Beiträge von Lüni

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    Original geschrieben von MrTel
    bei vertragsabschluss war die leistung kostenfrei. unter dieser bedingung hat man schließlich die flatbindung an den laufzeitvertrag.
    die nutzung ist nun nicht mehr möglich.
    - eindeutige sache


    Der Begriff "Nebenleistung" ist Dir aber schon bekannt, oder? Dann guck mal in Deine AGB, die Du bei Vertragsabschluss akzeptiert hast... :rolleyes:

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    Original geschrieben von MrTel
    Die WAP-flat ist ja Bestandteil des Vertrages geworden. Die Laufzeit entpricht dem des "grund"Vertrages.
    Nun wird eine vorher vertraglich festgelegte kostenfreie Leistung (Nutzung des Chats) nicht mehr angeboten.
    Klingt das nicht nach SoKü ???


    Das ist nicht Dein Ernst, oder? Wo ist der Smiley? :( :apaul:

    Wildwestmethoden?


    Komm mal wieder runter. Es hat sich nicht das Unternehmen o2 als Ganzes so verhalten, sondern es handelte sich lediglich um einen kleinen Irrtum eines Emailbearbeiters. o2 hat seine Aufklärungspflichten nicht verletzt, denn auf den offiziellen Seiten zu dem Thema (z.B. http://www.studentenaktion.de) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine befristete Aktion handelt. Ebenfalls wurde auf den Gutscheinen darauf hingewiesen.


    Aber Ihr könnt ja gerne damit vor Gericht ziehen. Macht aber bitte ein Foto vom Richter, wenn er sich gerade die Unterhosen vor Lachen nass macht. :D

    Dies stimmt so nicht. Es ist ja schließlich fraglich, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen wäre (z.B. wegen fehlender Bonität).


    Er kann o2 ja das Angebot gerichtet auf einen Vertragsabschluss über einen Studentenvertrag mit 4.95 EUR Rabatt auf die Grundgebühr machen und o2 wird es nicht annehmen. Dies ist im Rahmen der Vertragsfreiheit ja möglich.


    Ausserdem ist es fraglich, ob es sich hierbei schon um konkrete Vertragsverhandlungen gehandelt hat. Insgesamt ist diese Anspruchsgrundlage also schon sehr weit hergeholt.

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    Original geschrieben von lupopax
    Illusionen haben Manche. Wenn o2 könnte, würden die den 10fachen Preis der Teuerkom nehmen.


    Wie jedes andere wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen auch.



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    Lüni
    Schön ist es immer wieder zu sehen, wie Einzelne das Establishment (=Mobilfunkan"biet"er) verteidigen, um sich nicht selbst schlecht (aufgehoben) fühlen zu müssen. Das gilt natürlich nicht für in der Branche Beschäftigten, die müssen jeden Tag um Ihr bischen Einkommen fürchten, da die Entscheidungsträgergehälter und der Shareholdervalue ja stetig wachsen müssen. Ansonsten geht es aber doch nur noch nach dem Motto: Wie kann ich den Kunden über den Tisch ziehen? Lockangebote mit Tariffallen, wie sie sonst nur bei Kaffeefahrten üblich sind. Was sich die Netzbetreiber in den letzten 18 Monaten geleistet haben, insbesondere aber die beiden Kleinsten, das müsste doch eigentlich zu einem Konsumboykott führen!


    Ich verteidige hier niemanden. Ich möchte das ganze nur etwas versachlichter Darstellen. Bei dem Thema Mobilfunkfunk kommt es merkwürdigerweise immerwieder zum Hochkochen von Emotionen. Ich versuche dann auch die anderen Betrachtungswinkel dar zu stellen.


    Schließlich ist jeder Mobilfunkanbieter auf Gewinnmaximierung ausgelegt und jeder versucht dabei seinen Weg. In diesem Fall kann ich diesen Schritt eigentlich nur begrüßen, da man den Chat für einen pauschalen und transparenten Betrag nutzen kann. Bei den 3 anderen kann man hier bei ekzessiver Nutzung schon leicht in die "Kostenfalle" tappen.


    Im Prinzip war der Chat also nur vorübergehend, also seit Einführung der Flat, kostenlos und kann daher als Einführungsangebot angesehen werden. Vorher hat man es durch die "Clicks" bezahlt.


    Insgesamt muss man sagen, dass der Verbraucher an der Preisentwicklung selbst schuld ist. Was der Markt her gibt, wird eben auch verlangt.


    Würde der Chat jetzt plötzlich, aufgrund der Gebühren, nicht mehr genutzt, so würde der Preis sich auch sehr schnell wieder entsprechend anpassen.

