Medizinischem Material und der Ausbildungsstand der Besatzung. Alle Organisationen die im RD und im Krankentransport tätig sind, haben idr ihre KTW weit über Mindeststandard ausgerüstet, damit im Falle eines Großereignisses genug gut ausgerüstete Fahrzeuge vorhanden sind. Lediglich private kommerzielle Krankentransport Unternehmen krebsen am Minimalstandard rum (dann hat das Fahrzeug AFAIK auch kein Blaulicht).


    Im Zweifel macht also allein der Ausbildungsstand der Besatzung den Unterschied ob das Fahrzeug als RTW (min. ein RettungsAssistent und ein RettungsSanitäter) oder KTW (AFAIR min. ein RettungsSanitäter und ein RettungsHelfer) eingesetzt werden darf.


    Es kommt nicht selten vor, dass auch mit einem RTW ein Krankentransport durchgeführt wird. (Je nach Auslastung der Fahrzeuge, wenn RTW gerade am Krankenhaus frei wird und beim Einrücken zu Schichtende die Fahrt eh auf dem Weg liegt etc.)


    Wie dem auch sei, bei allen drei Fahrten hat IMHO die Krankenkasse "nichts zu melden", da alle Fahrten durch einen Arzt angewiesen sein müssten, im ersten Falle eben nachträglich durch die aufnehmende Klinik. Ich sehe hier überhaupt nicht warum die Rechnung privat ausgestellt werden sollte.


    Das die KK einer Fahrt zustimmen muss, kenne ich höchstens bei Verlegungen in eine ReHa Einrichtung/Kurklinik etc. . Sonderfälle kann es aber auch geben, wenn der Patient darauf besteht ein bestimmtes KH oder z.B. eine Privatklinik anzufahren, denn das ist so eigentlich nicht erlaubt. Gerade ein Rettungseinsatz muss immer im nächstgelegenen (geeigneten) öffentlichen Versorgungszentrum stattfinden.

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    Original geschrieben von Qoo2
    Hat jemand mehr Infos zu dieser Technik?


    Das wollte ich auch wissen und wurde in Folge 9 bei ~3:20 im natürlich empfehlenswerten http://www.duslog.tv darauf gebracht: "Tilt-Shift" nennt sich der Effekt, den Rest erledigt die Suchmaschine deiner Wahl.


    Auch interessant mal zu sehen, in Folge 10 die Arbeit der Steadycam Operatoren.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Transportscheine vom KH gab es natürlich. Das Problem war nur, dass die Genehmigung der Kasse nach (und nicht vor) dem Transport erteilt wurde.


    Hat dir wer, außer der IMHO zweifelhaften Quelle bei der Städtischen Abrechnungsstelle, das bestätigt?
    Ich sehe das aus meiner RD Vergangenheit so:


    1. Fahrt: Rettungsdiensteinsatz, kein Krankentransport. Da Krankentransport IMHO immer nur nur durch Arzt VOR der Fahrt in Auftrag gegeben wird. Hier lag aber keine ärztliche Einweisung vor (z.B. Hausarzt), sondern es war ja ein akuter Notfall, bei dem die Sanitäter vor Ort entscheiden können: Notarzt nachfordern oder in KH Transportieren
    Da wie gesagt hier ein Rettungsdienst Einsatz ("Gestürzte Person") vorlag, muss hier NIE eine vorherige Zustimmung der Krankenkasse vorliegen. AFAIR unterschreibt hier der diensthabende Arzt der aufnehmenden Klinik den Transportschein, also damit die für die Krankenkasse verbindlichen Verordnung zum Krankrankentransport/Rettungsdiensteinsatz.


    Wenn die also für die erste hinfahrt zur Klinik einen stinknormalen Krankentransport abrechnen wollen und dann jammern dass die keinen normalen Transportschein haben, dann haben sie sich IMHO selbst "beschisssen", da ein (hier gerechtfertigter) und wesentlich teurer Rettungsdienst Einsatz abgerechnet werden könnte. Den Transportschein hätten sie sich wie beschrieben selber im Krankenhaus ausstellen lassen können.


