Sollte man jetzt nicht vielleicht einen neuen Thread aufmachen á la "Raus aus dem O2-Vertrag - How-to"? Verdient hätten die Blubberblasen das jedenfalls, dass eine Welle rollt.
Gruß ///Freak
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Sollte man jetzt nicht vielleicht einen neuen Thread aufmachen á la "Raus aus dem O2-Vertrag - How-to"? Verdient hätten die Blubberblasen das jedenfalls, dass eine Welle rollt.
Gruß ///Freak
Während meines Studiums hörte ich bei einem Professor, der in einem solchen Fall zu sagen pflegte: "Sie würden sagen? Sie möchten sich also nicht festlegen, oder wissen Sie es einfach nicht genau?" ![]()
Der BGH prägt die Rechtsprechung anhand verallgemeinerungsfähiger Feststellungen und Leitlinien oder Grundsatzentscheidungen. Doch selbst der BGH macht Fehler (siehe ricardo.de ./. eBay) und ändert auch mal seine Rechtsprechung, und im Zivilrecht gilt die Bindungswirkung eines konkreten Urteils immer nur inter partes. Aber bevor hier jetzt eine juristische Diskussion losgeht, rate ich dringend zu BTT ...
Gruß ///Freak
Präzedenzfälle im Sinne des US-Amerikanischen Case Law gibt's in Deutschland zwar nicht - dennoch orientieren sich die meisten Amtsrichter (und nur die sind in solchen Fällen aufgrund des geringen Streitwerts zuständig) gerne an gleichgelagerten Fällen, denn so kann man seinen Begründungsaufwand und damit die Arbeit wesentlich erleichtern ![]()
Gruß ///Freak
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von steephan
Heureka - O2 hat verloren!
Aktenzeichen 237 C 58/07, Amtsgericht München.
O2 darf 0180-Nummern nicht als "Nebenleistung" ausweisen.
Nun wird es lustig mit O2...:-))
Da hat wohl einer bei teltarif.de zu schnell gelesen ... Damit ist natürlich das Charlottenburger Urteil gemeint.
Gruß ///Freak
Nö, wenn du dein Geld nicht wiederhaben willst, reicht es aus in Zukunft nicht mehr zu bezahlen und abzuwarten ![]()
Man soll nicht anderer Leute Arbeit verrichten ![]()
Gruß ///Freak
Yes! Ich wusste doch, dass es irgendwo da draußen Richter gibt, die die Rechtslage richtig erfassen und entsprechend im Urteil darstellen können.
Damit dürfte einer meiner beiden Verträge (von 2002) raus sein; eine andere Frage ist aber, wie es mit den ab 2004 gültigen AGB aussieht, da ja hierbei das Wörtchen "Nebenleistung" seinen Weg in die ehemalige Ziffer 15 und jetzige Ziffer 12 gefunden hat. Hoffen wir mal, dass auch dazu bald eine positive Entscheidung auftaucht.
Gruß ///Freak
Servus,
Ob's irgendwo eine wissenschaftlich exakte Untersuchung dazu gibt, weiß ich zwar nicht, aber ich habe mir das mal anhand meiner Rechnung und durch Beobachtung meines Traffics der verschiedenen Komponenten am Smartphone (typisches Mail-Aufkommen, Web-Nutzung, Web-Radio, Newsreader und Programmupdates OTA) ausgerechnet. Danach verblieben vom gesamten Traffic noch gut 6 Megabyte pro Monat, die für den Always-On-Traffic zum Exchange-Server draufgehen.
Mein Smartphone ist dabei ca. 17 Stunden am Tag angeschaltet und während dieser Zeit 30 Tage im Monat "always on". Damit sind's etwa 200 Kilobyte am Tag.
Gruß ///Freak
P.S.: Könnte aber auch von Smartphone zu Smartphone und von Dienst zu Dienst verschieden ausfallen, fällt mir gerade ein - also bei mir Treo 680 mit Versamail und EAS.
ZitatOriginal geschrieben von Death-Gaze
Also mein Tshirt ist nun auch angekommen - leider ohne Nickname, wie mir Carsten gestern Abend schon gesagt hat
Na ja, bei mir ist er falsch geschrieben: EricssonnFreak steht drauf ... Aber ich hab das mit Carsten schon geklärt, das müssen die nochmal neu sticken - bin mal gespannt, wie lange es diesmal dauert ![]()
Gruß ///Freak
Hadraniel: Das ist schwer vermintes Gebiet - theoretisch wäre das Abbuchen-Lassen wider besseres Wissen (entzogene Ermächtigung) strafbar als Betrug, aber da hier viele weitere Stellen involviert sind und das Ganze möglicherweise automatisiert abläuft, ist das nicht wirklich offensichtlich bzw. sehr verworren und wenig erfolgversprechend.
Denn: O2 reicht eine Lastschrift bei deren Hausbank ein, die die Forderung bei deiner Bank einzieht. Da deine Bank das Ganze rückgängig machen kann, könnte man an einen Betrug von O2 zu Lasten deren eigener Hausbank denken - sie spiegeln vor, für die Lastschrift eine Ermächtigung zu haben, die sie in Wirklichkeit nicht haben. Aber letzten Endes entsteht kein Schaden, denn die Rücklastschriftgebühren muss O2 bezahlen (wenigstens das habe ich meinem Fall schon durchgedrückt
), und auf den fälschlich eingezogenen Rechnungsbetrag haben die ja ohnehin keinen Anspruch, obwohl sie davon ausgehen.
Summa summarum: Kein nachweisbarer Vorsatz, kein Schaden = kein Betrug. Das einzige was dann noch ginge wäre eine Beschwerde bei der Bankenaufsicht: O2 "missbraucht" schließlich das deutsche Banknetz und Lastschriftsystem, um sich rechtswidrig zu bereichern. Denen reicht IMHO Fahrlässigkeit aus, da braucht man keinen Vorsatz zu unterstellen. Also wende dich am besten an die BaFin.
Gruß ///Freak
ZitatOriginal geschrieben von chrget
Aber AFAIK gehen mit smobil nicht einmal die Websessions via den event-APN.
Das kann ich bestätigen. Web-Sessions klappt auch nicht.
Gruß ///Freak