vielen Dank für die Auskunft.
Bis jetzt habe ich keinen anderen Mahnbescheid von Hr.Meisl erhalten, deswegen habe ich auch überhaupt keine Ahnung worum es gehen könnte bzw. worauf sich diese Forderung gründen könnte.
Im Mahnbescheid steht nur: Kaufvertrag gemäß Aufstellung vom 26.10.01 ****3.167,31,-eur + 25,-eur -bisherige Auslagen des Antragstellers
Was mich ein wenig stutzig macht, ist das der Richter seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben hat mit der Begründung dass der Antagssteller aufgrund seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sei die Kosten des Verfahrens zu tragen und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (§114 ZPO)
Wird der Richter der diese Entscheidung getroffen hat, nicht gemerkt haben dass die Forderung schon verjährt ist und somit keine Aussicht auf Erfolg besteht ?
Wenn die Klage später abgewiesen wird, wird der Steuerzahler auf den Kosten sitzenbleiben.
Wie ich Hr.Meisl kenne wird er noch einen As im Ärmel haben(oder er glaubt eins zu haben).
Habe ihn mal angeschrieben, mit der Bitte um Aufklärung. Mal sehen ob und was er antwortet