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Re: Zweiter Vertrag mit Junge Leute Rabatt
Zitat
Original geschrieben von Picard300
An der Hotline meinte man Ja, aber der MobileInternet Vertrag müsse auf eine andere Kundennummer laufen. Das wäre mir egal.
Da bist Du wohl in Kairo oder so gelandet. Diese Aussage ist definitiv falsch. Solltest Du bereits auf einer anderen Kundennummer den Jugendrabatt gebucht haben, fliegt der auf dem neuen Vertrag wieder raus.
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OT:
Zitat
Original geschrieben von keldan
Vodafone nutzt alte Technik aus den Anfängen in den 90er Jahren, während O2 die neuste Technik hat, da ja der Netzausbau relativ spät angefangen hat.
Der war gut. Viag Interkom hatte seinen Netzstart übrigens am 1.10.1998.
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Ähm, der TE hat vor beinahe 11 Jahren seine Frage hier gestellt - nun kommt die Antwort! Dagegen sind die Verspätungen der Bahn ja nix! 
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Hmm, in den AGB steht das hier:
Für Leistungen, die nicht Gegenstand dieses Mobilfunkvertrages
sind, gelten die Regelungen und Preise, welche im Zeitpunkt der
Inanspruchnahme durch den Kunden von dem Dritten oder dem
Diensteanbieter angeboten (z.B. die Leistungen aus der Preisliste)
und durch den Kunden bei der Inanspruchnahme angenommen
wurden. Gleiches gilt für nachträglich gebuchte Zusatzoptionen.
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Ist in den AGB von Smartmobil unter "IX Änderungen der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise", Punkt 5 geregelt. Den AGB hast Du beim Vertragsabschluss zugestimmt.
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Naja, er bringt ja immer was (finanziell), er könnte eben nur ungünstig sein, wenn man Kündigungsabsichten hat. 
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Ähm, ja, wenn die Mobilfunkverträge gekündigt bleiben sollen, dann solltest Du den Vodafone-Vorteil nicht buchen - sonst geht der Schuss nach hinten los. 
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Ich hol mir mal ne Tüte Popcorn! 
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Zitat
Original geschrieben von rajenske
Andreas:
Zu "alles andere" gehört übrigens nicht die Pflicht zur Nennung der vorher (bei Vodafone) vereinbarten Zahlungsmodalitäten, sondern nur:
- Merkmale der Ware bzw. Leistung
- Gesamtpreis der Ware
- und ggf. eine Mindestlaufzeit des Vertrages.
Ja, mein Reden! :top:
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Wenn ich mir morgens beim Bäcker meine Brötchen kaufe, kläre ich doch auch erst zum Schluss ab, ob und wie ich meinen Kauf zahle. Der Bäcker sagt ja nicht zu mir, "das macht dann 3,50 EUR, zahlbar sofort und zwar in bar, möchten Sie die Brötchen jetzt kaufen?" - Nein, er legt mir eine Tüte mit Brötchen hin, nachdem ich sie bestellt habe und verlangt 3,50 EUR dafür (die ich dann sofort in bar zahle).
In den Moment, in dem ich in der Auslage die ausgepreisten Brötchen sehe und dem Bäcker sage, dass ich gern 10 Stück davon hätte und er sie mir gibt, ist doch schon der Kaufvertrag geschlossen!