Die 4. Staffel Stromberg gab es auch bereits zu Beginn der Ausstrahlung zu kaufen.
Gunn: auch die aktuelle TBBT Staffel gibt es bei Amazon.
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Die 4. Staffel Stromberg gab es auch bereits zu Beginn der Ausstrahlung zu kaufen.
Gunn: auch die aktuelle TBBT Staffel gibt es bei Amazon.
Dann besorg die eben für ein paar Euro die DVD, die synchronisierte Fassung ist eh für die Katz.
Noch gut 1,5 Stunden, dann ist es endlich soweit! Der Papa ist zurück. ![]()
Das sehe ich auch so. Nach dem Studium konkurriest du dann mit Absolventen, die mindestens 3 Jahre jünger sind und alterstechnisch noch alle Optionen bzgl. Promotion oder Auslandsaufenthalt haben. Da ist eine, dazu noch fachfremde, Ausbildung nur sehr, sehr wenig wert. Wenn es also Jura sein soll, bewirb dich jetzt und nicht erst nach der Ausbildung.
Würde mal auf Taube tippen: http://www.stadttaubenhilfe-on…/Wildtauben/a_ringel1.jpg
Bring es doch zum örtlichen Tierheim, die kümmern sich drum.
Langsam wird's albern. Du willst keine Zange benutzen, hast nicht beim Hersteller angefragt und jetzt scheitert es an 8,90€. Dann lass es halt. ![]()
Verstehe ich das richtig, dass du dir die Daten der Wetterstation auf deinen Rechner ziehen möchtest?
Danke für den Hinweis. Das war mir nicht bewusst. Fand es schon immer merkwürdig, dass man zwei verschiedene Kundennummern bekommt (DSL und Mobilfunk). Jetzt weiß ich auch warum. :mad:
Es macht juristisch keinen Unterschied, ob die Minderung der Miete 10% beträgt, wegen kleinerer Mängel, oder 100%, weil man die Mietsache überhaupt nicht nutzen kann. Der Mieter kann mindern, sobald er den Mangel angezeigt hat; eine Fristsetzung ist in keinem Fall nötig. Diese wird nur interessant, wenn der Mieter den Mangel auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen will. Das geht in der Tat nur dann, wenn der Vermieter dies auch nach Fristsetzung nicht tut.
Tipsy hat absolut Recht. §§ 536 Abs. 1, 536c Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB.
Nein, bis auf ganz wenige Ausnahmen gibt es im dt. Recht keine verschuldensunabhängige Haftung. In § 536a BGB steht doch "wegen eines Umstands, den der VM zu vertreten hat", also gilt also ganz normal § 276 BGB.
Für eine Haftung nach § 280 gilt das gleiche. Doch wie Dauerposter bereits erklärt hat, wird hier das Verschulden widerlegbar vermutet. Das ergibt sich aus dem Wortlaut: "Das gilt nicht, wenn der Schuldner die PV nicht zu vertreten hat".