Beiträge von JokerHH

    Das war keine Schuldzuweisung, sondern einfach meine persönliche Meinung basierend auf meinen Erfahrungen. Wenn du es anders siehst, schön für dich.


    Habt ihr die von euch gelobte Gutschrift eigentlich von eteleon aktiv angeboten bekommen? Nein, selbst der darf man noch hinterherlaufen ... toller Service :)

    Ich bin schon etwas verwundert, dass hier jetzt plötzlich der Anbieter wieder gelobt wird. Die gesamte Abwicklung war von Anfang bis Ende unter aller Sau und selbst wenn ich jetzt irgendwann mal zu meinem Handy noch den richtigen Tarif erhalten werde und evtl. auch noch 10 Euro bekomme, lässt mich das nicht den ganzen Ärger, Stress und das zweiwöchige Hinterherlaufen vergessen. eteleon ist für mich definitiv kein empfehlenswerter Anbieter mehr.

    Zitat

    Original geschrieben von HoldaT
    Nix als Blödsinn. Wenn du Interesse hast, kannst du über meinen zanox-Link bestellen und ich überweise dir die 5 € Provision. So kommst du bei Bestellung einer Karte auf 3,95 €/Karte


    Schon ausprobiert, ob das klappt, bevor du solche Versprechungen machst? Laut den
    Vergütungs-Grundlagen
    (verlinkt in den Programmdetails von Tchibo) bekommst du nämlich weder für Aktionsangebote noch für Produkte aus dem Bereich Mobilfunk Provision.

    Phonehouse Widerrufsbelehrung:


    Zitat

    Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
    Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist beginnen oder Sie diese selbst veranlassen.
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies, bei Abschluss eines Vertrages ohne
    Rufnummernportierung, insbesondere dann der Fall ist, wenn der Kunde aktiv die
    Freischaltung der Mobilfunkkarte durch The Phone House, vor Ablauf der 14-Tages Frist beantragt.


    http://www.phonehouse.de/api/m…=15_07_Widerrufsbelehrung


    Ähnlicher Hinweis von eteleon:


    Zitat

    Mobilfunkverträge selbst können nicht gegenüber der eteleon GmbH widerrufen werden. Sie sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter gem. dessen AGB zu widerrufen.


    Da Sie den Mobilfunkvertrag auf Vermittlung der eteleon GmbH abschließen wollen, weisen wir vorsorglich auf folgendes hin:


    Das Widerrufsrecht ist i.d.R. durch die AGB des Drittanbieters dann ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung (z.B. Aktivierung der Mobilfunkkarte) aus dem Mobilfunkvertrag mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss begonnen hat oder vom Kunden veranlasst wurde.


    http://eteleon.de/infos/ueberuns.php?page=agb



    Genug für heute von meiner Seite, morgen geht der Spaß weiter... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von hasenhirn
    dies tritt meines erachtens nur nicht mehr in kraft, wenn ihr bereits leistungen in anspruch genommen hättet von O2.


    Meines Erachtens handelt sich allein bei der Aktivierung schon um eine entsprechende Leistung, die die Widerrufsfrist aufhebt.

    Auch wenn ich selbst den Angeboten von Handybude kritisch gegenüber stehe, wirkt dein Verhalten als Händler, Frank, auch nicht grade positiv hier. Ihr habt doch ein Händlerforum oder die Möglichkeit per PN eure Privatfehde zu klären, das ist ja wie im Kindergarten hier. :flop: