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Original geschrieben von CLK
§ 323c StGB verpflichtet uns zur Hilfeleistung. Hierbei dürfen, um diese Hilfeleistung zu erbringen, andere Gesetze gebrochen werden. Das reicht von den Übertretungen der StVO (zu schnelles Fahren des Krankenwagens) bis hin zum Brechen von Grundgesetzen. So ist es z.Bsp. erlaubt, in eine Wohnung einzubrechen (Art. 13 (1) GG) um dort Verbandsmaterial zu suchen oder den Rettungsdienst telefonisch zu verständigen.
Irgendwie verdrehst du alles. :confused:
§323c StGB soll Menschen bestrafen, wenn sie nicht Hilfe leisten.
Diese Vorschrift erlaubt nur dem Staat den "Nichthelfer" zu bestrafen. Dem Helfer erlaubt sie gar nichts!
Die Erlaubnis zum Brechen von Gesetzen bei der Hilfeleistung findest du in §§ 32 ff. StGB und in einigen BGB Normen.
Das GG kann aufgrund der Normenhierarchie niemals durch einfache Gesetze wie StGB, BGB gebrochen werden.
Was glaubst du warum unsere aller Freund Wolfgang ständig das Grundgesetz ändern will, um seine Träume vom Vollkaskoüberwachungsstaat durchzusetzen?
Mit deiner Argumentation wäre das Grundgesetz gar nichts mehr wert und Wolfgang wäre am Ziel seiner Träume!
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Original geschrieben von CLK
Wie aus diesem einfachen Beispiel ersichtlich, geht die körperliche Unversertheit vor der Einhaltung anderer Gesetze. In manchen Situation gibt es einfach keinen andren Ausweg außer das kleinere Übel in Kauf zu nehmen.
Falsch, die Menschenwürde geht in Deutschland vor allem anderen!
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Original geschrieben von sawianer
ne,ein Vertrag darf nur maximal 36 Monate laufen
Woher hast du denn das?
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Original geschrieben von hoe
nein, ich bin bei D2 kein Kunde. Nur bei D1 8-)
Diese Aussage steht in einem krassen Missverhältnis zu deiner Signatur:
"BlackBerry 8707v // D2 Classic Premium 1/1 mit BB Enterprise L und International Option"
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Original geschrieben von Rudi78
Wie sieht es denn mit T-Mobile Roaming in der Ecke aus ? Wenn das noch läuft sollte man doch meinen, das vor dem Abschalten durchaus noch die ein oder andere BTS dahin kommt.
Sich in so einem Fall (ältere Leute) auf o2 und deren Gnade bei der D1 Roamingabschaltung zu verlassen, wäre mir zu gefährlich. 2010 ist doch ohnehin Schluss mit D1 Roaming. Wofür sollte man heute noch auf ein lahmes bald sterbendes Pferd (o2 mit D1 Roaming) setzen? :confused:
Wenn o2 vor Ort gut verfügbar wäre, dann wäre der Genion S ohne Handy natürlich die Lösung.
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Original geschrieben von hoe
also im Allgäu: T-Mobile geht dort super, auch auf Vodafone D2 kannst Dich dort verlassen. Alles andere ist dort Spielfunk.
Also ohne Test vor Ort kann man zu gar keinem Netzbetreiber raten. Jeder hat irgendwo seine Schwächen und Stärken.
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Original geschrieben von Meilow
Laut Hotline ist es 60/60 wie beim Privatkunden-Tarif.
Naja, was soll es bei dem Angebot! 
Erhält man denn die 5 % Pro Rechnungsrabatt, wenn nur dieser Tarif gebucht ist?
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Fragt sich nur was jetzt mit der Taktung ist. :confused:
Die 5% ab der ersten Karte hatte ich gar nicht gesehen. Also da sollte es dann schon Pro sein. 
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hoe: Tja, dafür bekommst du statt einer Rechnung per Post, die Rechnung per Paket! :cool:
Im Übrigen:

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Ein "Bashing Thread" hat mir die Erkenntnis gebracht, dass in der Pro Variante noch die 60/1 Taktung abgerechnet wird. Dazu habe ich folgende Fragen:
Gilt das T&M 100 Minute für 39,99 Euro Angebot auch für die Pro Variante? Verrechnung als Rabattgutschrift oder als Tarifmodell, also 39,99 Euro auch nach 24 Monaten oder nicht?
Bleibt es bei Neuabschluss/VVL bei der Auszahlung in der genannten Höhe?
Welche Voraussetzungen muss man für die Pro Variante erfüllen?
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Original geschrieben von Meister_Duck
hier wird es keine Gutschrift geben, der Tarif wird auch auf der Rechnung als T&M 1000 Aktion zu 39,99 Euro berechnet werden.
Da ist ja noch besser, denn bisher wurde die T&M 1000 Aktionen für 39,99 Euro nur durch Rabatte, die nach 24 Monaten auslaufen, ermöglicht. :top: