Beiträge von EricssonFreak

    Während meines Studiums hörte ich bei einem Professor, der in einem solchen Fall zu sagen pflegte: "Sie würden sagen? Sie möchten sich also nicht festlegen, oder wissen Sie es einfach nicht genau?" :)


    Der BGH prägt die Rechtsprechung anhand verallgemeinerungsfähiger Feststellungen und Leitlinien oder Grundsatzentscheidungen. Doch selbst der BGH macht Fehler (siehe ricardo.de ./. eBay) und ändert auch mal seine Rechtsprechung, und im Zivilrecht gilt die Bindungswirkung eines konkreten Urteils immer nur inter partes. Aber bevor hier jetzt eine juristische Diskussion losgeht, rate ich dringend zu BTT ...


    Gruß ///Freak

    Präzedenzfälle im Sinne des US-Amerikanischen Case Law gibt's in Deutschland zwar nicht - dennoch orientieren sich die meisten Amtsrichter (und nur die sind in solchen Fällen aufgrund des geringen Streitwerts zuständig) gerne an gleichgelagerten Fällen, denn so kann man seinen Begründungsaufwand und damit die Arbeit wesentlich erleichtern ;)


    Gruß ///Freak


    Da hat wohl einer bei teltarif.de zu schnell gelesen ... Damit ist natürlich das Charlottenburger Urteil gemeint.


    Gruß ///Freak

    Yes! Ich wusste doch, dass es irgendwo da draußen Richter gibt, die die Rechtslage richtig erfassen und entsprechend im Urteil darstellen können.


    Damit dürfte einer meiner beiden Verträge (von 2002) raus sein; eine andere Frage ist aber, wie es mit den ab 2004 gültigen AGB aussieht, da ja hierbei das Wörtchen "Nebenleistung" seinen Weg in die ehemalige Ziffer 15 und jetzige Ziffer 12 gefunden hat. Hoffen wir mal, dass auch dazu bald eine positive Entscheidung auftaucht.


    Gruß ///Freak

    Servus,


    Ob's irgendwo eine wissenschaftlich exakte Untersuchung dazu gibt, weiß ich zwar nicht, aber ich habe mir das mal anhand meiner Rechnung und durch Beobachtung meines Traffics der verschiedenen Komponenten am Smartphone (typisches Mail-Aufkommen, Web-Nutzung, Web-Radio, Newsreader und Programmupdates OTA) ausgerechnet. Danach verblieben vom gesamten Traffic noch gut 6 Megabyte pro Monat, die für den Always-On-Traffic zum Exchange-Server draufgehen.


    Mein Smartphone ist dabei ca. 17 Stunden am Tag angeschaltet und während dieser Zeit 30 Tage im Monat "always on". Damit sind's etwa 200 Kilobyte am Tag.


    Gruß ///Freak


    P.S.: Könnte aber auch von Smartphone zu Smartphone und von Dienst zu Dienst verschieden ausfallen, fällt mir gerade ein - also bei mir Treo 680 mit Versamail und EAS.

    Hadraniel: Das ist schwer vermintes Gebiet - theoretisch wäre das Abbuchen-Lassen wider besseres Wissen (entzogene Ermächtigung) strafbar als Betrug, aber da hier viele weitere Stellen involviert sind und das Ganze möglicherweise automatisiert abläuft, ist das nicht wirklich offensichtlich bzw. sehr verworren und wenig erfolgversprechend.


    Denn: O2 reicht eine Lastschrift bei deren Hausbank ein, die die Forderung bei deiner Bank einzieht. Da deine Bank das Ganze rückgängig machen kann, könnte man an einen Betrug von O2 zu Lasten deren eigener Hausbank denken - sie spiegeln vor, für die Lastschrift eine Ermächtigung zu haben, die sie in Wirklichkeit nicht haben. Aber letzten Endes entsteht kein Schaden, denn die Rücklastschriftgebühren muss O2 bezahlen (wenigstens das habe ich meinem Fall schon durchgedrückt ;) ), und auf den fälschlich eingezogenen Rechnungsbetrag haben die ja ohnehin keinen Anspruch, obwohl sie davon ausgehen.


    Summa summarum: Kein nachweisbarer Vorsatz, kein Schaden = kein Betrug. Das einzige was dann noch ginge wäre eine Beschwerde bei der Bankenaufsicht: O2 "missbraucht" schließlich das deutsche Banknetz und Lastschriftsystem, um sich rechtswidrig zu bereichern. Denen reicht IMHO Fahrlässigkeit aus, da braucht man keinen Vorsatz zu unterstellen. Also wende dich am besten an die BaFin.


    Gruß ///Freak