Beiträge von Jimmythebob

    Frank: Genau so ist es. Der TE hat ja bereits zugestanden, zumindest das eine Schreiben erhalten zu haben. Und genau daran sieht man, dass es nie klug ist, ohne Anwalt vor Gericht aufzutreten. Hier wird m.E. am falschen Ende gespart. Ohne Aussicht auf Erfolg wirst du auch ohne Anwalt niemanden verklagen, oder? Aber wenn du mit dem Erfolg rechnest, kannst du dir auch einen Anwalt nehmen, da dieser dann von der unterliegenden Gegenseite bezahlt wird. Nun hat die Gegenseite dich "ausgetrickst", du hast ungünstige Tatsachen zugestanden und bist nun soweit überfragt, dass du in einem Mobilfunkforum nachfragen musst. Das Ergebnis wird wohl sein, dass du nicht nur auf deinen Anspruch verzichten musst, sondern auch noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten tragen musst.
    Ein Anwalt hätte die Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der Beweislast wahrscheinlich anders eingeschätzt und wäre eventuell zu dem Ergebnis gekommen, dass du dich nicht mehr daran erinnern kannst, ein bestimmtes Dokument erhalten zu haben. Dann hätte die Gegenseite den Zugang beweisen müssen, nicht nur das Absenden oder den angeblichen Inhalt. Das ist zwar nicht die feine Art, aber so läuft das eben.

    Gestern ist meine SIM-Karte angekommen. Diese habe ich direkt telefonisch aktiviert. Nachdem gefragt wurde, ob ich die Karte mit der Nummer XXX aktivieren wolle und ich dies durch ein "Ja" bestätigt habe, sagte die nette Stimme vom Band sinngemäß: "Herzlichen Glückwunsch, ihre Karte wurde aktiviert. Dies kostet 15€." :mad:


    Meinen die das ernst? Auf der Bestellseite steht "kostenlos", zudem wurde ich erst auf die 15€ hingewiesen, als die Aktivierung schon durch war.


    @o2-Team: Bitte schaut euch das mal an, es kann doch nicht sein, dass nun über die Hintertür noch versucht wird, aus diesem "kostenlosen Tausch" Geld zu machen.

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan


    Danke für Deinen Hinweis. Kann man irgendwo nachlesen, dass man die zukünfitgen Vorauszahlungen dann gänzlich einbehalten kann, bis eine Abrechnung vorgelegt wird?


    Das ist stetige Rechtssprechung, einen speziellen Paragraphen dazu gibt es neben § 273 BGB nicht. Google mal ein wenig zum Thema fehlende Nebenkostenabrechnung und Zurückbehaltungsrecht, dann wirst du mir Sicherheit fündig.

    Du hast kein Recht zur Minderung der Nebenkostenvorauszahlungen, sondern ein Zurückbehaltungsrecht (das ist ein wichtiger Unterschied).


    Wenn der Vermieter nicht binnen Jahresfrist eine ordnungsgemäße NK-Abrechnung vorlegt, kannst du die weiteren NK-Vorauszahlungen so lange einstellen, bis der Vermieter seiner Pflicht nachkommt. Danach musst du selbstverständlich die Zahlungen nachholen und auch wieder regelmäßig leisten. Eventuelle Nachforderungen des Vermieters sind nach Ablauf der Jahresfrist unwirksam.


    edit: Du schreibst etwas von "Pauschale". War wirklich eine Pauschale vereinbart, oder nicht doch eine Vorauszahlung? Über Pauschalen muss grundsätzlich nicht abgerechnet werden, da sie ja vom Verbrauch unabhängig sind.