Beiträge von Timeslot

    Meine simply Sprach SIM ist seit gestern gekündigt und deaktiviert und trotzdem ist meine simply data SIM noch aktiv, mit der ich gerade auch online bin.


    Übrigens bekommt man bei der online Kündigung (unter Services | Kündigung) den nächstmöglichen Kündigungstermin schon vor Absendung des Kündigung angezeigt. Heute wird mir z.B. der 31.12.2008 angezeigt, sodaß man online wohl nur zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Bisher hast du auch nicht mehr relevante Argumente gebracht als wgot - wenn man die ganze heiße Luft drum herum mal weg lässt ;)

    Erstens habe ich ausführlich gute Argumente dargelegt (zur Erinnerung: Wortlaut, Sinn und Zweck anhand gesetzgeberischer Begründung, Schutzzweck/Aushebelungsgefahr), während wgot kein einziges Argument dargelegt hat (unbegründete Negation ist kein Argument). Zweitens, das, was Du als heiße Luft bezeichnest und demnach wohl nicht ganz verstehst, ist Gesetzesauslegung, wie sie in der Rechtsanwendung stattfindet.

    Zitat

    Gesetz ist Gesetzt; mit der genauen Auslegung muss sich das Gericht dann näher auseinander setzen.

    Wenn Du vernünftig bist, wirst Du vorher Dein Prozeßrisiko bzw. Deine Erfolgsaussichten kalkulieren, um vor Gericht nicht zu unterliegen. Dazu muß man sich eben schon vorher mit der Gesetzesauslegung beschäftigen.

    Zitat

    Eine Meinung vom einem Fachanwalt ist kein gutes Argument.

    Im Gegensatz zu wgot habe ich zwar wohl auf die zustimmende Auffassung eines Fachanwalts verwiesen, aber mitnichten diese als Argument angeführt. Vielmehr ist es wgots und anscheinend auch Dein "Argument", wenn Du auf die mutmaßlichen Existenz einer Gegenauffassung verweist, ohne diese belegen oder gar begründen zu können:

    Zitat

    Googlet man ein bisschen, findet man bestimmt einige genau Gegenteilige Meinung von ebensolchen Fachanwälten.

    Gerichtsurteile sind übrigens keine demokratischen Abstimmungen. Ebensowenig interessiert es einen Richter, wieviel Google-Treffer Du bei der Suche nach der Gegenauffassung erzielst. Wieso ergooglest Du denn nicht die Argumente einer Gegenauffassung, wenn es die bestimmt gibt? Wieso meldest Du Dich überhaupt zu Wort, wenn Du überhaupt nichts zur Sache beizutragen hast? Woher hier heiße oder besser laue Luft bläst, ist hier die Frage.

    Du verstehst offensichtlich meinen letzten Beitrag nicht. Ob die Begründung der Richtlinie 97/7/EG nun schlüssig ist oder nicht, hat keinerlei Auswirkung auf die Anwendbarkeit der Fernabsatzvorschriften oder die Rechtslage. Die Gerichte haben nämlich nicht über das Gesetz und dessen Begründung sondern nach dem Gesetz und dessen Begründung zu urteilen. Merke: Der Gesetzgeber gibt das Gesetz, die Gerichte wenden es nur an.
    Im übrigen haben weder Deine Spekulationen über eine vom Gesetzgeber beabsichtigte Risikoverteilung noch Deine Kritik an Sinn und Zweck des Widerrufsrechts bei Dienstleistungsverträgen etwas mit der Rechtslage bzw. der streitentscheinden Frage des Beginns der Ausführung von Dienstleistungen zu tun. Wenn Du hier also eine umfassende Beleuchtung der Rechtslage, insbesondre einer etwaigen Gegenauffassung, forderst, dann bleibe beim Thema und belege argumentativ warum die Ausführung der Dienstleistung bereits vor Bereitstellung eines DSL-Anschlusses als begonnen gelten soll, anstatt Dich in irgendwelche irrelevanten Erwägungen zu verrennen. Bislang war jedenfalls Dein einziger Beitrag dazu:

    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    das ist begonnene Ausführung.

    Gratulation! :top:

    wgot
    Also Sinn und Zweck der Norm darzulegen war ja noch im Rahmen, aber für die Untersuchung der Begründung bzw. Motivation des Gesetzgebers ist hier wohl der falsche Ort. Vor allem aber sind für die Rechtsanwendung im Rahmen der teleologischen Auslegung nur Sinn und Zweck der Norm relevant. Auch die widersinnigst begründete Norm bleibt zwingend anzuwenden.

    Der WnW Stick I hat keinen Lock und ist definitiv durch Firmware Update auf 7.2 MBit/s upgradbar.
    Mit der T-Mobile Zugangssoftware kannst Du zwar auch Fremdnetze benutzen, aber wenn Dich der WnW Manager stört, kannst Du den Stick einfach mit diesem Update debranden - das Update aktualisiert die Firmware auf die neuste 7,2 MBit/s-fähige Version und tauscht den WnW Manager gegen "Globetrotter Connect", die originale Software des Herstellers "Option".
    Aber wie auch schon im simply data Thread geschrieben habe, würde ich von dem WnW Stick abraten, denn für den zahlst Du ja effektiv € 60 drauf. Für € 10 weniger bekommst Du einen Huawei E169, der kompakter ist, ein microSD-Reader integriert hat, mit dem man via PC telefonieren kann und der sich auch kinderleicht mit einem Firmware Upgrade von Huawei debranden läßt. Einen Lock hat er ohnehin nicht.
    Diesen Stick gibt es für kurze Zeit wieder im Vodafone Websessions Paket für € 44,90 zzgl. € 4,90 Versand bei unimall.de und zwar wieder nur bei telefonischer Bestellung (0800 / 86 46 255) unter Nennung des Kennwortes “UNIMALL WINTER”. Alternativ für € 55 inkl. Versand bei amazon.
    Für einen Vergleich diverserer Sticks empfehle ich auch diesen Thread: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=377467

    Gewöhnlich unter http://www.avm.de/de/Service/S…ce-Portal/Labor/labor.php aber da die UMTS-Unterstützung in eine separate Firmwareversion ausgegliedert wurde und diese erst in ein paar Wochen erscheint, mußt Du Dir die alte UMTS-fähige Version am besten von jemandem besorgen, der sie damals heruntergeladen hat. Frag einfach jemanden in diesem Forum, aber ja nicht öffentlich, denn das mögen die Admins dort nicht:
    http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=173199