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Im hier anzuwendenden Gesetzestext heißt es:
§ 312g BGB
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag [...] so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. [...]
Das sagt doch alles aus. Wie und wann gezahlt werden muss, ist doch hier völlig irrelevant. Fakt ist, dass durch das Anklicken der richtig beschrifteten Schaltfläche ein Kaufvertrag zustande kam.
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Wenn es sich um zwei Mobilfunkverträge handelt, müssen sie zwingend auf einem gemeinsamen Kundenkonto liegen, damit z.B. der Vorteil greift (z.B. 1x RED-Tarif, 1x Datenkarte). Auch die Buchung eines "normalen" RED-Tarifs mit einer zusätztlichen RED-Family-Karte ist nur möglich, wenn beides über eine Kundennummer läuft.
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Genau so ist es. Der Kaufvertrag kam zustande durch das Anklicken des Banners. Du hast damit das Angebot angenommen. Wie Du es bezahlst, ist dabei unwesentlich.
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"Abzocke" ist nicht strafbar. Ich empfinde es auch als Abzocke, an Flughäfen 5 EUR für ein belegtes Brötchen zu zahlen.
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Dann guck Dir doch noch einmal den Abschnitt der ABG an, die ich hier auf der zweiten Seite des Threads gepostet habe. Die hast Du mit dem Vertagsabschluss akzeptiert.
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Ich weiß ja nicht, welchen Stundenlohn Vodafone602 hat, aber ich hätte die 3,50 Euro (oder um wieviel geht es hier) schon längst als Lehrgeld abgeschrieben, statt mich hier stunden-/tagelang aufzuregen, weil man selbst auf Banner mit dem Inhalt "zahlungspflichtig bestellen" geklickt hat.
Just my 2 cents ...
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Zitat aus den Vodafone-AGB:
3. Vergütung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen deutschen Vodafone-Festnetzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das
Entgelt für die Vodafone-Verbindung. Vodafone ist berechtigt, Entgelte
für Verbindungen zu Diensteangeboten Dritter geltend zu machen, zu
denen Vodafone die Verbindung herstellt.
3.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte
oder unbefugte Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte
entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht
zuzurechnen ist. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde
Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung
der Vodafone-SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang
der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte
Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen
oder die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung
an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist.
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Du kannst in jedem Vodafone-Shop eine nachträgliche Portierung zum Ende der Laufzeit des Vertrages bei Deinem Altanbieter veranlassen. Online und über die Kundenbetreuung geht's leider nicht.
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Ich bin auch gespannt, zumal die Karte ja bereits im Dezember gekündigt sein sollte. Sie wurde auch danach noch aktiv genutzt und dann ist da noch die Rechnungsprüfungspflicht des Kunden ... mal schauen, wie die Geschichte ausgeht.
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So sieht's aus (sofern der Vodafone-Vorteil mit Deinen Rabatten kombinierbar ist).