Hallo Leute,
Macht euch mal nicht in die Hosen wegen dem oder den Urteil(en), die für O2 entschieden haben. Ich habe zwar das Urteil noch nicht lesen können, aber: Nach allem was darüber berichtet wurde, hatten die Kläger die falsche Strategie gewählt. Sie wollten darauf hinaus, dass die Erhöhung nicht rechtens sei, damit einen Eingriff in vertragliche Positionen des Klägers bedeute und daraus ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB erwächst.
Das war IMHO nicht so schlau. Meine Argumentation gegenüber O2 war von vornherein eine andere: Nicht die Erhöhung stört mich, sondern dass man mich nicht über die Erhöhung informiert hat! Das ist nach meiner Lesart des Gesetzes ein so schwerer Vertrauensbruch, das eine weitere Zusammenarbeit mir als Vertragspartner nicht mehr zumutbar ist - wer weiß denn, wann der nächste Hammer kommt? - und darum steht mir ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB zu.
Jetzt braucht's nur noch einen Amtsrichter außerhalb von München, wo O2 jede Menge Gewerbesteuer bezahlt, und der ein Herz für Verbraucher und weniger für Großkonzerne hat, und schon sieht die Sache anders aus. Insbesondere deswegen, weil der Streitwert in aller Regel so gering sein dürfte, dass die Berufungsgrenze nicht erreicht wird (650 Euro) - damit gibt's keine nächste Instanz und O2 hat ein Problem
Der Amtsrichter außerhalb von München kommt übrigens immer dann zum Zug, wenn man sich verklagen lässt und nicht selbst klagt, was ich im Übrigen schon ganz am Anfang dieses Threads empfohlen hatte, aber man will ja nicht hören ... 
Gruß ///Freak