Ja, habe auf meine Nachfrage per Mail folgende Antwort erhalten:
ZitatAlles anzeigenLieber Kunde,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie unsere verspätete
Antwort.
Als Neukunde bekamen Sie einmalig ein Startguthaben in Höhe von 8,63 Euro
netto / 10,00 Euro brutto. Sie bekamen mit Ihrer März-Rechnung
versehentlich erneut ein weiteres Startguthaben zur Verfügung gestellt
bekommen. Allerdings beruhte dies auf einem Abrechnungsfehler. Auf das
Startguthaben, haben nur Neukunden einmalig Anspruch. Mit der aktuellen
Rechnung wurde es Ihnen zurückbelastet. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Viele Grüße
Ihr
Kundenservice
Eigentlich halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, dass, wenn ein solcher Fehler passiert, der Kunde darüber informiert wird und man nicht einfach stillschweigend eine Korrekturbuchung vornimmt. Whatever ... you get what you pay for.