Lese dir doch deinen Vertag durch:
Der Gerichtstand ist natürlich das zuständige Amtsgericht welches für den Firmensitz zuständig ist.
Ist auch so wenn es nicht in den AGB stehen würde laut BGB so.
Und noch was, mein letzter Post zu deinem Thema, du bist selbst Schuld, bei den alten Roamingregeln wird der Preis des ausländischen Netzbetreibers zuzüglich 25 % + die geltente USt, aktuell 19 % berechnet.
Wenn du findest der ausländische Netzbetreiber erhebt zu hohe Gebühren dann musst du dich bei ihm Beschweren.
So wie man in den wald ruft so schallt es zurück :mad:
Auf was du eventuell hoffen könntest wäre vielleicht eine Kulanz Behandlung, aber nicht wenn du schon gleich scharf auf Streit bist, und ich habe das Gefühl das bist du.
Vergiss nicht wenn du als Gast im Netz von Österreich bist und du telefonierst in ein 3. Land, z.B in deinem Fall Polen, dann werden wiederrum noch höhere Gebühren fällig.
Deshalb gehe ich mal davon aus, da ich weder eine Preisliste von Talkline habe noch benötige, dass deine Rechnung korrekt ist.
Alternativ kannst du ja die neuen von Brüssel verordneten Roaming Preise wählen, die sind auf jeden Fall in deinem Fall die bessere Alternative. Aber für deine aktuelle Rechnung, um die es hier geht, ist es dafür zu spät.
Jedenfalls bist du nicht im Recht, da wird dir auch kein Richter in Deutschland und auch nicht die BNA helfen.