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Original geschrieben von escbln
Ist denn die UMTS-Unterstützung der 7270 nicht wieder aus der Firmware entfernt worden?
Jein. Die UMTS-Unterstützung wird künftig in einer separaten Laborversion evaluiert, sodaß sie der normalen Laborversion fehlt.
eisenarsch
Gerade wenn man kein Festnetz mehr hat, ist die VoIP-Funktionalität der FBF ja interessant.
Wenn Du mit den Funktionen der FBF nichts anzufangen weißt, dann mögen sie ja "Schnickschnack" für Dich sein - für viele dürften sie aber sehr nützlich sein. Ich halte den Ansatz für falsch für € 100 ein Stück chinesisches Plastik zu kaufen, das nicht einmal mit allen gängigen Sticks des Herstellers (E172) kompatibel ist und überhaupt nichts beinhaltet, was den Preis annährend rechtfertigt. Im übrigen scheint die Surf Station (= Huawei D100) alles andere als stabil zu sein: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=358093
Die FBF läßt sich ebenfalls in jedes Netzwerk integrieren.
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Auch ankommende Anrufe von Romaingkunden werden dem Netzbetreiber vergütet, wenn auch nicht so hoch wie abgehende Gespräche.
Ob überhaupt priorisiert wird und falls ja wer wie priorisiert wird, kann Dir hier niemand beantworten. Das ist von Netz zu Netz unterschiedlich und ein gut gehütetes Geheimnis des jeweiligen Betreibers.
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Roamingkunden werfen erheblich mehr Gewinn ab als eigene Kunden, sodaß eine Priorisierung eigener Kunden wenig Sinn ergeben würde.
Die swisscom bietet Priorisierung als Produkt an: http://www.swisscom.ch/solutio…el_plus_flyer-mm02400.pdf
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Original geschrieben von wgot
das ist begonnene Ausführung.
Ja, das ist Ausführung der Vorbereitung, aber nicht Ausführung der Dienstleistung, denn die besteht in der Bereitstellung eines Internetzugangs und den hat der Verbraucher mit der Beauftragung der TAL-Schaltung noch lange nicht. Die Dienstleistung wird erst ausgeführt, wenn der Verbraucher ihren Nutzen beanspruchen kann und von einem Auftrag im Telekom-Auftragssystem hat der Verbraucher rein gar nichts, außer vielleicht einer "Schaltungsanwartschaft". :p
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Das unternehmerische Risiko eines Kunden der sich erst hinterher überlegt was er will hat der Gesetzgeber nur dem Warenverkäufer auferlegt.
Willst Du das vielleicht irgendwie belegen, anstatt einfach stupide zu opponieren? Die den Fernabsatzvorschriften zugrundeliegende EU-Richtlinie 97/7/EG setzt vielmehr Warenkaufverträge und Dienstleistungen gleich. In der Begründung heißt es: "Der Verbraucher hat in der Praxis keine Möglichkeit, vor Abschluß des Vertrags das Erzeugnis zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung im einzelnen zur Kenntnis zu nehmen. Daher sollte ein Widerrufsrecht bestehen, [...]"
Da ist kein Wort von einer Schonung von Dienstleistern oder einer besonderen Belastung von "Warenverkäufern" zu finden.
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Der Dienstleister kann unwiderruflich mit der Ausführung beginnen sofern der Kunde dies wünscht bzw den Auftrag einfach 14 Tage liegen lassen, dann ist das Widerrufsrecht ohnehin erloschen (korrekte Belehrung vorausgesetzt).
Ja, so steht das in § 312d III Nr. 2 BGB drin.
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Die Rechtslage für Warenkauf im Fernabsatz weicht von der für Bestellung von Dienstleistungen stark ab, ein Vergleich ist deshalb sinnlos.
Die Rechtslage weicht überhaupt nicht "stark" ab. Vielmehr ist das Widerrufsrecht für beide Vertragstypen einheitlich in denselben Vorschriften geregelt, mit der Ausnahme des § 312d III Nr. 2 BGB eben.
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Abgesehen davon, daß 1&1 diese Sache vernünftigerweise nicht bis vor Gericht kommen lassen wird, um (auch wenn unserer Rechtsordnung kein Bindung an Urteile gleichrangiger Gerichte kennt) eine womöglich nachteilhafte Leitentscheidung zu vermeiden, werden sie niemals damit durchkommen.
