Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Und auch die Zeit, die der Richter zum Nachdenken und zur Entscheidungsfindung benötigt, liegt allein in seinem (billigen) Ermessen.


    Das ist so nicht richtig. Du hast Recht, dass es keine konkreten gesetzlichen Zeitvorgaben gibt. Allerdings erfordert das Rechtsstaatgebot ein angemessen langes Strafverfahren; Verzögerungen sind nicht hinzunehmen, auch nicht durch "nachdenken". Ein überlanges Verfahren stellt eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren da.
    Das BVerfG hat schon Angeklagte wieder freigesprochen, weil in Anbetracht des überlangen Verfahrens die Strafe unverhältnismäßig war und sie in ihren Grundrechten verletzt waren. Für die jeweiligen Richter hat das aber, genauso wie eine falsche Verurteilung, (leider) keine unmittelbaren Folgen.

    Lasst euch vernünftiges Briefpapier und Umschläge samt Firmenlogo erstellen und fertig. 30 Briefe/Woche sind gerade mal 6 am Tag, da lohnt sich doch keine Frankiermaschine. :confused:

    Die (Entstehungs-)Geschichte der SPD ist ja nunmal auch eine besondere und nicht mit der der CDU oder FDP zu vergleichen. Von einer Ungleichbehandlung kann also keine Rede sein. Daher finde ich es mehr als legitim, wenn über solch historische Ereignisse berichtet wird. Da jetzt einen Skandal draus stricken zu wollen, finde ich mehr als kleingeistig und in Anbetracht der unstreitigen historischen Errungenschaften der SPD und des hohen Preises, den viele Sozialdemokraten für Ihre Überzeugungen haben zahlen müssen, fast schon zynisch und ungebildet. :flop:

    Nochmal, das ist vergebene Liebesmüh. Die Versicherung wird auf jeden Fall zahlen, allein schon, um einer Klage des vermeintlich Geschädigten aus dem Weg zu gehen. Das ist das kostengünstigste Vorgehen und damit streng genommen im Interesse aller anderen Versicherungsnehmer. Du hättest frei gesprochen werden müssen, dann hättest du auch die Anwaltskosten nicht tragen müssen. So hast du leider überhaupt keine Argumente.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Jimmythebob:



    Diese Pauschalisierung ist genau genommen falsch, und das weißt du auch....:-)


    Spielst du auf den Vergleich an? Ich schrieb ja ausdrücklich die "unterliegende" Partei. Und in diesem Fall ist die Pauschalisierung absolut richtig, s. § 91 ZPO.
    :)