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ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BMy-Phone
Sabsi,
Mein Steuerberater war früher selber mal beim Finanzamt Steuerprüfer, bevor er das "Ufer" gewechselt hat.
Sei Dir daher sicher, dass er alle Tricks kennt, um bei einer Prüfung sowas durchzubekommen. Wir haben das VOR Start der Aktion in aller Ruhe geplant und auch einen Weg gefunden. Sicherlich nicht 100% korrekt, aber auch nicht illegal. Die oftmals bekannte Steuerliche Grauzone.
Timo
Nein das ist keine Grauzone, Timo. Wenn dir dein Steuerberater sowas erzählt irrt er ganz einfach. Das UStG ist in dieser Hinsicht eindeutig und da du offenbar die Vorsteuer bei den Gutschriften aufs Kundenkonto ziehst, ist das schlichtweg falsch und früher oder später wird da eine ordentliche Nachzahlung auf Dich zukommen. Ich kann Dir gern per PN eine paar Fälle zukommen lassen wo verschiedenste Händler mit genau dieser Methode auf die Schnauze gefallen sind - auch die waren der Meinung das geht schon so und tlw. hat der Steuerberater das auch abgesegnet - das ändert aber nix daran das die Finanzämter mittlerweile bei Steuerprüfungen sich gezielt mit den Gutschriften befassen.
Fazit: 3 der 4 Händler die ich kenne sind auf Grund von Nachzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro insolvent.
In Deinem eigenen Interesse: Glaub dem Steuerberater nicht alles, kontrolliere das, lies das UStG und hol dir eine zweite Meinung ein. Die Finanzämter sind - wenn bei einem Händler hohe durchlaufende Posten auftauchen, mittlerweile unheimlich schnell mit einer Sonderprüfung.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…7731&item=5723184009&rd=1
oder das hier als Prepaid:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…7737&item=5723318000&rd=1
Der Händler ist sehr zu empfehlen.
Es ganz zumindest schon eine deutsche Episode. Aufgemotzt wurde ein Golf 3 - die West Coast Customer wurden dafür extra nach D eingeflogen.
Der Golf bekamm dann Flügeltüren und hammergeniale Chromfelgen und viele, viele weitere Extras....
Die Folge lief im Juli auf MTV.
Übrigens hat in den USA auch einer sein gepimptes Auto bei ebay verkauft:
http://cgi.ebay.com/ebaymotors…gory=6400&sspagename=WDVW
edit:
Hier noch was geiles: PIMP MY BRIDE mit XZIBIT
http://mfile.akamai.com/9890/a…L_20040430_CLIP2_HIGH.asx
Ich glaubs ja kaum. Steht schon 4:0 für die Bayern und das Tor war sogar richtig genial herausgespielt...
ZitatOriginal geschrieben von callipho
PS: Fällt mir gerade auf: Wir sollten keine Webseiten mehr angeben, denn das fällt unter Werbung und der Thread würde dann verschoben !
Grüße
Eigentlich nicht...denn das bezieht sich nur auf handybezogene Seiten/Shops. War zumindest bisher immer so.
BTT: Jetzt habt ihr mich echt neugierig gemacht. Ich kann Backgammon nämlich nicht. Gibt es ein gutes Online-Tutorial oder ähnl. um Backgammon zu lernen?
Laut einem Interview mit dem amazon D Manager in der FTD wird es solche - außer für Einzelaktionen für bestimmte Produkte auch nicht mehr geben.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Jens Groß
Ich denke aber auch nicht, dass in diesem Maß gemixte Songs illegal
sind, da ein Dj ja zich Songs zusammenmixt; Ich kann mir nicht vorstellen,
dass er vorher zu den einzelnen Interpreten gehen muss, um sie um
Erlaubnis zu fragen, ob er einen kleinen Teil eines ihrer Lieder verwenden
darf.
Insofern wird bei solchen Mixes auch kein Copyright verletzt werden;
Das wär mir dann doch wirklich neu.
Jens
Natürlich wird Copyright verletzt. Sobald man copyrightgeschützte Musik mixt und veröffentlicht begeht man sogar gleich 2 problematische Vorgänge - zum einen das verändern des geschützten Stücks und zum andern das veröffentlichen ohne GEMA.
ZitatAlles anzeigen
Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf anbieten?"
Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende Rechte klären:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Auskunft, wer der zuständige Musikverlag ist, kann die Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-450, geben.
2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter http://www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unter http://www.gvl.de.
Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, ind@gema.de, Telefon 089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der GEMA: multimedia@gema.de Telefon 089/48003-800."
Quelle: hardtalkforum
Re: Re: Suche: Name einer Serie aus den 70er
ZitatOriginal geschrieben von fano
...tut er das in jeder Folge? Ansonsten würd ich meinen das es sich bei der Sendung um " Ein Engel auf Erden" handelt - mit Michael Landon...
Anhand der Beschreibung deutet ja nun aber gar nix an "Ein Engel auf Erden" hin.
edit: Bei Twilight Zone gab es zumindest eine Episode mit dieser Thematik.
edit 2: Frag mal bei http://www.tvserien.de im Forum nach...
ZitatOriginal geschrieben von tdt
Ich glaube das gilt nur für DVD's.
Hab ich ja auch so geschrieben... ![]()