Die Fernabsatzvorschriften dienen dem Verbraucherschutz und werden daher im Zweifel auch zugunsten des Verbrauchers ausgelegt. Jedenfalls wird kein deutsches Gericht irgendwelche Vorbereitungshandlungen als "Ausführung der Dienstleistung" erkennen. Abgesehen vom Wortlaut des § 312d III Nr. 2 BGB, der dies verbietet würde die Vorschrift und ihr Schutzzweck ansonsten komplett ausgehebelt. Dann könnte ja jeder Dienstleister das Widerrufsrecht verweigern, weil er schon mal einen Bleistift angespitzt hat. Die Regelung des § 312d III Nr. 2 BGB soll auch nicht den Dienstleister im Falle eines Widerrufs völlig schadlos halten. Wenn ein Kunde nach Beauftragung der TAL-Schaltung widerruft, ist das eben unternehmerisches Risiko. Ebenso hat ein Versandhändler durch zurückgegebene Ware einen Schaden, den er durch entsprechende Kalkulation kompensieren muß. Vielmehr soll die Vorschrift die Problematik der meist unmöglichen Rückabwicklung bereits erbrachter Dienstleistungen umgehen. Aber solange man noch keinen Internetzugang hat, gibt es auch nichts rückabzuwickeln.
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In den zugrundeliegenden AGB heißt es:
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1. Der Vertrag für simply data kommt aufgrund eines vom Kunden ordnungsgemäß ausgefüllten online-Antrages im Internet und dessen konkludente Annahme durch den Diensteanbieter VICTORVOX GmbH, Dießemer Bruch 100, 47805 Krefeld zustande, indem der Diensteanbieter die simply data-SIM-Karte freischaltet.
Ein Vertragsübernahme kann nicht durch einseitige Erklärung erfolgen, sondern erfordert einen gesonderten Vertrag über den Austausch einer Partei zwischen allen drei beteiligten Parteien. Das Willkommensschreiben hat also keinerlei rechtliche Auswirkung hinsichtlich der Vertragspartner.
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Original geschrieben von giles_gs
Was kann die Fritzbox mehr?
Sie ist DSL-Router, Telefonanlage (ISDN & analog), VoIP-Adapter, DECT-Basisstation, USB-Host, kann VPN, Remoteadministration, WLAN nach 802.11n und verfügt über einen riesigen Funktionsumfang. Die FBF7270 ist einfach die unangefochtene Referenz in Sachen Router.
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ich dacht die kostet 170Euro
€ 120 ist eBay-Preis.
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Original geschrieben von Jumbo-Jet
hast du auch die sprach sim online gekündigt?
Wann fängst Du denn mal endlich an richtig mitzulesen? Lies mal den ersten Satz des obersten Beitrags auf dieser Seite!
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seid ihr sicher das es bei der data sim kein haken gibt?
5€ monatlich und ohne mindestvertragslaufzeit ist wirklich günstig ..
Das haben wir noch eingangs alles diskutiert - wäre jetzt jedenfalls sowieso zu spät.
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Original geschrieben von giles_gs
die geht gut und ist sehr billig.
billig??? Das ist sauteuer und diese Surfstation kann mal rein gar nichts. Für € 20 mehr bekommt man eine FBF7270!
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Original geschrieben von surfathome
Wenn ich die E-Mail von simply, die du zitiert hast, richtig verstehe, dann kann man eben doch immer nur zu Monatsende und nicht zu einem Termin mitten im Monat kündigen.
Die eMail stammt von der Kündigung einer Sprach-SIM, aber ich vertrete hier ja seit Anfang an die Ansicht, daß man auch die Daten-SIM nur mit Wirkung zum Ende des Kalendermonats kündigen kann.
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Kann noch jemand bestätigen, dass man die simply Sprachsim zwingen parallel zur simply data SIM beibehalten muss und nicht schon vorzeitig deaktivieren kann?
Morgen kann ich Dir dazu genaueres sagen, denn meine SprachSIM ist ja zum heutigen Tag hin gekündigt. Aber wie ich hier schon mal schrieb, ist es schon rein rechtlich ausgeschlossen, daß die Daten-SIM irgendwie an die Sprach-SIM gebunden ist, da der Vertrag über die Daten-SIM mit Victorvox und nicht mit simply besteht.