Beiträge von xSteveOx
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Hi
Kann einen nagelneuen Kaffeevollautomaten Saeco Odea Go für 130€ (entspricht 50% vom NP) anbieten !
Näheres per PN oder ICQ !
SteveOEdit: Bitte nur User aus Bayern melden !
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Es gibt noch bis zum 17.10. bei der Sparda Bank Nürnberg das kostenlose Girokonto mit 50€ Startguthaben.
Hab es selbst seit einem viertel Jahr und kann nur positives davon berichten. Konto ist komplett kostenlos, sogar die Service Hotline ist gebührenfrei.http://www.sparda-n.de/konto_giro_start.html
Leider gilt das nur für Kunden, die ins Einzugsgebiet der Nürnberger Sparda fallen (ganz Nordbayern ungefähr), kann man aber hier rausfinden:
http://www.sparda.de/spardabanken.html -
Ich hab sie darauf hingewiesen und immer auf ein eindeutiges "Ja" auf die Frage "Sind sie damit einverstanden dass ich das Gespräch aufzeichne" bestanden. Bin ja nicht blöd^^

Die Hotlinerinnen sind zwar immer ausgewichen mit dem Grund "Das Gespräch wird von Amazon eh zu Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet", aber letztendlich haben mir alle die Zustimmung gegegeben. -
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Das ist relativ einfach....nur habe ich den ersten Post von xSteveOx tatsächlich falsch gelesen.
Wenn in der Artikelbeschreibung von Amazon(!) schon die UK-Tastatur erwähnt wird, liegt hier kein Mangel vor.Hätte xSteveOx dieses extra in einer anderen, zufügbaren, Artikelbeschreibung gemacht, sehe es anders aus.
http://www.amazon.de/ASUS-eee-…-de&qid=1223827501&sr=8-1
Es steht zum einen in der Artikelbezeichnung, zum anderen wird in der Produktbeschreibung nochmal ausdrücklich erwähnt, dass es eine qwerty-Tastatur hat.
Bin mal gespannt wie das die Rechtsabteilung von Amazon auslegt

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Original geschrieben von Timba69
DJ Wisdom und dominiks:Jap, z.b muß der Käufer die Beschreibung gar nicht gelesen haben müssen, wenn er den "One-klick-Kauf" aktiviert hat. Deshalb ist eine zusätzliche Beschreibung einfach nicht sinnvoll und vor allen Dingen "überraschend"...:-) Und dies Wort weist auf ein bestimmtes Detail auch im BGB hin.
Wenn ich Käufer wäre, bzw. Amazon.de, würde ich mich über das Schreiben eines Anwaltes erst erheitern und dieses dann persönlich bzw. durch die Kanzlei beantworten lassen.
Siehe auch unter anderem "Die Beschreibung des Artikels weicht von der tatsächlichen Beschaffenheit ab" auf der Homepage.
Und im Kontext des BGB muß auch diese Teilnahmebedingung des Amazon.de Marketplace Programms akzeptiert werden und wird "Vermittlungsvertragsbestandteil"
Ich glaub du hast mich falsch verstanden, ich habe nichts zu der Beschreibung hinzugefügt, das stand schon doppelt in der Artikelbezeichnung von Amazon (der fettgeschriebene Teil der zB bei der Suche neben dem Produktbild steht)
Und wenn du jetzt ernsthaft behauptest, dass man das nicht lesen muss wen man einen Artikel bei Amazon kauft, ... :confused: -
Zitat
Original geschrieben von DJ Wisdom
Ich versteh btw eh nicht wie man privat oder gar geschäftlich auf Amazon verkaufen kann. Die Gebühren für Verkäufer sind horrender als bei eBay, und das heißt schon was!Au revoir...
Stimmt, aber die Verkaufspreise sind so utopisch, da lohnt sich das schon wieder, is echt unglaublich !
(Mein besagter EEE ging Mitte August für sage und schreibe 370€ (für mich 330€ netto) weg :D) -
Zitat
Original geschrieben von DJ Wisdom
Du bist nicht Unternehmer, hast alles klar in der Produkt-Beschreibung erklärt. Wenn man sich nicht einigen kann, Frist zur Freisetzung des Guthabens setzen. Falls Amazon nicht reagiert -> Anwalt.Genau das hab ich auch gemacht, hab zum Glück auch alle Telefongespräche die ich mit Amazon geführt habe aufgezeichnet. (Frist wurde darin auch gesetzt)
Die Frist läuft zwar am Montag ab, aber ich warte mal noch die nächste Mail ab, bevor ich die Sache dem Anwalt übergebe. -
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