Beiträge von Jimmythebob

    Die komplette Kaution muss dann bis zum 1.3. bezahlt sein (§ 551 BGB).


    Zeige die Mängel schriftlich beim Vermieter an. Da diese ja sehr gering sind (defekte Klingel und TV Dose) würde ich höchstens 5% kürzen. Das aber alles ohne Gewähr. Eine offizielle Tabelle dazu gibt es nicht, jedes Gericht kann das anders sehen und verbindliche Rechtsberatung gibt's nur beim Anwalt. ;)

    Hallo, wer von den spanischsprechenden TTlern kann mir helfen?


    Hintergrund:
    Ich habe bei einer spanischen Hotelkette ein Zimmer gebucht und mich dabei leider bei den Daten verklickt. Die Rate ist nicht änderbar, daher bin ich auf Kulanz angewiesen, entsprechend freundlich sollte das Schreiben sein. ;)


    Wer ist so nett und übersetzt mir folgendes Schreiben:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe online ein Zimmer im Tryp Hotel gebucht vom 9.4. auf den 10.4. und vom 11.4. auf den 12.4.
    Leider handelt es sich dabei im ein Versehen meinerseits. Ich möchte natürlich zwei Nächte in folge bleiben, also vom 9.4. bis zum 11.4.
    Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie ausnahmsweise die die zweite Übernachtung auf den 10.4. legen könnten.
    Sie würden mir damit sehr helfen!
    Für ihre Kulanz bedanke ich mich im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen,
    jimmythebob


    Natürlich muss die Übersetzung nicht wortwörtlich erfolgen, es sollte nur klar werden, was ich will.


    Ich danke euch vielmals! :top:

    Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Hier hat die Schufa absolut Ihre Aufgabe erfüllt. Es ist nichts persönlich gegen Dich. Aber 2 Monatsgehälter für nen Fernseher ist heftig...


    Was ist daran heftig? :confused: Zwei Monatsgehälter bei den überschaubaren Fixkosten ist doch absolut nichts "gefährliches". Wenn es eine 0% Finanzierung war, wäre es schön blöd, das nicht nicht zu machen (Stichwort "Zinsverlust").


    Ist ja gut, dass du schön sparst und dir dann was kaufst, spätestens beim ersten Neuwagen oder dem Eigenheim wirst du damit aber nicht weit kommen.

    Zitat

    Original geschrieben von BeaGLe
    Da es sich bei dem Kauf des TE um Neuware handelt, greift in den ersten 2 Jahren die Gewährleistung und für diese steht der Hersteller, in diesem Falle VW ein! Punkt!


    Auch eine Wandlung, auf die horstie anspielt wird über den Hersteller (rück)abgewickelt.


    Und genau das ist ist grundsätzlich falsch. Der Hersteller hat absolut nichts mit der Gewährleistung zu tun. Maßgeblicher Anspruchsgegner ist stets der Verkäufer!


    Es mag sein, dass VW das großzügig handhabt und sich vertraglich dazu verpflichtet die Gewährleistungsansprüche seiner jeweiligen Niederlassungen zu erfüllen. Dann ist dieser Anspruch aber ein vertraglicher und kein gesetzlicher, hat also wiederum nichts mit Gewährleistung zu tun.