    Die zweite Fahrt von Unfallklinik ins andere Krankenhaus ist ja auch kein selbst gewählte Butterfahrt der Patientin, und somit auch IMHO nicht von der Patientin gegenüber der KK zu vertreten. Hier hat ein Arzt die Verlegung ins andere KH angeordnet, und füllt somit wieder einen Transportschein, diesmal für einen regulären Krankentransport aus. Auch hier hat IMHO die KK nicht zu bewilligen. Allerdings zweifle ich hier ein wenig an der Organisation der beiden KH, schließlich hätte vor der Verlegung erst das Bett prinzipiell abgeklärt werden müssen. Ok, es kann natürlich im Laufe des Tages dazu kommen, dass sich dann während der Aufnahme herausstellt, dass andere Patienten in der Zwischenzeit eingeliefert wurden, die das Bett dringender benötigen.


    Aber auch dann für die dritte Fahrt nach Hause gilt: die muss ein Arzt angeordnet haben. Er muss entschieden haben, dass die Patientin (vorübergehend) entlassungsfähig ist, ob die Patientin ohne geschulte Hilfe (Transportschein für Taxi) oder mit Krankentransport nach Hause gebracht wird. Auch hier ist es ein Arzt, der die Berechtigung hat den Transportschein gegenüber der Krankenkasse anzuweisen. Ich sehe auch hier keinerlei Gründe wann und wo sich hier die Krankenkasse hätte zu Wort melden müssen oder können.

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    Original geschrieben von scaleon
    Hat das nicht die GSG-9 schon 1977 in Mogadischu getan? ;)
    Und wenn du meinst, daß war damals ganz anders -war es nicht.


    Na wenn es für dich keinen Unterschied macht, ob man versucht eine akute Situation, bei der ~85 unbeteiligte Menschenleben in Gefahr sind, zu lösen, oder ob man,vorsichtig ausgedrückt, 10 Jahre nach einer Straftat den Drahtzieher zu Hause überrascht und tötet statt festnimmt.


    Von den Staatsrechtlichen Aspekten mal ganz abgesehen, da in Mogadischu die Landesregierung den Einsatz abgenickt hat.
    Übrigens immer wieder interessant Bundeskanzler a.D. Schmidt dazu zu hören, wie vorgestern bei Beckmann.

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    Original geschrieben von Andreas24
    Vodafone ist hammerhart was vorzeitige Vertragsauflösungen angeht - da läuft gar nix.
    Meine Freundin ist nach fast 2,5 jähriger Kundschaft aus Ihrer Wohnung ausgezogen und wollte den Vertrag kündigen.


    Ein echter Vodafone Vertrag oder noch ein ehemals Arcor Vertrag?


    Ich habe da nämlich Überraschenderweise ganz das Gegenteil zu berichten. Hatte mir da wenig Hoffnung gemacht, aber aufgrund Umzug und weil Tarif auch nicht mehr Top war musste was unternommen werden. Habe dann EINEN netten aber bestimmten Brief geschrieben: .... das ich x Jahre zufriedener Kunde...,MVLZ längstens rum ist ... nun aber Umzug in Haus steht...., Vertragsverlängerung aber nicht in Frage kommt...., ich der Meinung bin bei mir gelten die alten Arcor AGB von 200x.... und damit nicht jährliche sondern Kündigung zum Quartalsende möglich ...., ich die Nummern gerne von neuem Anbieter übernehmen lassen will.... etc


    Jedenfalls haben Sie mir dann nach ein paar Wochen Bescheid gegeben, dass quasi zum "Wunschtermin" , also sobald sich der neuer Provider zur Rufnummernübernahme meldet, mein Anschluss gekündigt wird.
    Und das hat dann auch so funktioniert, der Anschluss wurde mit Rufnummernübernahme stillgelegt und gekündigt. Alles in allem gut ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Vertragsende, wobei das dann noch gut ~2 Monate gedauert hat bis ich dann beim neuen Provider bestellt hatte und der soweit war.

    Zitat


    Es gibt ein BGH-Urteil, wonach ein Umzug kein wichtiger Grund ist (Leistungserfüllung am neuen Standort war nicht möglich).


    Bisher war ja Arcor eigentlich bei Umzügen, gerade wenn Leistung dort nicht erbracht werden konnte, sehr kulant. D.h. gegen späterer Vorlage der amtlichen Meldebescheinigung ging das meistens. Notfalls gabs ja bei alten Arcor Verträgen ja noch das "freikaufen" gegen 100€ einmalig.