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    Original geschrieben von jansen
    Dann soll man eben für die schriftliche Aussage auf Grund einer falschen Annahme gerade stehen. Verträge sind einzuhalten.


    Welcher Vertrag? :confused: Den hast Du ja eben noch nicht...


    Aber wehe Du versiehst Dich irgendwann mal in Deinem Leben und jemand pocht darauf, dass Du Dich an irgendwelche Zusagen hälst. Mal sehen wie
    Du dann reagierst. ;)


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    Kann ich zu O2 gehen und denen Sagen .. oh Gott, ich hab mich auf Grund einer falschen Annahme zu einem Vertrag hinreissen lassen .. kündigt ihn mal bitte schnell wieder ??? So geht das nicht.


    Wenn Du einen Irrtum deinerseits nachweisen kannst, kannst Du einen Vertrag sehr wohl anfechten. Aber das wird Dir schwer fallen, denn in dem Vertrag den Du unterschreibst ist alles sehr eindeutig festgehalten. Und erst das gilt. Nichts was vorher auf irgendeine Weise vereinbart wurde spielt mit in den Vertrag hinein.


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    Rechtlich gesehen hat O2 Pech gehabt, weil ich den Vertrag nicht verschlafen hab sondern erst im März abschliessen wollte. Vom Aufwand her werde ich natürlich nicht klagen. Aber ob es O2 daran gelegen sein sollte soetwas als Kundenbetreuung zu verstehen wag ich in Zweifel zu ziehen.


    o2 weisst Dich vor Vertragsabschluss darauf hin, dass es diese Konditionen nicht mehr für Dich gibt. Und gut ist... da gibts nichts dran zu klagen. Und selbst wenn es die Konditionen noch gäbe, wäre das kein Garant,
    dass Du diesen Vertrag bekommst. Schließlich entscheidet immernoch o2, ob dein Angebot auf Vertragsabschluss angenommen wird.


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    Na ja, ab heute bin ich ja eh Schüler :)


    Gut, daher sei Dir auch vergeben, dass Du scheinbar noch einiges lernen musst. ;)


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    Bei mir gibts im übrigen keine Schubladenverträge, bei mir gibts nur Siemens S11e Handys die immer bei mir zu Hause rumliegen werden und darauf warten dass jemand auf der Festnetznummer anruft. Wenn ich gnädigt gestimmt bin wäre ich unter Umständen bereit die Mailbox NICHT ! zu deaktivieren um 02 die paar Kröten für ein Festnetzinterconnection zu gönnen, auch wenn ich nicht zu Hause bin.


    Wenn die nur zu Hause rumliegen, dann ists doch dasselbe wie ein Schubladenvertrag... :gpaul:


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    Das werde ich mir jetzt aber sehr überlegen nach den mir zuteilgewordenen Boshaftigkeiten :)


    Richtig, o2 hats mit Absicht sehr böse mit dir gemeint und dich absichtlich getäuscht. :D

    Wenn man bedenkt, was man früher bei click-basierter Abrechnung zahlen musste ist das doch ein Spottpreis und vor allem wesentlich transparenter.:top:


    Es handelt sich nunmal um eine Dienstleistung und die will auch bezahlt werden.

    Doch Du warst zu spät. Und man hat nicht gelogen, sondern nur eine Aussage aufgrund einer falschen Annahme gemacht. Hieraus kann man o2 keinen Strick drehen.


    Hier hast Du schlicht und ergreifend Pech gehabt. Dir erwächst rechtlich kein Anspruch aus dieser Tatsache. Also spar Dir die Mühe und den hohen Blutdruck.


    Verstehe sowieso nicht, wieso es einen Unterschied macht, ob man nun 4.95 EUR Rabatt auf die Grundgebühr bekommt oder 5 EUR Gesprächsguthaben. Dies macht in meinen Augen nur einen Unterschied wenn man lediglich einen Schubladenvertrag möchte... :rolleyes:

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    Original geschrieben von jansen Ich will ! einen alten Studentenvertrag oder wenigstens einen Vertrag mit
    5 Euro Grundgebühr bei dem mir 02 ein Handy subventioniert, wenn man den Vertrag im System nicht mehr aktivieren könnte.


    Wie kommst Du darauf, dass Du einen Anspruch darauf hättest?


    Wenn o2 nicht möchte bekommst Du nichtmal einen normalen Vertrag. Du bist einfach zu spät. Und wer zu spät kommt, den bestraft manchmal eben das Leben. So ist das nunmal. Die Aussage der Email-Kundenbetreuung ist nunmal kein bindendes Angebot an Dich gewesen und somit entstehen Dir keinerlei Ansprüche daraus.