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Immer wieder die selben falschen und unbrauchbaren rechtlichen Laienwertungen.
Das Widerrufstrecht erlischt wegen § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB mit der Ausführung der Dienstleistung und da Du den Tarif bereits nutzt, ist das Widerrufsrecht erloschen. Lustig ist der Beitrag, der das "Zurückschicken einer Willenserklärung" betrifft (gemeint ist wohl das Portierungsformular). :p
Einen Tarifwechsel kann man nicht ohne Zustimmung zu den Bedingungen beauftragen. In diesen ist unmißverständlich eine Vertragsverlängerung um 24 Monate anbedungen. Wenn Du diese nicht liest und ins Blaue hinein Vertragsverhältnisse abschließt, dann ist das pure Dummheit - vor der kann Dich auch kein Anwalt bewahren.
Daß ein speedtest völlig ungeeignet ist, Deine DSL-Performance zu ermitteln und daß Du nur Anspruch auf die an Deiner TAL technisch mögliche Bandbreite hast, ist Dir anscheinend auch entgangen. Letzteres hättest Du ebenfalls den Vertragsbedingungen entnehmen können.
Getäuscht hast augenscheinlich nur Du Dich selber, insofern liegt auch keine Arglist vor.
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Auf dem FONIC Stick ist nur der Mobile Partner vorhanden und zwar mit der Besonderheit, daß sie die Guthabenabfrage und -aufladung unterstützt.
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GPS und DVB-T werden folgen.
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Ja, Telstra's "NextG" Netz ist UMTS850. Daneben wird UMTS850 auch in Neuseeland, Brasilien, Kanada, USA, Teilen von Lateinamerika und Asien eingesetzt. Aber wie bereits erwähnt, eignet sich der gegenständliche white space Frequenzbereich für keines der standardisierten UMTS-Bänder.
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Zitat
Original geschrieben von Tomes
da kann man doch handelsübliche (in dem Fall Ericsson)UMTS NodeBs verwenden, es paßt Band V oder VI...
Der zur Verfügung stehende white space reicht bis 862 MHz. Bei beiden genannten Bändern liegt der Downlink-Frequenzbereich oberhalb (Band V ab 869 MHz und Band VI ab 875 MHz). Man kann also keine handelsübliche UMTS800 oder UMTS850 Hardware einsetzen.
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Ja, wenn Du noch im ersten Monat den Tarifwechsel beauftragst, zahlst Du im zweiten Monat bereits die verringerte Grundgebühr.
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Ich konnte auch nur telefonisch wechseln, online ging nicht.
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Zitat
Original geschrieben von hrgajek
UMTS ist (theoretisch) auf fast jeder Frequenz möglich.
Das ist mir klar, aber meine Frage ist, ob man mit handelsüblichen UMTS850-Equipment den Downlink weiter nach unten verlagern kann. Ist die standardisierte Aufteilung der frequency division eine fixe womöglich v.a. hardware-bedingte Gegebenheit oder kann man da variieren?
Zitat
Für E-Plus hätte die digitale Dividende natürlich einen netten Nebeneffekt: Sie bekämen elegant und günstig neue UMTS-Frequenzen, die sie auch zum Telefonieren verwenden können. Statt 2100 hätten sie dann 890 MHz und bräuchten knapp 2,5 mal weniger Stationen (rechnerisch) als bei 2100 MHz. Schlau gedacht 
Ja, mit UMTS800 (namensstiftend ist meist die Untergrenze des Frequenzspektrums, deshalb wäre Dein Arbeitstitel "UMTS890" unpassend) würde man die Schwierigkeiten eines groß angelegten frequency refarmings umgehen, wenn man allen vier Netzbetreibern UMTS900 ermöglichen wollte (dazu müßte jeder der Netzbetreiber jeweils zwei 5-MHz-Blöcke besitzen um GSM900 und UMTS900 parallel fahren zu können).
Ärgerlich, daß der UMTS850-Downlink v.a. auch mit dem GSM-R-Uplinkg kollidiert und man wahrscheinlich somit nicht einfach (standardkonformes) UMTS850 einsetzen kann.
EDIT: Mist, UMTS800 gibt es schon: UMTS800 Uplink: 830-840 MHz, Downlink: 875-885 MHz. Dann nennen wir es eben UMTS790.
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Mich würde einmal interessieren, nach welchen Standard dieser Feldversuch läuft. Die Angabe der 7,2 MBit/s deuten ja auf HSDPA hin, aber UMTS850 verwendet für den Uplink 824-849 MHz und für den Downlink 869-894 MHz, sodaß der Downlink außerhalb des genannten Frequenzbereichs von 792-862 MHz liegt. Oder gibt es bei UMTS Möglichkeiten die Downlinkfrequenz auch mit standardkonformer Hardware zu verschieben?