Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Die Transportscheine vom KH gab es natürlich. Das Problem war nur, dass die Genehmigung der Kasse nach (und nicht vor) dem Transport erteilt wurde.
Hat dir wer, außer der IMHO zweifelhaften Quelle bei der Städtischen Abrechnungsstelle, das bestätigt?
Ich sehe das aus meiner RD Vergangenheit so:
1. Fahrt: Rettungsdiensteinsatz, kein Krankentransport. Da Krankentransport IMHO immer nur nur durch Arzt VOR der Fahrt in Auftrag gegeben wird. Hier lag aber keine ärztliche Einweisung vor (z.B. Hausarzt), sondern es war ja ein akuter Notfall, bei dem die Sanitäter vor Ort entscheiden können: Notarzt nachfordern oder in KH Transportieren
Da wie gesagt hier ein Rettungsdienst Einsatz ("Gestürzte Person") vorlag, muss hier NIE eine vorherige Zustimmung der Krankenkasse vorliegen. AFAIR unterschreibt hier der diensthabende Arzt der aufnehmenden Klinik den Transportschein, also damit die für die Krankenkasse verbindlichen Verordnung zum Krankrankentransport/Rettungsdiensteinsatz.
Wenn die also für die erste hinfahrt zur Klinik einen stinknormalen Krankentransport abrechnen wollen und dann jammern dass die keinen normalen Transportschein haben, dann haben sie sich IMHO selbst "beschisssen", da ein (hier gerechtfertigter) und wesentlich teurer Rettungsdienst Einsatz abgerechnet werden könnte. Den Transportschein hätten sie sich wie beschrieben selber im Krankenhaus ausstellen lassen können.
Die zweite Fahrt von Unfallklinik ins andere Krankenhaus ist ja auch kein selbst gewählte Butterfahrt der Patientin, und somit auch IMHO nicht von der Patientin gegenüber der KK zu vertreten. Hier hat ein Arzt die Verlegung ins andere KH angeordnet, und füllt somit wieder einen Transportschein, diesmal für einen regulären Krankentransport aus. Auch hier hat IMHO die KK nicht zu bewilligen. Allerdings zweifle ich hier ein wenig an der Organisation der beiden KH, schließlich hätte vor der Verlegung erst das Bett prinzipiell abgeklärt werden müssen. Ok, es kann natürlich im Laufe des Tages dazu kommen, dass sich dann während der Aufnahme herausstellt, dass andere Patienten in der Zwischenzeit eingeliefert wurden, die das Bett dringender benötigen.
Aber auch dann für die dritte Fahrt nach Hause gilt: die muss ein Arzt angeordnet haben. Er muss entschieden haben, dass die Patientin (vorübergehend) entlassungsfähig ist, ob die Patientin ohne geschulte Hilfe (Transportschein für Taxi) oder mit Krankentransport nach Hause gebracht wird. Auch hier ist es ein Arzt, der die Berechtigung hat den Transportschein gegenüber der Krankenkasse anzuweisen. Ich sehe auch hier keinerlei Gründe wann und wo sich hier die Krankenkasse hätte zu Wort melden müssen oder können.