Beiträge von Andreas2107

    Im hier anzuwendenden Gesetzestext heißt es:


    § 312g BGB
    (3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag [...] so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. [...]


    Das sagt doch alles aus. Wie und wann gezahlt werden muss, ist doch hier völlig irrelevant. Fakt ist, dass durch das Anklicken der richtig beschrifteten Schaltfläche ein Kaufvertrag zustande kam.

    Wenn es sich um zwei Mobilfunkverträge handelt, müssen sie zwingend auf einem gemeinsamen Kundenkonto liegen, damit z.B. der Vorteil greift (z.B. 1x RED-Tarif, 1x Datenkarte). Auch die Buchung eines "normalen" RED-Tarifs mit einer zusätztlichen RED-Family-Karte ist nur möglich, wenn beides über eine Kundennummer läuft.

    Ich weiß ja nicht, welchen Stundenlohn Vodafone602 hat, aber ich hätte die 3,50 Euro (oder um wieviel geht es hier) schon längst als Lehrgeld abgeschrieben, statt mich hier stunden-/tagelang aufzuregen, weil man selbst auf Banner mit dem Inhalt "zahlungspflichtig bestellen" geklickt hat.


    Just my 2 cents ...

    Zitat aus den Vodafone-AGB:


    3. Vergütung
    3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen deutschen Vodafone-Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das
    Entgelt für die Vodafone-Verbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte
    für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu
    denen Vodafone die Verbindung herstellt.
    3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte
    oder unbefugte Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte
    entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht
    zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde
    Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung
    der Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang
    der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte
    Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen
    oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung
    an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist.