rainbow: tausch es um, das muss bei einem so teuren Gerät echt nicht sein. Bei mir klappert auch nichts.
Beiträge von Jimmythebob
-
-
Printus: Wenn das Argument aber ausreicht um sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten zu berufen, kann man die Norm gleich abschaffen.
Denn eine bereits gebrauchte Sache ist immer wesentlich weniger Wert als eine neue. Außerdem erscheint es meiner Meinung nach nur Gerecht dem Verkäufer das finanzielle Risiko eines Mangels seiner Ware aufzuerlegen, schließlich verdient er damit sein Geld. Ich habe aber grade leider keinen aktuellen Kommentar zur Hand, wäre nämlich durchaus interessant zu wissen, wo die Gerichte die Unverhältnismäßigkeit erreicht sehen. Schulbeispiel ist doch meist der verkratzte Neuwagen, wo eine Neubeschaffung natürlich unverhältnismäßig wäre. Bei einem Elektroartikel sind das ja viel kleinere Dimensionen, was wieder dafür spricht die Berufung auf Abs. 3 auszuschließen. Vielleicht kann ja einer der hier vorhandenen Juristen mal nachschlagen, dann können wir das Spekulieren einstellen. -
ja, das kostet nichts. Du kannst auch eine TK-Anlage hinter das Ufo schließen und dort die Rufumleitungen auf O2 oder Festnetz einrichten.
-
Zitat
Original geschrieben von polli
das ist aber dann trotzdem der absolut korrekte WegWenn der Kunde von seinem Wahlrecht Gebrauch macht ist das eben nicht der korrekte, sondern lediglich der für den Händler einfachste Weg.
-
Die Bearbeitungszeit ist einfach unglaublich.
Am 14.12. habe ich die Unterlagen verschickt, am 15. sind sie angekommen, am 16. wurden die Verträge geschaltet und das Handy verschickt. Am 17. halte ich es bereits in den Händen.
Und ich machte mir noch Sorgen, ob das vor den Feiertagen noch klappt und dann sowas. Einfach TOP! :top:Nur eine Frage: müsste die Auszahlung nicht 15€ mehr betragen wegen des TT-Bonus'? :confused:
-
Hab vor einiger Zeit ein Nokia N78 dort verkauft. Hat problemlos und schnell geklappt. Preis war fair und ich hatte grad mal keine Lust auf Ebay.
-
Das ist im Einzelhandel doch leider gängige Praxis.
Versuch doch mal z.B. bei Media Markt etwas zu reklamieren. Das wird in 99% der Fälle zum Hersteller geschickt und man kann wochenlang auf sein Gerät warten. Von § 439 Abs. 1 BGB haben die noch nie was gehört. "Ein Austauschgerät?? Das wär ja noch schöner. Wir dürfen zweimal reparieren." :mad:
-
So, konnte mich auch nicht beherrschen und hab mein E71 heute durch ein E72 ersetzt.
Hatte nach Lesen dieses Threads erst ein paar Bedenken und wollte erstmal schauen, wie sich das E72 so schlägt und ob es mein geliebtes E71 letztlich beerben wird oder nicht.Aber die Entscheidung stand bereits nach 2 Minuten fest: das E72 bleibt!
Ich muss sagen ich bin wirklich begeistert, mein Gerät ist super verarbeitet, da knarzt und wackelt nicht. Einfach nur schick und durchaus in der gleichen Liga wie das E71.
Hinzukommen die Verbesserungen zum E71, angefangen beim moderneren Symbian, endlich mal ein vernünftiger MP3 Player mit 3,5mm Anschluss (eins der wenigen Sachen, die mich beim E71 immer wirklich gestört haben), bessere Kamera und kleineren Goodies wie Lagesensor, Taschenlampe und dem Kompass.Exchange brauche ich nicht und mit Nokia Messaging bin ich auch bisher immer gut klar gekommen.
Werde das Gerät jetzt noch auf Herz und Niere testen, aber der erste Eindruck ist erstmal mehr als positiv.
Hier sind noch ein paar Fotos vom silbernen Gerät und ein zwei Fotos aufgenommen mit dem E72 in absoluter Dunkelheit.
-
Suche doch erstmal das Gespräch mit der Lehrer und sage ihm, dass du das nicht in Ordnung findest. Stellt er auf stur, kannst du immer noch mit der Rechtslage kommen und dich ggf. beim Direktor beschweren.
Gleich mit irgendwelchen Richtlinien und Gesetzen zu kommen macht meist eher einen lächerlichen Eindruck und ist kontraproduktiv.
-
Zitat
Original geschrieben von flatty
Und Du? Schon mal was vom "Handeln im geschäftlichen Verkehr" gehört? Das trifft auf den Durschnittskunden nicht zu.
( http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html § 14 II MarkenG)
Also: Ruhig bleiben.:confused:
Lies meinen Beitrag besser nochmal.



