ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ArneH
Ich denke, da gibt es ganz interessante Anwendungsfälle, bei der die Grundgebühr im Vorraus überwiesen werden könnte.
Z.B. ich möchte meinem Patenkind einen Handyvertrag schenken und für 2 Jahre alle Fixkosten übernehmen.
Sie soll nur noch die anfallenden Gesprächskosten selbst bezahlen.
Ein Dauerauftrag ist zu umständlich oder kann beim Kontenumzug vergessen werden, also eine Komplettüberweisung und das Problem ist gegessen.
Also nicht so "nichtssagend" ist der Thread dann doch nicht. Einfach mal auch außerhalb seiner eigenen Anwendungsfälle denken...
MfG Arne
Wie gesagt, Buchungssysteme nutzen kontierte Zahlungen einfach zum Saldenausgleich und nicht "zweckgebunden" für GG oder anderes...
Überweist du die GG für die kommenden 24 Monate im Voraus, kann dein Patenkind abhängig von seiner Cleverness gleich im ersten Monat dein "Konto" leer räumen, in dem einfach in Höhe der vorab gezahlten GG telefoniert wird!
Wie oft wechselst du deine Kontoverbindung? Statistisch gesehen wechseln nämlich mehr Leute ihren Partner als ihr Girokonto... ![]()
Deshalb halte ich diesen Treath für Neurose-Therapie... Man schreibt um des Schreibens willen. Schaut man sich seine Rechnung an, kann der Threath glattweg weg rationalisiert werden...
Als einen außergewöhlichen "Anwendungsfall" könnte man das Mobilfunkkonto auch als Schwarzgeldversteck umfunktionieren... Einfach, sagen wir, 15000 € in Bar per Postbank auf das Handykonto einzahlen und freuen. Die Finanzämter haben meines Erachtens noch keinen Zugriff auf derartige Buchungsverläufe. Also mal ganz unkonventionell bleiben und vielleicht mal mit dem Mobilfunkbetreiber bezügl. Verzinsung verhandeln... Gut um die Ecke gedacht oder?!