Sorry gate, aber das ist wirklich Blödsinn. Es geht hier nicht um die schuldrechtlichen Bestimmungen des BGB sondern darum, wie O2 das in der Praxis handhabt. Und es ist nunmal so, dass JEDER, der den Genion S hat, mit 6 wöchiger Frist kündigen kann. Das kann nicht nur ich bestätigen, sondern auch diverse andere User, musst nur die entsprechenden Threads suchen.
Du hast außerdem behauptet, dass man vom Genion XL mit Handy in den Genion S für 150€ wechseln kann, auch das ist falsch, wie ich bereits schrieb. Man kann nur nach Ende der Laufzeit, genauer gesagt zu dem Zeitpunkt, an dem ein Vertrag theoretisch verlängerbar ist, in den Genion S wechseln. Es ist nun müßig sich darüber zu streiten, ob das eine Vertragsverlängerung oder defacto eine Vertragsverkürzung ist.
Offensichtlich kennst du dich nicht genug mit den O2 Tarifen aus. Vielleicht erkundigst du dich erstmal, bevor du hier als Neulung rumpolterst und u.a. Mitglieder, die in der Materie drin sind und schon über 4500 (!) Beiträge haben unqualifizierte Aussagen vorwirfst. :flop:
Edit: es musste natürlich "wöchiger" heißen.