Beiträge von Jimmythebob

    Habe am Dienstag den Post-Ident Auftrag bei der Post abgegeben. Heute hatte ich eine Benachrichtigung der Post im Briefkasten, dass ein Einschreiben für mich bereitliege.


    Kann das sein, dass die DKB so schnell arbeitet? Werden die Karten per Einschreiben verschickt?

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Ist doch egal?


    Die LH-Anwälte surfen bie ebay, finden jemanden, der seine Meilen verkaufen will, schreiben den ebay-Anwälten einen freundlichen Brief, dass das verboten sei und fordern die Daten des Users.


    Oder aber der Anwalt bietet selber mit, dann hat er bei Ersteigerung die Daten automatisch ;)


    Mir ist das nicht egal, sonst hätte ich nicht gefragt.
    Zudem ist das ganze keine Straftat, Ebay wird daher nicht die Daten an irgendwelche "LH-Anwälte" rausgeben. Die zweite Option klingt dann schon realistischer.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    nenn mir ein gericht, welches eine abrechnung anerkennt, bei der die mieter selbst die zählerstände ablesen.
    ausserdem wurde hier anscheinend fiktiv geschätzt und nicht anhand fester grundlagen (wohnfläche) abgerechnet.


    Dass die Mieter die diverse Zählerstände selbst ablesen ist durchaus üblich.
    Außerdem ging es hier im den Fall, dass ein Vermieter den Zählerstand ignoriert und anders abrechnet, was, wie gesagt, in bestimmten Fällen in Ordnung ist. §556a BGB spricht lediglich davon, dass der Abrechnungsmaßstab dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung tragen muss. Es kann also über Wohnfläche, Personenanzahl, dem Verhältnis der letzten Abrechnung oder auch ganz anders "fiktiv" abgerechnet werden!

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenn dem vermieter eure zahlung nicht passt, muss er hald klagen. da wird er dann aber mit seiner merkwürdigen abrechnungspraxis kläglich scheitern.


    Vorsicht mir solchen Tipps, wenn man nur bedingt Ahnung hat.
    Wie ich bereits geschrieben habe ist es durchaus rechtens den Verbrauch nach anderen Kriterien abzurechnen als nach den Zählerständen.
    Der BGH hat dies auch für den Fall bejaht, dass eine Partei einen korrekten Zählerstand nachweisen kann. Dieser ist eben nicht maßgeblich, wenn nicht alle Parteien einen Zähler haben.
    Siehe z.B. hier: www.anwalt.de/rechtstipps/wasserkostenabrechnung-bei-mietwohnungen_001522.html

    Warum muss es denn eine Pauschalreise sein? Auf Ltur.de gibt es Abend nach 20h immer sehr günstige Last-Minute Flüge nach Antalya, oft für unter 100€ hin und zurück!


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    Nach welcher Grundlage wurde denn geschätzt? Wenn kein Wasserzähler vorhanden ist, wird i.d.R. nach Wohnfläche oder nach Personenzahl abgerechnet. Das ist auch legitim so, selbst wenn in einer Wohnung Wasserzähler vorhanden sind. Nur wenn in allen Wohnungen Wasserzähler vorhanden sind, muss nach dem tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden.


    Ansonsten ist noch wichtig, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort steht, dass der Wasserverbrauch anhand des Zählers abgerechnet wird, muss dies natürlich auch eingehalten werden. Ansonsten darf der Vermieter nach billigem Ermessen entscheiden, so lange § 556a BGB eingehalten wird.