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Biete iPhone 4 T-Mobile 16 GB in schwarz, neuwertig
Hallo,
ich biete mein iPhone 4 16 GB von T-Mobile mit der iOS 4.1 samt OVP, Rechnung, original Apple Dock für das iPhone 4 + Sarach ULTRASLIM-Ledertasche von Sena für 595 Euro.
Das iPhone befindet sich in einem neuwertigen Zustand und wurde nur auf dem Schreibtisch genutzt.
Vorkasse Überweisung oder Barzahlung bei Abholung im Kreis Soest.
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Re: ...es ist bei o2
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Original geschrieben von sistaz
...wie findet ihr den vertrag?
Bei O2, dies hier ist der Vodafone-Thread! 
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Witzig ist, dass der Termin schon im Juli bekannt war! 
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Original geschrieben von russisch_Brot
Joa, manchmal rächt es sich, wenn man seine eigenen Chancen eben nicht verwertet. Schade eigentlich für Dortmund!
Würde jetzt nicht soweit gehen, dass der Schiri schuld ist! BVB hatte, wie oben geschrieben seine Chancen. Das ist eben Fussball!
Ich persönlich halte von dieser Passiv/Aktiv-Abseitsregel auch nichts, bin eher der Meinung, entweder es gibt Abseits oder eben nicht!
Wenn der Spieler vor dem Torhüter steht und ihn behindert, ist es kein passives Abseits!
Und wenn dann nach 88 Minuten ein irreguläres Tor fällt, ist das schon sehr ärgerlich!
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Original geschrieben von pithein
Na, heute ist der BVB nicht da.
Der Schiedsrichter leider auch nicht! 
Schönes Abseitstor!
Ärgerlicher Punktverlust, der vielleicht das Aus bedeutet, nur weil so eine Birne nicht vernünftig pfeift.
Nach diversen anderen Fehlentscheidungen war das echt die Krönung!
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Re: Re: Handy erfüllt zugesicherte Leistung nicht - Rücktritt vom Kaufvertrag?
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Original geschrieben von tobias2k
Wie äußerte sich das denn?
Googelt man nach N8 und wlan finden sich mehrere Einträge zur WLAN Problematik. Anscheinend sollen die Problemchen mit einem Update behoben werden.
Es äußert sich so, dass alle Geräte im Haus anzeigen, sie wären online, aber kein Seitenaufbau erfolgt! Ich habe 90 Minuten gebraucht, um zu merken, dass es am N8 lag!
Habe das Handy heute zurückgegeben können, puh!
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Original geschrieben von Dauerposter
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann ohnehin nur dann wirksam erklärt wird, wenn eine nicht nur unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt.
Der Mangel am Handy - sofern er denn überhaupt am Handy vorliegt - beschränkt sich hier auf die Nichtnutzbarkeit mit einem WLAN-Standard (802.11a, b und g-WLANs werden wohl laufen). Die WLAN-Konnektivität ist zudem nicht die Hauptfunktion eines Mobiltelefons.
Daher dürfte es schon an der Erheblichkeit des Mangels scheitern.
Nokia liefert (leider) genug berechtigte Gründe, beispielsweise ständige Systemabstürze oder die Meldung "Simkarte einlegen", welche nur durch Neustart zu beheben ist.
Des Weiteren hat mir der Verkäufer vor Zeugen versichert, es wäre ein freies Gerät, nun aber gibt es Schwierigkeiten mit meiner T-Mobile-Karte, ein O2-Branding hat es auch.
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Re: Re: Handy erfüllt zugesicherte Leistung nicht - Rücktritt vom Kaufvertrag?
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Original geschrieben von Merlin
Ein weiteres N8?
Was sagt dir, dass dein Router die WLan-Spezifikationen korrekt einhält? Hast du es mit einem anderen "n-Netz" probiert?
Ein weiteres N8! habe es nun auch mal mit einem anderen Speedport getestet, selbes Problem.
Mit anderen Handys funktioniert es ja und im Internet liest man von weiteren Fällen.
Der Händler will es einschicken und nach Überprüfung würde mir dann der Kaufpreis erstattet.
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Original geschrieben von HansFranz123
nein du musst dem Verkäufer eine Chance auf Nachbesserung geben, außer du befindest dich noch in der Widerrufsfrist
War ein Kauf im Ladengeschäft, daher kein Widerrufsrecht.
Was soll er denn nachbessern, wenn jedes Modell diesen Fehler aufweist?
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Hallo,
ich habe mir gestern in einem Shop ein Nokia N8 gekauft, laut Herstellerangaben kann man es mit dem WLAN-Standard n nutzen.
Nachdem ich es mit unserem WLAN verbunden habe, brach das gesamte Funknetz zusammen! 
Nur eine Drosselung im Router auf einen langsameren Standard sorgte für Abhilfe.
Ein Test mit dem Gerät eines Kollegen brachte Selbiges.
Der Händler möchte gerne das Gerät tauschen und will neue Ware bestellen, ich persönlich will vom Kaufvertrag zurücktreten, da dieser Fehler nach meiner Meinung durch einen Tausch nicht behoben wird.
Habe ich ein Anrecht auf Erstattung des Kaufpreises?
Das Telefon ist auch ansonsten absolut nicht mein Ding, insofern wäre ich froh, so aus der Nummer herauszukommen.
Gruß
Oliver