Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von Ultimate99
    Hi,


    wie soll ich die Frist ansetzen ?
    Gibt`s da ein Formular oder kann ich das telefonisch machen ?
    Ist eine telefonische Kündigung möglich ?


    Mfg Ultimate


    zu 1: schriftlich per Einschreiben, mit einem konkreten Datum, etwa 14 Tage
    zu 2: dazu gibt's kein Formular. Theoretisch wäre auch eine Fristsetzung per Telefon möglich, hier ergibt sich aber das Problem, dies im streitfall zu beweisen. Also nein.
    zu 3: Kündigungen (zumindest hier) sind nur schriftlich wirksam.

    Sorry gate, aber das ist wirklich Blödsinn. Es geht hier nicht um die schuldrechtlichen Bestimmungen des BGB sondern darum, wie O2 das in der Praxis handhabt. Und es ist nunmal so, dass JEDER, der den Genion S hat, mit 6 wöchiger Frist kündigen kann. Das kann nicht nur ich bestätigen, sondern auch diverse andere User, musst nur die entsprechenden Threads suchen.


    Du hast außerdem behauptet, dass man vom Genion XL mit Handy in den Genion S für 150€ wechseln kann, auch das ist falsch, wie ich bereits schrieb. Man kann nur nach Ende der Laufzeit, genauer gesagt zu dem Zeitpunkt, an dem ein Vertrag theoretisch verlängerbar ist, in den Genion S wechseln. Es ist nun müßig sich darüber zu streiten, ob das eine Vertragsverlängerung oder defacto eine Vertragsverkürzung ist.


    Offensichtlich kennst du dich nicht genug mit den O2 Tarifen aus. Vielleicht erkundigst du dich erstmal, bevor du hier als Neulung rumpolterst und u.a. Mitglieder, die in der Materie drin sind und schon über 4500 (!) Beiträge haben unqualifizierte Aussagen vorwirfst. :flop:


    Edit: es musste natürlich "wöchiger" heißen.

    Kostet definitiv was. Einzige Möglichkeit wäre eine TK- Anlage hinter den O2 Router zu schalten und die Rufumleitungen von dort zu regeln. Dann kann O2 IMHO nicht erkennen, dass es sich um Umleitungen handelt und es kostet zumindest bei DSL L nichts.

    Wenn du nur 3 Sekunden telefonieren kannst ist das selbstverständlich ein Kündigungsgrund.


    Frist setzen zur Behebung des Problems, danach kannst du kündigen.
    Die Frage ist nur, was O2 dazu sagt, da die in der Vergangenheit das deutsche BGB nicht soo ernst genommen haben. Im Streitfall hilft wohl nur ein Anwalt deines Vertrauens.