Beiträge von Andreas2107

    Was hat denn das Landgericht damit zu tun? Wenn irgendwer eine unberechtigte Forderung gegen Dich hat, wird er es schon merken. Üblicherweise kommt dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht, gegen den man Widerspruch einlegen kann und auch sollte. Dann muss nämlich klarmobil klagen und die wird klarmobil sicherlich nicht gewinnen, wenn der TE nachweisen kann, dass die Forderung beglichen ist.


    Man kann aber auch einfach klarmobil nachweisen, dass die Forderung beglichen ist, bevor es so weit kommt.

    Portonierung? Du meinst sicher eine Portierung! :D


    Am einfachsten geht's, wenn Du Dir eine CallYa-Karte direkt von Vodafone ersteigerst und die dann in einen Vertrag wechselst. Kostet nichts. Du kannst natürlich auch eine Rufnummer eines anderen Netzbetreibers/Providers mitbringen, dafür werden dann Anschlussgebühren bei Vodafone fällig (25 Euro) und die Portierungsgebühr beim abgegebenden Netzbetreiber/Provider (nochmal etwa 25 Euro).

    Sind sie meines Wissens nicht. Eine nicht genutzte 0700er-Nummer muss an die Bundesnetzagentur zurückgegeben werden. So stand es jedenfalls damals bei der Vergabe in irgendwelchen Unterlagen der damaligen RegTP.


    Ich habe meine auch inzwischen aufgegeben. Hat sowieso kaum jemand auf der "komischen" Nummer angerufen, deren Vorwahl niemand kannte und die für den Anrufer viel zu teuer war. Gute Idee - schlechte Umsetzung.

    Du kannst freundlich und sachlich von Deinem Telefonat schriftlich berichten und das dann an Vodafone schicken oder faxen (02102-986575). In der Regel erweist sich Vodafone als sehr kulant und wird Dich in die SuperFlat Internet umstellen sowie die aufgelaufenen Kosten gutschreiben.


    Man muss nicht immer gleich mit Kündigung drohen oder zum Anwalt rennen, so etwas kann man auch anständig regeln, denn auch bei Vodafone arbeiten Menschen. Dieses Verhalten erinnert mich sehr an kleine Kinder, die sich an der Supermarktkasse auf den Boden schmeißen, weil sie kein Überraschungsei bekommen.

    Re: Re: Re: Vodafone Superflat für 7,50€/Monat-Flat zu Vodafone und Festnetz-Keine Anschlußgebühr


    Zitat

    Original geschrieben von SilentSurfer1988
    Doch, der Grad der Behinderung wird in % gemessen. Wenn jemand 50% oder mehr Behindert ist ist, gilt derjenige als Schwerbehindert.


    Quelle, mein Zividienst ^^


    Welche Hälfte muss denn behindert sein? Oben oder unten? Rechts oder links?


    In so einem Schwerbehindertenausweis steht auch nichts von Prozent. Warum bloß? :)