Ich habe zwar den E180 noch nicht in den Fingern gehabt, aber erfahrungsgemäß funktioniert der Mobile Partner mit jedem Huawei-Produkt. Du solltest also problemlos den Fonic-customized Mobile Partner mit dem E180 verwenden können.
Ob man den E180 einfach per Firmware Update debranden kann, wie den E169, weiß ich nicht, aber versuch es einfach. Das Update gibt es unter http://www.huawei.com/mobilewe…c/list.do?type=-1&id=5600
Die Fonic-Software in den Flashspeicher des Sticks zu bekommen, geht sicherlich indem man das Update modifiziert, aber das erfordert tiefere Eingriffe.
Vielleicht werde ich aber demnächst herausfinden und dann verraten, wie man die gewünschten Funktionen (SMS, Telefonie, USSD bzw. Guthabenverwaltung) im Mobile Partner aktiviert. Dann wird man den Mobile Partner vom Flashspeicher verwenden können und nur ein oder zwei Dateien austauschen müssen.
Beiträge von Timeslot
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Zu solomo kann man ganz offiziell Rufnummern bei gleichzeitigem Inhaberwechsel portieren. Dazu werden die Daten des Rufnummerninhabers beim Bestellprozess separat abgefragt. Solomo verlangt allerdings die Kündigungsbestätigung vom alten Anbieter samt schriftlichem Portierungsauftrag des ursprünglichen Rufnummerninhabers als Legitimation.
Im übrigen reicht für die Rufnummernportierung bei postpaid die Kündigung bzw. bei prepaid die Verzichtserklärung gegenüber dem alten Anbieter und der Auftrag zur Portierung gegenüber dem neuen Anbieter. Darüberhinaus muß man beim alten Anbieter keine weiteren Schritte zur Freigabe der Rufnummer unternehmen.
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Ansonsten besorgt man sich eben für den Kuraufenthalt eine Flatrate, z.B. bei simply oder O2 Loop.
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Wie wäre es, wenn man künftig Threads, deren Betreff absolut aussagelos sind, sofort löscht? Das gleich soll mit Postings geschehen, die unter Mißachtung der Groß- und Kleinschreibung verfasst werden.
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Zitat
Original geschrieben von Timeslot
Ich tippe nach wie vor auf 7 bzw. 8 ct/min.Laut heutiger heise.de Meldung werden die Terminierungsentgelte um ca. 10% abgesenkt, sodaß meine Schätzung ja ganz gut lag. Das wären 7,13 ct/min für die D-Netze und 7,92 ct/min für die E-Netze.
Wann wird wohl der erste Discounter mit 7,5 ct/min die nächste Preiskampfrunde einläuten? Drillisch wird sich dieses mal vermutlich zurückhalten, da die Konditionen der Kredite für ihre Freenet-Beteiligung vom EBIT abhängig sind und es da ohnehin ein gewisses Leverage-Problem gibt. Da wird man über die gesteigerte Marge heilfroh sein und keine Tarifsenkungen anstoßen. -
Zitat
Original geschrieben von JackJona
....denn merke, auch der Käufer macht sich Strafbar, wenn er gestohlene Artikel kauft.Der Kauf von gestohlenen Sachen ist für den Käufer nur strafbar, wenn er zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale hat.
Eigentum an einer im Eigenbesitz befindlichen Sache muß niemand nachweisen, da die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB gilt. -
Was soll die Polizei schon sagen? Solange nicht irgendwelche eindeutigen Merkmale des eBay-Angebots den hinreichenden Verdacht begründen, daß es sich um das verlorene iphone handelt, können sie überhaupt nichts machen, außer vielleicht den Verkäufer über die Herkunft des Geräts zu befragen. Jedenfalls stellt die zeitliche und örtliche Nähe zwischen Verlust und eBay-Angebot keinesfalls einen ausreichenden Tatverdacht für einen Durchsuchungsbeschluß dar, solange sich das ganze nicht gerade in einem 50-Seelen-Weiler zugetragen hat.
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mwconn zeigt doch den RX-Pegel des Terminals an und entscheidend bei der Zellatmung ist doch der der RX-Pegel an der NodeB oder habe ich was falsch verstanden?
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Betamax
Kann auch an der Zellatmung liegen. -
Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Imer langsam mit den jungen Pferden.Es wurde behauptet, dass es strafbar sei, etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht falsch!
Jedenfalls verwirklicht der Verkauf ohne den Willen des Eigentümers (mit Ausnahme eines berechtigten Pfandverkaufs) stets den Straftatbestand der Unterschlagung nach § 246 I StGB.
ZitatNicht umsonst gibt es den gutgläubigen Erwerb (§ 932 BGB) (und ja, ich kenne auch §935): in dem von mir genanten Beispiel erwirbt der dritte deshalb Eigentum, obwohl es mir als Besitzer "nicht gehört hat". Der Unterschied von Besitz und Eigentum ist mir durchaus bekannt.
§ 932 BGB soll den gutgläubigen Erweber und den Rechtsverkehr schützen und nicht die Unterschlagung legalisieren. Auch wenn der Erwerber Eigentümer wird, liegt seitens des Veräußerers regelmäßig eine Unterschlagung vor. Vorliegend ist aber mangels Freiwilligkeit des Besitzverlustes wegen § 935 BGB ohnehin kein gutgläubiger Erwerb möglich.
ZitatOb es sich im vorliegenden Fall um Unterschlagung oder eine andere Straftat handelt, kann ohne Wissen der konkreten Tatumstände nicht gesagt werden. Allein die Tatsache, dass zufällig ein iPhone ohne Rechnung verkauft wird als Indiz zu deuten, ist doch etwas weit hergeholt.
In Frage kommt vorliegend nur eine Unterschlagung oder ggf. ein Diebstahl, sofern der TE des Gewahrsams nicht zufällig verlustig wurde.