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Original geschrieben von kaputer
senderlisteffm
Ja, prinzipiell sicher richtig. Aber der Käufer war doch der Depp, der nicht gelesen hat, dass es eine englische Tastatur ist. Und bei einem Privatverkauf hat er dann halt Pech.
Aber etwas merkwürdig ist das schon. Wieso will er eine deutsche Tastatur wenn er Texte auf Englisch schreibt?!
Versenden sollte ich nach Köln, Käufer war aber eine britische Limited-Gesellschaft.
Was mich auch sehr stört ist dass er sich erst über 2 Wochen nach Versand mit dem Garantie Antrag meldet, wo der Artikel schon über 100€ im Preis gesunken ist.
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Zitat
Original geschrieben von senderlisteffm
Amazon entscheidet nicht willkürlich, sondern wie bei sich auch im Interesse der Kunden.
Um mal die andere Seite, ich bin nur Käufer im Marketplace, klar zu machen. Auch bei solchen Käufen erwarte ich, daß ich exakt genauso kulant wie bei Amazon Verkäufen behandelt werde. Und ich bin froh, daß Amazon darauf auch achtet.
Verkäufer, die damit ein Problem haben, sollten vielleicht lieber eine andere Verkaufsplattform wählen.
Von daher - sehr ärgerlich für Dich, das verstehe ich. Aber absolut im Interesse von Amazon und seinen Kunden. Nur so halten die ihren Marketplace attraktiv!
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Aber wieso sollte der Käufer zurücktreten dürfen ? Der Kaufvertrag besteht und es liegt kein Sachmangel vor. Schluss aus. Dann hätte er halt nicht bei einem Privatverkäufer kaufen sollen, sondern bei einem gewerblichen Marketplace Verkäufer.
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Nachdem ich der Rückgabe widersprochen habe ist er aufs gesetzliche Rückgaberecht ausgewichen, als ich ihm das dann aber erklärt hab, hat er mir nichts mehr geschrieben.
Was mich bei dem Käufer fast genauso aufregt wie dieser rechtlich nicht haltbare Rückgabewunsch, ist dass er von mir verlangt jede Mail auf englisch an ihn zu schreiben. Warum kauft er dnen dann bitte nicht bei Amazon UK verdammt nochmal ?
Aber das is ja dann trotzdem eher nebensächlich bei meinem Problem^^
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Hi
Ich muss mir jetzt einfach mal Luft machen. Was der Amazon Marketplace Verkäuferservice sich da erlaubt darf doch nicht wahr sein ! (Das Wort Frechheit verkneif ich mir jetzt mal ...)
Es geht bei mir um folgenden Fall:
Ich habe Mitte August einen englischen ASUS EEE 900 verkauft, gebraucht und als Privatperson. In der Beschreibung von Amazon steht ausdrücklich, dass das Gerät eine QWERTY Tastatur hat.
Mitte September kommt ein Garantie Antrag des Käufers: Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Mir gegenüber schreibt er dass er eine deutsche Tastatur erwartet hat und deshalb den Artikel zurückgeben möchte. Gegenüber Amazon gibt er keine Stellungnahme ab.
Meine Stellungnahmen, in denen ich mehrmals klarstellte, dass einer Rücknahme ausdrücklich widersprochen wird, da der Fehler beim Käufer liegt, wurde bei jeder Mail durch Amazon missachtet.
Dem Antrag wurde seitens Amazon ohne weitere Prüfung stattgegeben.
Nun wurde mein restliches Guthaben bei Amazon eingefroren (selbst neuere Verkaufserlöse werden nicht ausgezahlt) und das Konto mit dem Kaufbetrag (jenseits der 300€) belastet.
Nach mehrmaligem hinundher mit Amazon, bei dem ich nur vorgefertigte Standarttexte bekommen habe und auf meine Stellungnahme weiterhin nicht bezug genommen wurde, bekam ich heute eine Mail, in der u.a. die folgenden Zeilen standen:
Amazon behaelt sich das Recht vor, vom Verkaeufer eine Erstattung zu
verlangen, wenn Amazon nach billigem Ermessen entscheidet, einen Kaeufer
nach den Regeln der A-Z Garantie zu entschaedigen, dem Kaeufer eine
Rueckzahlung zu gewaehren...
Kann das denn sein ? (Anmerkung von mir: Ab jetzt nur noch Vermutungen, ich möchte keinem was unterstellen
(rechtliche Gründe^^)) Amazon entscheidet willkürlich ohne den Sachverhalt genauer zu prüfen.
Gerade habe ich mit Amazon telefoniert und klar gemacht, dass ich, sollte sich nicht bald ein für mich positives Ergebnis einstellen, eine Schadenersatzforderung gegenüber Amazon stellen werde.
Zu was würdet ihr mir weiter raten ? (Damit es den Forenregeln entspricht: Bitte keine Rechtsberatung, sondern nur Ratschläge) Hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall erlebt ? Wie gings aus ?
Schonmal danke an alle antwortenden.
Stefan
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Zitat
Original geschrieben von mober
Für Studenten gibt es bei diesen Angeboten keine Sonderkonditionen.
Vertragsbeginn muß im Oktober liegen.
TT-Bonus gilt nur für den ersten Tarif.
Das war leider jeweils die falsche antwort auf die fragen für mich .. schade !
Trotzdem gutes Angebot !
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Wie sieht das ganze für Studenten aus ?
Und ist es möglich dass der gewünschte Vertragsbeginn erst im November liegt ? (Vertrag würdest du natürlich sofort, sprich im Oktober noch, bekommen)
Der TT Bonus gilt für alle 3 Tarife oder nur für den ersten ?
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Mit WLAN siehts eher schlecht aus bei dem Preis, aber mit einer guten Cam gibts die hier:
http://geizhals.at/eu/?cat=gsm…eren+&bl1_id=100&xf=156_3