Beiträge von lorant43

    vielen Dank für die Auskunft.


    Bis jetzt habe ich keinen anderen Mahnbescheid von Hr.Meisl erhalten, deswegen habe ich auch überhaupt keine Ahnung worum es gehen könnte bzw. worauf sich diese Forderung gründen könnte.
    Im Mahnbescheid steht nur: Kaufvertrag gemäß Aufstellung vom 26.10.01 ****3.167,31,-eur + 25,-eur -bisherige Auslagen des Antragstellers


    Was mich ein wenig stutzig macht, ist das der Richter seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben hat mit der Begründung dass der Antagssteller aufgrund seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sei die Kosten des Verfahrens zu tragen und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (§114 ZPO)


    Wird der Richter der diese Entscheidung getroffen hat, nicht gemerkt haben dass die Forderung schon verjährt ist und somit keine Aussicht auf Erfolg besteht ?
    Wenn die Klage später abgewiesen wird, wird der Steuerzahler auf den Kosten sitzenbleiben.


    Wie ich Hr.Meisl kenne wird er noch einen As im Ärmel haben(oder er glaubt eins zu haben).
    Habe ihn mal angeschrieben, mit der Bitte um Aufklärung. Mal sehen ob und was er antwortet

    ...jetzt geht er gegen alte Lieferanten und Geschäftskunden mit Mahnbescheiden vor.


    Erlaube mir hier aus aktuellem Anlass einen neuen Thread zu eröffnen, da es in den älteren Threads um Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa.Meisl und Endkunden geht.


    Bekam am 11.1.07 einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg, zugestellt vom Gerichtsvollzieher. Der Antragssteller ist Hr. Meisl persönlich, er macht eine Forderung in der Höhe von 3167,31,-eur gegen mich(als Privaperson) geltend. Laut Bescheid geht es da um einen Kaufvertrag vom 26.10.2001.
    Derzeit weiss ich leider überhaupt nicht um was es gehen könnte, denn eine Geschäftsbeziehung mit Hr.Meisl persönlich hat es nie gegeben, nur eine Geschäftsbeziehung über einen Zeitraum von ungefähr 3 Jahren zwischen meiner Firma und der Meisl/M-Circle/Mobile Contracts GmbH-GbR und da kann es auch keine offenen Forderungen geben denn die Rechnungen wurden immer entweder in bar oder per Nachnahme bezahlt.


    Ich selbst hätte mehrere offene Forderungen an die Fa.von Hr.Meisl, aus zu Unrecht verrechneten deutschen MwSt. Beträgen.
    Meine Fa. ist in Österreich und verfügt über eine gültige UID Nummer.
    Es kam immer wieder vor dass Hr.Meisl bei Nachnahmesendungen die deutsche MwSt berrechnet hat.
    Diese Beträge hat er nur sehr zögerlich oder gar nicht zurrückerstattet.


    Prozesskostenhilfe wurde ihm bewilligt, -er hat es irgendwie geschafft das Gericht davon zu überzeugen dass er Mittellos sei. Somit geht er hier überhaupt kein finanzielles Risiko ein.
    Weiss noch wie er zuletzt vor ca 2 Jahren Ware bei mir hier in Wien mit einem neuen 7-er BMW ausgeliefert hat.


    Ein deutscher Händler hat mich angeschrieben, -Meisl hat ebenfalls mit Mahnbescheid einen kleineren Geldbetrag von ihm eingefordert. Dieser Händler hat den Betrag beglichen obwohl ihm die Fa.Meisl noch mehrere Tausend eur schuldet, da die Fa.Meisl aber insolvent ist wird er wahrscheinlich kein Geld sehen.


    Ich werde hier auf jeden Fall Widerspruch einlegen und warte auf den Prozess.


    Kenne mich mit dem deutschen BGB nicht aus, vielleicht können mir aber die Rechtsgelehrten von TT sagen wie die Verjährungsfristen von älteren, nicht geltend gemachten Forderung sind und ob der Gerichtsstand in diesem Fall Passau oder Wien wäre

    Zitat

    Gehört es aber nicht auch zu den Pflichten eines jeden Bürgers, die Gesetze zu achten? Warum soll eine Überprüfung ohne Anfangsverdacht beim Autofahren in Ordnung sein, im hier vorliegenden Fall aber nicht? Ich sehe da nach wie vor keinen Unterschied. Rechte und Pflichten habe ich auch als Internetuser, Pizzabäcker oder sonstjemand.


