erledigt
Beiträge von MrTel
-
-
erledigt
-
Set kam heute an!
KLASSE :top: -
ja natürlich.
die neue Verjährungsfrist ist nun übrigens sogar drei Jahre.Aber da die Verbindungen bereits fakturiert wurden, hätten sie gelöscht werden müssen!
also KEINE "Nachberechnung" - die es ja auch gar nicht ist.
Es handelt sich ja hier eher um eine NachNachberechnung, die der Kunde nicht zu vertreten hat. -
Da Verbindungsdaten nach spätestens 90 Tage gelöscht werden müssen (die bereits fakturiert wurden) dürfte meines Erachtens nach keine Nachberechnungen möglich sein.
-
diesen begriff kenne ich.
nur da die flat mit dem kostenfreien chat beworben wurde kann davon keine rede sein. dazu muss man nicht die agbs anwenden.ZitatOriginal geschrieben von Lüni
Der Begriff "Nebenleistung" ist Dir aber schon bekannt, oder? Dann guck mal in Deine AGB, die Du bei Vertragsabschluss akzeptiert hast...
-
bei vertragsabschluss war die leistung kostenfrei. unter dieser bedingung hat man schließlich die flatbindung an den laufzeitvertrag.
die nutzung ist nun nicht mehr möglich.
- eindeutige sacheZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von NoNick
Wo wird Dir denn bitte die kostenfreie Nutzung des Chats zugesichert?Auf Ideen kommen die Leute... :confused:
Bis die Tage...
Jörg
-
vollkommen richtig erkannt!
ich hätt glatt nen neuen mietvertrag abgeschlossen und dafür zwei monate mietfrei gewohnt. aber mir gehören ja sowieso zwei parkplätze.... -
Die WAP-flat ist ja Bestandteil des Vertrages geworden. Die Laufzeit entpricht dem des "grund"Vertrages.
Nun wird eine vorher vertraglich festgelegte kostenfreie Leistung (Nutzung des Chats) nicht mehr angeboten.
Klingt das nicht nach SoKü ??? -
nehm die O2-Flat; für 5 Euro im Monat! (nur mit Laufzeitvertrag)
"richtiges i-net" ist einfach zu teuer