Vorweg: Auf Behindertenparkplätzen parken ist schon unverschämt, ich habe das auch schon mal gemacht (mea culpa!). ABER ich kenne einige Leute, die das oberdreist ausnutzen und zwar mit dem Ausweis "gesponsert" von "behindertem" Mitglied in der Familie/Freundeskreis, DAS ist noch hundertmal unverschämter! Hier wird "echten" Behinderten, die es tatsächlich nötig haben der Parkplatz weggeschnappt.
Zitat
Original geschrieben von Chevygnon
2. :confused: Seit wann muss eine gesetzeskonforme Beschilderung am Bordstein ausgerichtet sein?
Das Schild steht frontal vor dem Parkplatz, mittig, nicht zu übersehen.
Und da legst du es so aus, als gäbe es Zweifel daran, dass ausgerechnet der Parkplatz, vor dem das Schild steht, eventuell garnicht gemeint sein könnte? :eek:
Ich würde sowas zumindest mal unverfroren nennen... 
WICHTIG ist, dass du gegen das Verkehrschild bzw. die vorherrschende Markierung des Behindertenparkplatz Widerspruch einlegst und zwar SCHNELL. Ein Verwaltungsakt ist nach 1 Monat bestandskräftig, auch wenn er rechtswidrig ist, da hilft dann fast gar nichts mehr gegen! Das Verkehrsschild ist ein Verwaltungsakt, also greif (auf dem Rechtsweg!) auch das Verkehrsschild an. Am besten du gehst mit der Sache zu einem Anwalt, wenn es dir wirklich ernst ist.
Diese "Art" von Behindertenparkplätzen gibt es nahezu überall und immer erzeugen sie dasselbe Problem, verursacht wurde das ganze durch den deutschen Amtsschimmel.
Historie:
Klar ist, das ursprünglich die gesamte Parkfläche erbaut wurde bevor jemand an Behindertenparkplätze gedacht hat. Schließlich hat sich die Kommune überlegt "wir widmen einige Parkplätzen zu Behindertenparkplätzen um.". Klasse, nur leider brauchen Behinderte etwas mehr Platz zum Aussteigen und somit breitere Parkplätze, leider war der vorherrschende Parkplätze zu klein, also einfach Linien verschieben und fertig. Doof nur, dass im Übereifer vergessen wurde, dass der "letzte" Parkplatz dank der Verschiebung und der ürsprüngliechn Konstruktion in einigen Kommunen teilweise selbst für nichtbehinderte Menschen nur schwer ausreicht. Macht nix wird trotzdem zum Behindertenparkplatz erklärt. Einige Zeit später haben sich zahlreiche Behinderte beschwert, dass sie in diesem Parkplatz nicht parken können und er doch auch "frei" gegeben werden könnte. Gut, schnell die Rollstuhlfahrermarkierung wegmachen und das Schild verschieben.
Zitat
Original geschrieben von Chevygnon
Ob das Symbol auf der Straße also sichtbar ist oder nicht, spielt in diesem Falle keine Rolle, solange die Beschilderung eindeutig ist. Und das ist sie, auch wenn es dir nicht passt.
Genau das ist die Beschilderung oftmals nicht!
mannesmann
P.S. Nicht das Amtsgericht entscheidet über deinen Fall, sondern das Verwaltungsgericht.