    Der Pizzabäcker muß sich dann seine Wohnungstür von der Exekutive eintretten lassen, im Rahmen einer Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss, weil er wie Mafiosi aussieht und unrasiert ist und er vielleicht mit Drogen dealt oder ein Auftragsmörder ist. -Könnte ja sein, -sieht man auch bei den Sopranos, ist also einen Versuch Wert.
    Wenn er nichts zu verbergen hat, -wird er ja auch nichts zu befürchten haben...

    Zitat

    Da kann ich gar nicht soviel essen wie ich kotzen muss.


    Viel Spass beim Kotzen...


    ...scheinst du gerne und hobbymässig zu betreiben.
    Was mich zum Kotzen bringt, ist dass hier Einige mit viel Theatralik vom Thema abzulenken versuchen.
    Wir sind uns alle einig dass Kinderpornagraphie und Pädophälie strafbar und verabscheuungswürdig ist.


    Der TE wollte hier an einem konkreten Fall eine Diskussion zum Thema "Wahrung der Grundrechte" eröffnen, wenn ich das richtig interpretiere

    Zitat

    Wie hätte denn Euer Meinung nach ein Anfangsverdacht in so einem Fall entstehen können? Woher hätte das kommen sollen, wenn nicht aus der naheliegenden, aber Euch offenbar nicht ausreichenden Schlußfolgerung, dass es bei so einer Seite auch User in Deutschland gibt?


    Wenn es keinen Anfangsverdacht gibt, -darf der Staat nicht aufgrund von Mutmassungen und Vermutungen Grundrechte beschneiden, bloss "weil es ja sein könnte dass doch...".
    Ich finde es besser, 10 "Hühnerdiebe"laufen zu lassen als einen Unschuldigen in die Mühlen der Ermittlungsbehörden kommen zu lassen.


    Zu dem Vergleich mit Geschwindigkeitsmessungen und Alkoholkontrollen nur soviel:
    Es gibt kein Grundrecht aufs Autofahren, -es ist vielmehr ein Privilleg das mit Rechten und Pflichten, -vom Staat verliehen-, einhergeht.
    Zu den Pflichten gehört es eben dass sich Autofahrer ohne konkreten "Anfangsverdacht" von der Exekutive überprüfen lassen müssen dass Sie sich an die Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung halten.


    In diesem Fall geht es aber um den unrechtmässigen Eingriff in Grundrechte


    Lese gerade die Schlagzeilen, -mehr Befugnisse für Geheimdienste in DE...
    -Schöne neue Welt-

    @ Erik Meijer:


    Ich habe nicht von den Daten gesprochen sondern darüber dass hier Bürgerrechte von der Executive verletzt wurden.
    Es geht um Grundsätzliches, -Ermittlungsbehörden sind hier ohne einen konkreten Anfangsverdacht tätig geworden aufgrund von Vermutungen und Mutmassungen.
    Soweit ich nichts Verdächtiges, geschweige denn Kriminelles getan habe, möchte ich nicht das meine Daten und Finanzgebaren überprüft werden, nach dem Motto -Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser-
    Eine Überprüfung der 22 mio Bürger fand sehr wohl statt, nämlich dahingehend ob eine bestimmte Summe an ein bestimmtes Konto überwiesen wurde.


    Grundrechte sind gegeneinander nicht austauschbar. Alle Menschen- und Bürgerrechte sind gleich wichtig und Teil der Verfassung.


    Der Besitz von kinderpornografischem Material ist strafbar und das völlig zu Recht.
    Ich denke aber dass in den Ländern in denen diese Videos produziert wurden weiterhin genausoviele Kinder missbraucht werden wie bisher, -die Pädophilen werden die Videos vielleicht nicht mehr, -oder nicht mehr in Deutschland vermarkten, sie werden aber ihre pädophilen Neigungen weiterhin beibehalten und diese auch ausleben egal ob Pädophile in Deutschland ihre Videos kaufen oder nicht.


    Eltern sollten sich vielleicht mehr darüber Gedanken machen wie es in Zukunft in Deutschland zugehen wird, -werden die Kinder in 20-30 Jahren noch in einer Demokratie mit Grundrechten Leben oder in einem Polizeistaat...

