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Verkaufe oder tausche einen neuen T-Mobile SDA Music aus einer Vertragsverlängerung. Das Gerät ist gestern gekauft, 28.02.2006, worden und befindet sich in OVP.
Wer Interesse an dem Gerät hat, der kann mir eine PN mit Preisvorstellung schicken.
Tausche das Gerät (evtl. zzgl./abzgl. Ausgleichszahlung) auch gegen einen neuen oder gebrauchten BB 7290 oder 8700g.
mfg
mannesmann
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Zitat
Original geschrieben von Jolina
Das müsste ja dann laut deiner Aussage falsch sein, oder?
Das Problem ist nicht, dass sich das Handy etwas merkt oder nicht, sondern was dein Netzbetreiber merkt! Wenn der vom Roaming Partner nicht die Abmeldung deines Gerätes bekommt, leitet der alle Anrufe zum Roaming Partner weiter.
Wenn das Handy von dir, also nicht selbstständig durch leeren Akku, bei Netzempfang ausgeschaltet wird, kann man davon ausgehen, dass es sich anständig abgemeldet hat, danach leitet dein Netzbetreiber den Anruf nicht zum Roaming Partner durch und es entstehen keine Kosten. Darauf sollte man sich natürlich nicht verlassen, denn der Akku ist schnell leer und evtl. hast du keinen Netzempfang mehr und schon wird es teuer.
mfg
mannesmann
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Zitat
Original geschrieben von Jolina
Zahle ich, wenn ich im Ausland bin und das Handy (bis auf 1x pro Tag 5 Minuten) ausgeschaltet ist, für ankommende Anrufe, die dann sofort auf meiner Mailbox landen oder nicht?
Wenn du eine Umleitung zur Mailbox mittels GSM-Steuercode 21 einstellst, dann zahlst du nicht, unabhängig davon, ob das Handy an ist oder nicht.
Wenn de eine Umleitung zur Mailbox mittels GSM-Steuercode 61, 62, 67 einstellst, dann zahlst, wenn das Handy im Roaming Netz eingebucht ist, den Preis für ankommende Gespräche in das Roaming Netz + für abgehende Gespräche zur Mailbox. Wenn das Handy ausgeschaltet ist und vorher im Roaming Netz eingebucht war, kommt es darauf an, ob sich das Handy richtig Roaming Netz "abgemeldet" hat. Wenn die Abmeldung korrekt vollzogen wurde, dann zahlst du nichts, sollte die Abmeldung nicht korrekt vollzogen worden sein z.B. Netzverlust, Akku leer usw., dann zahlst du.
mfg
mannesmann
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Lies dir einfach mal den Artikel bei teltarif durch:
http://www.teltarif.de/i/reise-mailbox.html
mfg
mannesmann
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
beziehe mich auf Deine Quelle:
DER Anfang KANN...
lässt eine Menge Interpretationsspielraum zu... watt kann Haarspalten doch Spaß machen 
RICHTIG, der Anfang kann!
Aber hier geht es darum, dass der Anfang mit einem Pfeil gekennzeichnet werden KANN, dass das Schild am Anfang stehen muss ist unstrittig.
Ab welcher Stelle gelten jegliche Schilder (ohne zusätzlichen Angaben) im Straßenverkehr? Ab dem Standort des Schildes!
P.S. Es ist nicht meine Quelle, sondern die Quelle wurde von Carsten ins Spiel gebracht.
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Zitat
Original geschrieben von Printus
Nochmal: Sinn oder Unsinn eines so schmalen Parkplatzes sind nicht das Thema.
Naja, interessant wäre es zu erfahren, wie der Plannungsausschuß über diesen Parkraum im Laufe der Zeit entschieden hat.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es sich zuerst um einen B-Parkplatz gehandelt hat, dieser aber wegen seiner Größe nachträglich zu einem allgemeinen Parkplatz gemacht wurde, deswegen auch das "wegradierte" (NICHT verblichen, sondern vorsätzlich entfernt) Rollstuhlsysmbol auf dem Boden. Falls dies bewiesen werden könnte, dürfte alles klar sein.
mannesmann
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
Wenn wir schon beim Haare-Spalten sind... wo steht denn da, dass das Schild links am Parkplatz beginnen muss? Waagerechter Pfeil im Schild...über den Standort desselben ist nichts ausgesagt.
"Am Anfang" steht wohl eindeutig in der VO!
Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
Spalten wir mal weiter: der Pfeil ist schwarz und nicht im Schild...weiterer Ansatzpunkt Deiner Meinung nach?
Okay bitte, du willst es so: Wenn wir hier ganz korrekt sind, handelt es sich um eine Ermessensvorschrift (Signalwort "kann"). Das Verwaltungsgericht prüft nur pflichtgemäßes Ermessen. Das liegt vor, die Behörde handelt im Rahmen der EGL, läßt ausschließlich vom Zweck der Ermessensvorschrift leiten und hat von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht. Das Schild steht aber falsch, es hätte weiter links stehen müssen.
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Zitat
Original geschrieben von Zappi
Das ist schlicht und einfach falsch. Es liegt ein Bußgeldverfahren vor, welches durch den Amtsrichter am Amtsgericht entschieden wird, falls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird.
Soweit es um den Bußgeldbescheid als solches und die Zahlung geht, ist das Amtsgericht zuständig, aber für die Anfechtungsklage gegen den Bescheid und das Verkehrschild ist sicher nicht das Amtsgericht zuständig.
Zitat
Original geschrieben von Zappi
Sicher lässt der Fall aufgrund der Größe des Parkplatzes und der fehlenden markierung eine gewisse Diskussion zu. Da das Schild jedoch eindeutig ist, muss man im Zweifel einen anderen Parkplatz wählen.
"In Deutschland wird es keine Revolution geben, weil man dazu den Rasen betreten müsste." - Josef Stalin
manensmann
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
mannesmann: was an dieser Beschilderung ist nicht eindeutig?
Die Beschilderung hat hier am Anfang zu stehen und nicht in der Mitte, da von ihr ein Pfeil nach rechts geht, würde es sich um einen einzelnen Parkplatz handeln bzw. wäre bei jedem Behindertenparkplatz ein B-Schild mittig, wäre die Beschilderung korrekt.
"Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden." (http://verkehrszeichen.kfz-aus…zeichen_richtzeichen.html)
Das ganze ist Haarspalterei, aber das sind nahezu alle Verwaltungsverfahren.
Entweder du greifst das Verkehrsschild an oder du zahlst!
Basta!
mannesmann
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Zitat
Original geschrieben von raix
Was bitte ist an der Beschilderung nicht eindeutig?
Die Beschilderung hat hier am Anfang zu stehen und nicht in der Mitte, da von ihr ein Pfeil nach rechts geht, würde es sich um einen einzelnen Parkplatz handeln, wäre die Beschilderung korrekt.
Zitat
Original geschrieben von raix
Nur weil das Schild ein paar cm zu weit rechts steht?
Du sagst es!
Zitat
Original geschrieben von raix
Man erkennt doch trotzdem sofort, daß die Reihe Behindertenparkplätze sind.
Nein erkennt man nicht, man erkennt, dass hier krätig der Amtschimmel gewiehert hat und man nicht weiß, ob es sich um einen Behidnertenparkplatz handelt oder nicht!
Zitat
Original geschrieben von raix
Und wegen 60€ jetzt rumzuprozessieren ist doch wohl etwas fehl am Platz.
Es gibt Leute die müssen mit 60€ lange auskommen, ABER EGAL dem Threadersteller geht es nicht um die 60€, sondern ums Prinzip.
mannesmann