Beiträge von IncCy

    Nachdem ich nächste Woche meine erste Rechtsklausur schreib (du kommst mir da gerade recht zum üben *gg*), schlüssel ich das mal auf, wie es mein Dozent ungefähr verlangen würde ;)



    Es handelt sich bei dem falsch eingebautem Radio um eine Leistungsstörung der Haupftleistungspflichten.
    In unserem Fall geht es um das Gewährleistungsrecht, welches einem dann zusteht, wenn die Leistungserbrinung erfolgt ist, die Leistung selber aber mangelhaft ist.
    Da nach § 434 BGB ein Sachmangel vorliegt, kann Gewährleistung verlangt werden. Der Sachmangel ist in § 434 auch weiter definiert und m.M. nach müsste § 434 III, sprich Mengenfehler (das ist, glaube ich, die Antwort auf deine Fragezutreffend sein (Bei Lieferung einer falschen Sache).
    Eure Anspruchsgrundlage wäre aber §437 Nr.1 und § 439 I BGB.


    Das Problem der Sache ist allerdings, dass der Verkäufer aufgrund des genannten wahrscheinlichen Verlustes wahrscheinlich dir da nicht nachgeben wird (außer er hat einen guten Tag oder sonstiges). D.h. ihr werdet nicht drum herum kommen, einen Anwalt einzuschalten.


    Um ehrlich zu sein, bin ich mir aber auch nicht sicher, ob dein Schwager den Aufpreis für das teurere Modell bezahlen muss. Da er ja den Preis für das nicht gelieferte Modell ausgehandelt hat und nicht für das letztlich gelieferte.


    Ich wünsch auf jedenfall viel Glück am Montag ;)



    PS: Keine Gewähr und ja, es ist nicht so, wie ich es in der Klausur schreiben würde :P (bzw es fehlt ein bisschen Gewaff, den man nicht unbedingt braucht)

    Ich muss meine Aussage revidieren. Anscheinend zeigt der Datenzähler in meinem Handy nicht die gesamten Daten an. Heute allein habe ich laut DFÜ-Verbindung 140MB in den letzten 6h an Traffic gehabt. Das entspricht der einen Anzeige meines Handys. Die andere ist etwa doppelt so hoch ;)
    => Ich geh davon aus, dass dies die Tagesanzeige ist, da ich heute Vormittag schon einmal für ein paar Stunden online war.
    War wohl nix mit 1GB Traffic (haett mich jetzt auch sehr gewundert)

    Re: Re: Re: "falsches" Auto geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?


    Zitat

    Original geschrieben von stsp hm, im Kaufvertrag stehen IMO nur die Artikelnr, nicht genau der Text. Lt. Audi wurde aber Anfang September "nur" die Ausstattung geändert, nicht aber die Artikelnummern, d.h. evtl. kann man aus dem KV nicht ersehen, was genau bestellt wurde. Aber gilt hier nicht "Treu&Glauben" (oder so)?



    Wenn der Verkäufer zugibt, dass er einen Fehler gemacht hat, sprich dass als Kaufgegenstand der A4 mit der besseren Anlage + mehr Boxen anzunehmen ist, dann ist die Artikelnummer denke ich nicht entscheidend.


    Auszug aus 434 BGB:
    Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte
    Beschaffenheit hat. [...]
    Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer
    nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers [...] über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

    Ich allerdings auch. Zufaellig wurde ich heute von einer Kommilitonin gefragt, wieso mein ICQ (Sprich Miranda) denn so langweilig waer und wie ich denn ohne diese lustigen Smilies (die man ja zum Glueck auch ausschalten kann) überhaupt leben kann.


    Aber man kann nicht alles haben. Jemand der einen Bildschirmhintergrund hat, der sich bewegt, braucht wohl auch ein ICQ auf dem Werbebanner nerven und alles kunterbunt ist :P


    Das ist ein universeller ;) Hab ich auch bekommen.





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    und danke für den Tipp ;)