Warum richtest du unter "Email-Konten" nicht einfach eine neue Adresse ein?
Beiträge von Jimmythebob
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Wahrscheinlich eine, die den Bestimmungen des BGB entspricht. :confused:
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Da solltest du vielleicht doch lieber doch einen Fachmann fragen und dich nicht auf ein Telefon-Forum verlassen.
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Was hat § 823 II mit der Haftung eines Grundstückseigentümers zu tun? :confused:
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Das nennt sich allgemeines Lebensrisiko. Wenn du den Verursacher nicht findest, ist deine Vollkasko der richtige Ansprechpartner.
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Und warum fragt dein Bekannter dann nicht einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, sondern bittet dich in einem Telefon-Forum nachzufragen? :confused:
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Hat jemand Erfahrung damit, ob man auch in die neuen Blue-Deals Tarife wechseln kann? (http://www.blue-deals.de)
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Das sehe ich auch so. Vor allem, weil rechtlich kein großes Risiko für den TE besteht. Der Mieterbund kann also gar nicht viel falsch machen. Dir Kündigung des VM ist unwirksam, ob man da überhaupt widerspricht ist eigentlich auch egal. Genauso gut könnteman dem VM schlicht mitteilen, dass man nicht auszieht und der Dinge warten, die dann kommen. :cool:
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Das geht auch per MS Skydrive. Die Gäste bekommen jeweils einen eigenen Link, über den sich die Fotos in Originalgröße anschauen/runterladen können. Ohne den speziellen Link sind die Fotos nicht abrufbar.
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Die Post wird die Nachforschungen irgendwann ergebnislos einstellen, von denen wirst du kein Geld bekommen, du bist ja noch nichtmal deren Kunde.
Auch die Anzeige gegen Unbekannt wird bald eingestellt werden. Eventuell wird der Verkäufer nochmal angeschrieben, wenn dieser dann behauptet, die Ware sei selbstverständlich im Paket gewesen, kann die Polizei ja nichts anderes beweisen. Hier bekommst du also auch kein Geld.Die einzige Chance dein Geld zurückzubekommen hast du, wenn der Verkäufer Unternehmer ist und du beweisen kannst, dass das Paket bei Ankunft leer war. Ein gewerblicher Verkäufer trägt nämlich das Versandrisiko.
PS: Wie das mit Paypal aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Eventuell gibt es dort eine Art Käuferschutz und es reicht die bloße Behauptung, keine Ware erhalten zu haben. In diesem Fall bleibt dem (privaten) Verkäufer dann jedoch der Rechtsweg, wenn er beweisen kann die Ware ordnungsgemäß verschickt zu haben.