    Zitat

    Mit einem richterlichen Beschluss wäre es wohl nichts geworden, weil man dafür zumindest einen Anfangsverdacht braucht, und die Tatsache eine oder mehrere Kreditkarten zu besitzen macht niemanden zu einem potetiellen Bezieher von Kinderpornografie. Einen richterlichen Beschluss hätten sie nie und nimmer bekommen.


    Das stimmt genau und es ist gut so. Die Gewaltentrennung in drei voneinander unabhängige Instanzen hat eben seine Gründe.


    Den Anfangsverdacht hat die Staatsanwaltschaft durch diese Aktion erst geschaffen.
    Dass Sie angenommen hat dass es in Deutschland ebenfalls Kunden dieser illegalen Webseite geben könnte ist aus den Fingern gesogen(hier traf es "zufällig" zu) und berechtigt den Staatsanwalt nicht ein Grundrecht auszuhebeln und den vorgesehenen Rechtsweg zu umgehen.


    Wenn ein Staatsanwalt sich nicht an Gestetze hält, -diese Umgeht-, was soll mann dann noch von einem Normalbürger erwarten ?


    Ich frage mich ob diese Aktion geheim geblieben wäre, wenn die Datenabfrage ergeben hätte dass kein einziger deutscher Kreditkartenbesitzer Geld an den genannten Webseitenbetreiber überwiesen hat.
    In diesem Fall hätten sich weder die Staatsanwaltschaft noch Landespolitiker profillieren können...

    Ich finde das Verhalten der Kreditkartenunternehmen sehr unverständlich, -nämlich dass diese Aufgrund einer unverbindlichen Anfrage der Ermittlungsbehörden tätig wurden und die angesuchten Daten ihrer Kunden ohne Weiteres an die Behörden übermittelt haben.


    Stelle mir die normale Vorgehensweise so vor dass die Staatsanwaltschaft einen unabhängigen Richter finden muss der unter Abwägung der Umstände entscheidet ob ein derartiger Eingriff in ein verfassungsrechtlich geschützten Berreich, -ähnlich wie bei Hausdurchsuchungen, Verhängung der U-Haft,etc, gerechtfertigt ist, und dem Antrag des Staatsanwaltes stattgibt oder nicht.


    Der Staatsanwalt hat in diesem Fall anscheinend diesen Weg umgangen und dachte -Fragen kostet nix-, wenn die Kreditkartenunternehmen die Informationen nicht freiwillig herausgeben, kann er immer noch versuchen einen Richter zu finden der die KK-Unternehmen durch einen Beschluss veranlasst es zu machen.


    Die KK-Unternehmen haben hier ihre Kunden, von denen Sie leben "verraten und verkauft". -Ich rede nicht von den 322 Kriminellen die man durch diese Aktion herausforschen konnte sondern von den 22 mio Bürgern die nichts mit dieser Causa zu tun hatten.-


    Ich finde der Zweck heilligt nicht immer alle Mittel, und ein Kreditkartenunternehmen dem die Kunden Ihre Daten, etc. anvertrauen, sollte nicht eigenmächtig entscheiden dürfen ob er diese Daten an Dritte weitergibt oder nicht.

    Beim Boxen wie bei anderen Kampfsportarten braucht man ein sogenanntes Killerinstikt um erfolgreich zu sein.
    Axel hat soetwas nie besessen, aber er kann nichts dafür, entweder man hat es, -oder nicht.
    Bei früheren Kämpfen hat man gesehen dass er nie richtig nachsetzen konnte obwohl sein Gegner schon angeschlagen war. -Einzige Ausnahme war der Kampf mit George Foreman, -das war schön.
    Andererseits hat man im Kampf gegen Francois Botha gesehen dass er sich vor Angst fast in die Hosen gemacht hat als Botha seinen Kampfschrei eines altersschwachen Wasserbüffels losgelassen hat.
    Es gibt Herbivoren und Carnivoren, -man kann eine Milchkuh "dopen" und bis zum "gehtnichtmehr" trainieren. -Wenn man die Kuh dann mit einem halbsoschweren pensionierten Braunbären zusammensperrt wird der Braunbär die Kuh zerfleischen...